Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
WP 20-25 SV 51/112
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
bestellt Frau Sonja Ockenfeld zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 52
Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gem. § 58 Abs.7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die
Beschlüsse der
Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und
den
Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine
Schriftführerin zu bestimmen.
Die derzeitige
Schriftführerin und deren Stellvertretung sind verhindert, so dass eine weitere
Stellvertretung bestimmt werden muss.
gez.
Dr. Claus Pommer