Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
WP 20-25 SV 51/112
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Sonja Ockenfeld zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die

Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und

den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine Schriftführerin zu bestimmen.

 

Die derzeitige Schriftführerin und deren Stellvertretung sind verhindert, so dass eine weitere Stellvertretung bestimmt werden muss.

 

gez.

Dr. Claus Pommer