Betreff
Antrag der CDU-Fraktion u. Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2021: Vertragserneuerung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte bis 31.5.2022
Vorlage
WP 20-25 SV III/031
Art
Antragsvorlage

Begründung:

 

Die bisher vorliegenden Sitzungsvorlagen lassen viele Fragen unbeantwortet.

 

Gleichzeitig werden von der Verwaltung konzeptionelle Änderungen angestoßen, die mit der Politik nicht abgestimmt wurden.

 

So soll nach Vorstellungen der Verwaltung das Angebot für Kinder auf dem Abenteuerspielplatz gekürzt und stattdessen ein Angebot für Jugendliche neu eingerichtet werden. Dies bedeutet eine völlige Neukonzeption für den Abenteuerspielplatz, die in engem Zusammenhang mit einer möglichen Umnutzung des AREA 51 diskutiert werden muss. Zudem ist die Finanzierung der FZG ab dem 1.1.2022 nicht ersichtlich. Dem Klärungsprozess zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der FZG sollte ein halbes Jahr eingeräumt werden.

 

Die FZG ist angetreten für Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung ein vielseitiges Freizeitangebot vorzuhalten. Dies ist bisher nur in geringem Umfang gelungen. Auch hier sollten neue Ideen entwickelt und dem Fachausschuss vorgestellt werden.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung und die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte bis 31.5. einen neuen Vertrag zu erarbeiten.

Bis dahin wird in Verhandlungen zwischen FZG und Verwaltung für jedes Produkt ein Aufgaben- und Anforderungsprofil erstellt. Dazu werden von der FZG entsprechende verbindliche Kostenkalkulationen auch für den mehrjährigen Finanzplan erarbeitet. Die jeweiligen Fachausschüsse sind in diesen Prozess angemessen einzubinden. Eine ausreichende Finanzierung der FZG ist bis zum 31.5. sicherzustellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung ist bereits in Gespräche mit der Freizeitgemeinschaft (FZG) eingestiegen und wird den politischen Auftrag ausführen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt den gemeinsamen Antrag von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU um folgendes Vorgehen zu ergänzen bzw. auszuzführen:

 

  1. Prüfung und ggf. Kündigung von Verträgen mit der FZG in der entsprechenden Kündigungsfrist.

 

  1. Erweiterung der Fristsetzung um einen Monat bis zum 30.06.2022 zur Optimierung der Beratungen unter Einbeziehung aller politischen Gremien.

 

  1. Die FZG legt der Verwaltung, wie bereits mitgeteilt, die Betriebsabrechnungsbögen (BAB) der einzelnen Produkte des Trägers für den aktuellen Ist-Stand verbindlich bis zum 31.12.2021 vor.

 

  1. Die Verwaltung sagt zu, die geforderten Aufgaben- und Anforderungsprofile für die Produkte (Leistungen) des Trägers im ersten Quartal des Jahres 2022 zu erstellen und in die entsprechenden Fachausschüsse zur Beratung einzubringen.

 

  1. Die FZG ergänzt ggf. die BABs hinsichtlich der Aufgaben- und Anforderungsprofile bis zum 31.03.2022, damit diese Berücksichtigung in den Vorlagen für die Fachausschüsse im zweiten Quartal 2022 finden.

 

  1. Die finale Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in den Fachausschüssen im zweiten Quartal 2022 getroffen.

 

  1. Zur Vermeidung von Pauschal- und Doppelfinanzierungen werden je nach Beschlusslage  entsprechend Einzelvereinbarungen zu Art und Umfang der Leistung auf Basis der Aufgaben- und Anforderungsprofile sowie zu der Finanzierung auf Basis der Betriebsab-rechnungsbögen geschlossen.

 

  1. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Trägers sicherzustellen, wird ein freiwilliger Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 586.177€ bereitgestellt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der freiwillige Betriebskostenzuschuss für das erste Halbjahr 2022 in Höhe von 293.088,50€ im Haushaltsplan enthalten ist. Je nach politischem Beschluss zum 30.06.2022 muss für das zweite Halbjahr 2022 der Betrag in gleicher Höhe überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Zuschussbetrag wird quartalsmäßig, zunächst am 15.01.22 und 15.04.22 ausgezahlt.

 

 

Bei Weiterführung des Abenteuerspielplatzes durch die FZG ist ein zusätzlicher Ansatz in Höhe von 20.000€ für das erste Halbjahr 2022, bei Fortbestehen über den 30.06.22 hinaus ein Betrag von 40.000€ in den Haushalt einzubringen. Die Deckung kann über das Produkt 060107 „Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ erbracht werden, hier entfällt dann ein von der Stadt geplantes pädagogisches Angebot für Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren. Eine weitere Deckung erfolgt durch die Übertragung der geplanten Personalkosten für die MitarbeiterInnen des Abenteuerspielplatzes in das Budget der Jugendförderung.

 

Der Rat hat über die durch die Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise sowie über die Bereitstellung der finanziellen Mittel zu entscheiden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

Klimarelevanz:

 

keine


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke