Betreff
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 15.11.2021 "Überarbeitung der Kenntnisnahme Haushaltskonsolidierung im Bereich der freilwilligen Leistungen des Amtes für Jugend, Schule und Sport"
Vorlage
WP 20-25 SV 51/111
Aktenzeichen
III / S.Ei
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die politischen Entscheidungsträger müssen eine nachvollziehbare Entscheidung treffen können.

 

Die Politik ist über die Entscheidung bezüglich Area 51 Ausgestaltung, art und Zukunft des Standortes zwingend einzubeziehen.

 

Die konzeptionelle Erarbeitung soll an den bereits beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan angelegt sein.

 

Bei der vorangegangenen Informationsveranstaltung handelte es sich um keine Veranstaltung eines Entscheidungsgremiums.


Antragstext:

 

Die CDU Hilden beantragt eine Überarbeitung der Kenntnisnahme dahingehend, ein Gesamtkonzept bezüglich der Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Standort Area 51 unter Beibehaltung des Standortes für die Teilnutzung (Auftrittsmöglichkeiten, Proberäume) zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Dem Gesamtkonzept ist eine Kostenübersicht sowie Fallzahlken über die Jugendarbeit im Area 51 beizufügen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Die Verwaltung, hier das Sachgebiet Kinder- und Jugendförderung, wurde im Jugendhilfeausschuss vom 15.11.2021 per Antrag der CDU aufgefordert, eine Überarbeitung der Kenntnisnahme bezüglich der Aufgabe der offenen Kinder und Jugendarbeit am Standort Area 51 unter Beibehaltung des Standortes für die Teilnutzung Auftrittsmöglichkeiten, Proberäume) zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Dem Gesamtkonzept soll eine Kostenübersicht sowie Fallzahlen über die Jugendarbeit im Area 51 beigefügt werden und die konzeptionellen Überlegungen sollen an den bereits beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan angelegt sein. In diesem wurde geplant, dass zukünftig der Schwerpunkt im Area 51 auf einem stadtteilorientierten Arbeiten liegen soll. Weiterhin wird die Einbeziehung der Politik bzgl. Entscheidung der Ausgestaltung, Art und Zukunft des Standortes Area 51 gefordert.

 

In der Mitteilungsvorlage WP 20-25 SV 51/104 wurde bereits aufgeführt, dass, aufgrund der Knappheit der Finanzmittel, eine Neuausrichtung in der Kinder - und Jugendarbeit notwendig geworden ist. Dabei ist ein zentraler Punkt, dass die pädagogische Arbeit im Stadtgebiet in Art und Umfang erhalten bleibt und durch Bündelung der Ressourcen Synergieeffekte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entstehen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. In dem Zusammenhang wurde die offene Kinder - und Jugendarbeit im Area 51 auch unter Einbeziehung des sich geänderten Besucherverhaltens zur Disposition gestellt.

 

Weiterhin wurde erläutert, dass ein abschließendes Konzept für das Gebäude Area 51 und auch die Jugendarbeit dort, erst dann erstellt werden kann, wenn es Klarheit und einen politischen Wille sowie Beschluss darüber gibt, dass die Kinder- und Jugendarbeit in Hilden neu strukturiert werden soll und dementsprechend das Gebäude Area 51 einer teilweise anderen Nutzung zugeführt wird.

 

An dieser Stelle ist nicht nur die Politik eingeladen, Ideen und Wünsche einzubringen, sondern auch alle anderen möglichen Kooperationspartner und Verantwortungsträger.

 

Denkbar wäre hier ein ‚runder Tisch‘, bei dem alle Optionen und Möglichkeiten gesammelt werden. Auch muss hier darüber diskutiert werden, wer zukünftig „den Hut auf haben“ soll. Die Kinder - und Jugendförderung kann initial tätig sein, die dauerhafte Leitung eines solchen stadtteilorientierten Projektes ist personaltechnisch und finanziell zurzeit nicht vorgesehen. 

 

 

Um ein Gesamtkonzept für das Gebäude Area 51 zu erstellen, sind folgende Punkte zu klären:

 

·         Wer sind weitere Nutzer der Räumlichkeiten Area 51?

·         Soll es ein Stadtteilzentrum geben?

·         Wer soll Träger eines Stadtteilzentrums sein?

·         Welche Personalressourcen werden von welchem Amt, Verein, Träger in die Ausgestaltung des Area 51 als Stadtteilzentrum gegeben?

·         Ist eine kommerzielle Nutzung gewünscht?

·         Übernahme des ASP in städtische Trägerschaft

 

 

Unabhängig von diesen Fragen stehen für die Verwaltung bei der zukünftigen Ausgestaltung der Arbeit im Area 51 die kulturpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche im Vordergrund. Das heißt konkret, es sollen Angebote initiiert werden, die die Beteiligung und das Mittun von Kindern und Jugendlichen zum Inhalt haben. So erhalten die jungen Akteur*innen die Möglichkeit zu einem Perspektivwechsel hin zur Selbstwirksamkeit. Mit den erfahrenen Erfolgserlebnissen wird ihnen vor Augen geführt, dass sie selber etwas bewegen können und nicht nur auf ein (schwieriges) Umfeld reagieren müssen.

Im Gegensatz zu Angeboten von z.B. Kunstschulen, sollten die Angebote im Area kostenfrei sein, um so allen jungen Menschen diese Form der außerschulischen Bildung zu ermöglichen.

Das Konsumieren von Kultur, wie zum Beispiel bei Kino und Theatervorführungen, ist hier von nachrangiger Bedeutung.

 

Einige Beispiele für mögliche Angebote:

 

Graffiti / Street Art

Street Dance

Poetry Slam

Selbstdarstellung, Selbstwahrnehmung

Handy-Fotografie / Handy-Video

Malerei

Theater / Pantomime

 

 

In sogenannten Time Slots, die festzulegen wären (z.B. Dienstagnachmittag und Freitagabend), könnten regelmäßig Angebote dieser Art vorgehalten werden.

 

Zusätzlich soll der Musik-Bereich mit verbindlichen Zeitfenstern für die Nutzung der Proberäume erhalten bleiben. Die, für diesen Bereich angestellte Fachkraft (12,5 Std/ Wo), könnte nicht nur die musische Entwicklung junger Bands und Nachwuchsmusiker fördern, sondern ebenso Unterstützung bei der Erstellung von YouTube-Videos anbieten.

Selbstverständlich sollen den jungen Musiker*innen auch regelmäßige Auftrittsmöglichkeiten angeboten werden, damit sie sich auch im Bereich ‚Darstellung auf der Bühne‘ weiter entwickeln können.

 

Die zukünftige Gestaltung der verschiedenen Beratungsangebote wurde ebenfalls in der vorhergehenden Mitteilungsvorlage erwähnt und eine Schwerpunktsetzung der Angebote im Bildungscampus Holterhöfchen favorisiert. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass es weiterhin Beratungssettings z.B. im Rahmen der Jugendberufsagentur (JBA) im Area 51 geben kann, wenn dieses als pädagogisch sinnvoll erachtet wird.

 

 

 

 

Die aktuellen Kosten Betreiben des Area 51 belaufen sich auf:

 

Gebäude                                                         185.000

Personal                                                          160.000

Veranstaltungen,

OT-Betrieb, Projekte                                         30.000

Sonstiges (z.B. Ersatzbeschaffungen)               5.000

 

Bei einer anderen bzw. zusätzlichen Nutzung verändern sich die Gebäudekosten.

 

 

           

Die Fallzahlen von 2019:

 

Besuchende im OT-Bereich:                          durchschnittlich 6-15 Personen

Veranstaltungen im Abendbereich:                22 verschiedenster Art (Kabarett, Rudelsingen, Gotham Sounds ,Festival, etc.)

Ferienaktionen:                                               115

 

Beratungskontakte:                                         114

Kooperationsprojekte

(z.B. mit Musikschule, Stellwerk):                  ca. 65             

 

 

Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Schließungszeiten des Area 51, würden die Zahlen von 2020 ein falsches Bild ergeben.             

 

Die Verwaltung sieht folgenden Zeitplan für eine Konzepterstellung als realistisch an:

 

A)   1.Roundtable im Hildener Norden                                          1.Quartal 2022

B)   Einbezug des Kinder- und Jugendparlamentes                     1/ 2. Quartal 2022

C)   Einrichtung und Durchführung eines Arbeitskreises              1/ 2. Quartal 2022

mit mehreren Sitzungen

D)   Abstimmung mit der Hildener Jugendhilfeplanung                2. Quartal 2022

E)   2.Roundtable im Hildener Norden                                          2. Quartal 2022

F)    Konzepterstellung und Beschluss im JHA                             3. Quartal 2022

 

Die Verwaltung möchte aber auch auf das Team des Area 51 eingehen. Die Position des Mitarbeitenden im Area 51 zu der oben beschriebenen Sichtweise ist aber nicht deckungsgleich zur fachlichen Positionierung der Leitungen im Amt III/51.

 

Die Kolleg*innen legten wiederholt dar, dass sie großes Entwicklungspotential in der Einrichtung sehen. Die Fachkräfte setzen - in nachvollziehbarer Weise - das Geschehen rund um das Area in das Zentrum ihrer Argumentation. Die Position der Leitung bezieht aber die ganzheitlichen Entwicklungen in Hilden mit ein.

 

Seit November 2021 stehen Amts- und Bereichsleitung in einem strukturierten Entwicklungsprozess mit den Fachkräften. In zahlreichen persönlichen und digitalen Gesprächsformaten wurde mit dem Team die Dringlichkeit eines notwendigen Veränderungsprozesses im Area 51 besprochen. Arbeitsaufträge wurden formuliert. Die Veränderungsnotwendigkeit ist unbestritten und auch im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben.

 

Es ist zu konstatieren, dass auf Grund der Pandemielage ein kontinuierliches Abarbeiten sowie auch die Fortsetzung der Arbeit erheblich erschwert waren. Von daher muss man die Arbeit am Area 51 in den vergangenen Monaten differenziert betrachten.

 

Allerdings lag ein schlüssiges und formuliertes Konzept für einen Entwicklungsprozess bis zum 25.11.2021 nicht vor.

 

Mit selbigem Datum erreichte die Leitungskräfte per Mail nunmehr ein mehrseitiges Konzept. Eine intensive, inhaltliche Prüfung konnte wenige Tage vor Versand der Ausschussunterlagen mehr nicht vorgenommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt dies bis zur Sitzung des JHA aufzuarbeiten.

 

Fazit:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist nachvollziehbar, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht umfänglich zu beantworten. Aus Sicht der Verwaltung fehlen notwendige Entscheidungen, die in die Neukonzeptionierung des Area 51 einfließen müssen.  Hierfür ist ein klarer Arbeitsauftrag notwendig, der beinhaltet, welche Vorschläge der Verwaltung (siehe auch SV-Nr.: WP 20-25 SV 51/104) im Rahmen eines Umwandlungsprozesses der Jugendarbeit politisch gewollt sind.

 

Aus Sicht des Fachamtes ist eine thematische Schwerpunktsetzung im Bildungscampus Holterhöfchen für alle Hildener Jugendlichen sinnvoll und zielführend.

 

Die Angebote können hier unmittelbar an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Zielgruppe orientiert werden, sind einfach zu erreichen und können ohne Vorleistungen und Vorbedingungen angenommen werden. Die Fachkräfte können die bereits vorhandenen Ressourcen für ihre Arbeit nutzen und stehen jeweils als ein Akteur eines Fachteams zur Verfügung. Die gesellschaftspolitischen Veränderungen der vergangenen Jahre, nämlich hin zu einer Ganztagesschule, haben zur Folge, dass „Schule“ insgesamt als Lebensraum zu begreifen ist. Der Bildungscampus Holterhöfchen ist ein solcher Lebensraum und soll - nicht zu Letzt mit einer Vielzahl an präventiven Angeboten - eine Stätte der (außerschulischen) Bildung, der Begegnung und der Beratung sein.

 

Die Verwaltung will einen Umbau der Kinder- und Jugendarbeit nach Maßgabe der hier vorliegenden Skizze voranzutreiben. Der Gesamtbestand der Maßnahmen, wie im Kinder- und Jugendförderplan vorgelegt, soll dabei nicht reduziert werden. Vor Umsetzung ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu einem detaillierten Konzept notwendig. Zu diesem Arbeitsauftrag wäre eine Beauftragung des Jugendhilfeausschusses zielführend. Ansonsten muss die Verwaltung davon ausgehen, dass strukturelle Änderungen der Kinder- und Jugendarbeit werden nicht gewünscht werden und der Bestand der Kinder- und Jugendarbeit, wie im Kinder- und Jugendförderplan dargelegt, erhalten bleiben soll.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 

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