Erläuterungen zum
Antrag:
Die politischen Entscheidungsträger müssen eine nachvollziehbare Entscheidung treffen können.
Die Politik ist über die Entscheidung bezüglich Area 51 Ausgestaltung, art und Zukunft des Standortes zwingend einzubeziehen.
Die konzeptionelle Erarbeitung soll an den bereits beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan angelegt sein.
Bei der vorangegangenen Informationsveranstaltung handelte es sich um keine Veranstaltung eines Entscheidungsgremiums.
Antragstext:
Die CDU Hilden beantragt
eine Überarbeitung der Kenntnisnahme dahingehend, ein Gesamtkonzept bezüglich
der Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Standort Area 51 unter
Beibehaltung des Standortes für die Teilnutzung (Auftrittsmöglichkeiten,
Proberäume) zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
vorzulegen.
Dem Gesamtkonzept ist eine Kostenübersicht sowie Fallzahlken über die Jugendarbeit im Area 51 beizufügen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung, hier das Sachgebiet Kinder- und Jugendförderung, wurde
im Jugendhilfeausschuss vom 15.11.2021 per Antrag der CDU aufgefordert, eine
Überarbeitung der Kenntnisnahme bezüglich der Aufgabe der offenen Kinder und
Jugendarbeit am Standort Area 51 unter Beibehaltung des Standortes für die
Teilnutzung Auftrittsmöglichkeiten, Proberäume) zu entwickeln und dem
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Dem Gesamtkonzept soll eine Kostenübersicht sowie Fallzahlen über die
Jugendarbeit im Area 51 beigefügt werden und die konzeptionellen Überlegungen
sollen an den bereits beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan angelegt sein.
In diesem wurde geplant, dass zukünftig der Schwerpunkt im Area 51 auf einem
stadtteilorientierten Arbeiten liegen soll. Weiterhin wird die Einbeziehung der
Politik bzgl. Entscheidung der Ausgestaltung, Art und Zukunft des Standortes
Area 51 gefordert.
In der Mitteilungsvorlage WP 20-25 SV 51/104 wurde bereits aufgeführt,
dass, aufgrund der Knappheit der Finanzmittel, eine Neuausrichtung in der
Kinder - und Jugendarbeit notwendig geworden ist. Dabei ist ein zentraler
Punkt, dass die pädagogische Arbeit im Stadtgebiet in Art und Umfang erhalten
bleibt und durch Bündelung der Ressourcen Synergieeffekte für die Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen entstehen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. In
dem Zusammenhang wurde die offene Kinder - und Jugendarbeit im Area 51 auch
unter Einbeziehung des sich geänderten Besucherverhaltens zur Disposition
gestellt.
Weiterhin wurde erläutert, dass ein abschließendes Konzept für das
Gebäude Area 51 und auch die Jugendarbeit dort, erst dann erstellt werden kann,
wenn es Klarheit und einen politischen Wille sowie Beschluss darüber gibt, dass
die Kinder- und Jugendarbeit in Hilden neu strukturiert werden soll und
dementsprechend das Gebäude Area 51 einer teilweise anderen Nutzung zugeführt
wird.
An dieser Stelle ist nicht nur die Politik eingeladen, Ideen und Wünsche
einzubringen, sondern auch alle anderen möglichen Kooperationspartner und
Verantwortungsträger.
Denkbar wäre hier ein ‚runder Tisch‘, bei dem alle Optionen und
Möglichkeiten gesammelt werden. Auch muss hier darüber diskutiert werden, wer
zukünftig „den Hut auf haben“ soll. Die Kinder - und Jugendförderung kann
initial tätig sein, die dauerhafte Leitung eines solchen stadtteilorientierten
Projektes ist personaltechnisch und finanziell zurzeit nicht vorgesehen.
Um ein Gesamtkonzept für das Gebäude Area 51 zu erstellen, sind folgende
Punkte zu klären:
·
Wer
sind weitere Nutzer der Räumlichkeiten Area 51?
·
Soll es
ein Stadtteilzentrum geben?
·
Wer
soll Träger eines Stadtteilzentrums sein?
·
Welche
Personalressourcen werden von welchem Amt, Verein, Träger in die Ausgestaltung
des Area 51 als Stadtteilzentrum gegeben?
·
Ist
eine kommerzielle Nutzung gewünscht?
·
Übernahme
des ASP in städtische Trägerschaft
Unabhängig von diesen Fragen stehen für die Verwaltung bei der
zukünftigen Ausgestaltung der Arbeit im Area 51 die kulturpädagogischen
Angebote für Kinder und Jugendliche im Vordergrund. Das heißt konkret, es
sollen Angebote initiiert werden, die die Beteiligung und das Mittun von
Kindern und Jugendlichen zum Inhalt haben. So erhalten die jungen Akteur*innen
die Möglichkeit zu einem Perspektivwechsel hin zur Selbstwirksamkeit. Mit den
erfahrenen Erfolgserlebnissen wird ihnen vor Augen geführt, dass sie selber
etwas bewegen können und nicht nur auf ein (schwieriges) Umfeld reagieren
müssen.
Im Gegensatz zu Angeboten von z.B. Kunstschulen, sollten die Angebote im
Area kostenfrei sein, um so allen jungen Menschen diese Form der
außerschulischen Bildung zu ermöglichen.
Das Konsumieren von Kultur, wie zum Beispiel bei Kino und
Theatervorführungen, ist hier von nachrangiger Bedeutung.
Einige Beispiele für mögliche Angebote:
Graffiti / Street Art
Street Dance
Poetry Slam
Selbstdarstellung, Selbstwahrnehmung
Handy-Fotografie / Handy-Video
Malerei
Theater / Pantomime
In sogenannten Time Slots, die festzulegen wären (z.B.
Dienstagnachmittag und Freitagabend), könnten regelmäßig Angebote dieser Art
vorgehalten werden.
Zusätzlich soll der Musik-Bereich mit verbindlichen Zeitfenstern für die
Nutzung der Proberäume erhalten bleiben. Die, für diesen Bereich angestellte
Fachkraft (12,5 Std/ Wo), könnte nicht nur die musische Entwicklung junger
Bands und Nachwuchsmusiker fördern, sondern ebenso Unterstützung bei der
Erstellung von YouTube-Videos anbieten.
Selbstverständlich sollen den jungen Musiker*innen auch regelmäßige
Auftrittsmöglichkeiten angeboten werden, damit sie sich auch im Bereich
‚Darstellung auf der Bühne‘ weiter entwickeln können.
Die zukünftige Gestaltung der verschiedenen Beratungsangebote wurde
ebenfalls in der vorhergehenden Mitteilungsvorlage erwähnt und eine
Schwerpunktsetzung der Angebote im Bildungscampus Holterhöfchen favorisiert.
Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass es weiterhin Beratungssettings
z.B. im Rahmen der Jugendberufsagentur (JBA) im Area 51 geben kann, wenn dieses
als pädagogisch sinnvoll erachtet wird.
Die aktuellen Kosten Betreiben des Area 51 belaufen sich auf:
Gebäude 185.000
Personal 160.000
Veranstaltungen,
OT-Betrieb, Projekte 30.000
Sonstiges (z.B. Ersatzbeschaffungen) 5.000
Bei einer anderen bzw. zusätzlichen Nutzung verändern sich die Gebäudekosten.
Die Fallzahlen von 2019:
Besuchende im OT-Bereich: durchschnittlich
6-15 Personen
Veranstaltungen im Abendbereich: 22 verschiedenster Art
(Kabarett, Rudelsingen, Gotham Sounds ,Festival, etc.)
Ferienaktionen: 115
Beratungskontakte: 114
Kooperationsprojekte
(z.B. mit Musikschule, Stellwerk): ca.
65
Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Schließungszeiten des
Area 51, würden die Zahlen von 2020 ein falsches Bild ergeben.
Die Verwaltung sieht folgenden Zeitplan für eine Konzepterstellung als
realistisch an:
A) 1.Roundtable im Hildener Norden 1.Quartal
2022
B) Einbezug des Kinder- und Jugendparlamentes 1/ 2. Quartal 2022
C) Einrichtung und Durchführung eines
Arbeitskreises 1/ 2. Quartal 2022
mit mehreren Sitzungen
D) Abstimmung mit der Hildener
Jugendhilfeplanung 2.
Quartal 2022
E) 2.Roundtable im Hildener Norden 2.
Quartal 2022
F) Konzepterstellung und Beschluss im JHA 3. Quartal 2022
Die Verwaltung möchte aber auch auf das Team des Area 51 eingehen. Die Position des Mitarbeitenden im Area 51 zu der oben beschriebenen Sichtweise ist aber nicht deckungsgleich zur fachlichen Positionierung der Leitungen im Amt III/51.
Die Kolleg*innen legten wiederholt dar, dass sie großes Entwicklungspotential in der Einrichtung sehen. Die Fachkräfte setzen - in nachvollziehbarer Weise - das Geschehen rund um das Area in das Zentrum ihrer Argumentation. Die Position der Leitung bezieht aber die ganzheitlichen Entwicklungen in Hilden mit ein.
Seit November 2021 stehen Amts- und Bereichsleitung in einem strukturierten Entwicklungsprozess mit den Fachkräften. In zahlreichen persönlichen und digitalen Gesprächsformaten wurde mit dem Team die Dringlichkeit eines notwendigen Veränderungsprozesses im Area 51 besprochen. Arbeitsaufträge wurden formuliert. Die Veränderungsnotwendigkeit ist unbestritten und auch im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben.
Es ist zu konstatieren, dass auf Grund der Pandemielage ein kontinuierliches Abarbeiten sowie auch die Fortsetzung der Arbeit erheblich erschwert waren. Von daher muss man die Arbeit am Area 51 in den vergangenen Monaten differenziert betrachten.
Allerdings lag ein schlüssiges und formuliertes Konzept für einen Entwicklungsprozess bis zum 25.11.2021 nicht vor.
Mit selbigem Datum erreichte die Leitungskräfte per Mail nunmehr ein mehrseitiges Konzept. Eine intensive, inhaltliche Prüfung konnte wenige Tage vor Versand der Ausschussunterlagen mehr nicht vorgenommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt dies bis zur Sitzung des JHA aufzuarbeiten.
Fazit:
Der Antrag der CDU-Fraktion ist nachvollziehbar, aber zum jetzigen
Zeitpunkt nicht umfänglich zu beantworten. Aus Sicht der Verwaltung fehlen
notwendige Entscheidungen, die in die Neukonzeptionierung des Area 51 einfließen
müssen. Hierfür ist ein klarer
Arbeitsauftrag notwendig, der beinhaltet, welche Vorschläge der Verwaltung
(siehe auch SV-Nr.: WP 20-25 SV 51/104) im Rahmen eines Umwandlungsprozesses
der Jugendarbeit politisch gewollt sind.
Aus Sicht des Fachamtes ist eine thematische Schwerpunktsetzung im
Bildungscampus Holterhöfchen für alle Hildener Jugendlichen sinnvoll und
zielführend.
Die Angebote können hier unmittelbar an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Zielgruppe orientiert werden, sind einfach zu erreichen und können ohne Vorleistungen und Vorbedingungen angenommen werden. Die Fachkräfte können die bereits vorhandenen Ressourcen für ihre Arbeit nutzen und stehen jeweils als ein Akteur eines Fachteams zur Verfügung. Die gesellschaftspolitischen Veränderungen der vergangenen Jahre, nämlich hin zu einer Ganztagesschule, haben zur Folge, dass „Schule“ insgesamt als Lebensraum zu begreifen ist. Der Bildungscampus Holterhöfchen ist ein solcher Lebensraum und soll - nicht zu Letzt mit einer Vielzahl an präventiven Angeboten - eine Stätte der (außerschulischen) Bildung, der Begegnung und der Beratung sein.
Die Verwaltung will einen Umbau der Kinder- und Jugendarbeit nach Maßgabe
der hier vorliegenden Skizze voranzutreiben. Der Gesamtbestand der Maßnahmen,
wie im Kinder- und Jugendförderplan vorgelegt, soll dabei nicht reduziert
werden. Vor Umsetzung ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu einem
detaillierten Konzept notwendig. Zu diesem Arbeitsauftrag wäre eine
Beauftragung des Jugendhilfeausschusses zielführend. Ansonsten muss die
Verwaltung davon ausgehen, dass strukturelle Änderungen der Kinder- und
Jugendarbeit werden nicht gewünscht werden und der Bestand der Kinder- und
Jugendarbeit, wie im Kinder- und Jugendförderplan dargelegt, erhalten bleiben
soll.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
Keine Klimarelevanz