Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss:
1. Die Gesamtheit aller Stellen (quantitativ) und die Anhebung der Stellen (qualitativer Teil Beamte) werden in der vorgelegten Form als Globalbeschluss beschlossen.
2. Die Tarifvollzüge und Stellenumwandlungen/-verlagerungen werden in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.
3. Der Stellenplan 2021 wird durch die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Änderungen ergänzt und damit als Stellenplan 2022 beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits mit der Einbringung des Haushaltes wurden Großteile der vorgeschlagenen Veränderungen des Stellenplans mit eingebracht. Aus den noch laufenden Organisationsuntersuchungen haben sich zusätzlich Veränderungen ergeben, die aufgrund der zuletzt geführten Validierungen nachträglich eingearbeitet werden mussten. Die in dieser SV dargestellten Anpassungen des Stellenplans beinhalten alle Veränderungen also auch jene, die bereits in den Haushaltsplanentwurf eingebracht wurden.
Quantitativer
Teil
Die Verwaltung hat für das Jahr 2022 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten zusammengestellt. Diese Planstellen sollen grundsätzlich auch die Basis für die Ermittlung der Personalaufwendungen sein.
Die in 2021 durchgeführten Organisationsuntersuchungen lassen fast durchweg einen Mehrbedarf an Stellen erkennen. Auch wenn die Ergebnisse noch nicht abschließend vorgestellt wurden, so wird doch nach den Validierungsgesprächen deutlich, dass Aufgaben der Stadt Hilden mit einem zu geringen Stellenbestand wahrgenommen werden. Die beiden Beratungsfirmen haben festgestellt, dass es zum einen eine nicht unerhebliche Unterbesetzung im Bereich der Leitungsstellen gibt, die somit ihren eigentlichen Steuerungsaufgaben nicht nachkommen können und zum anderen, dass im Bereich der Sachbearbeitung in einzelnen Sachgebieten mit dem vorhandenen Personalbestand Aufgaben zum Teil gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße erfüllt werden können. Dies führt dazu, dass die Verwaltung ihrem gesetzlichen Auftrag nicht entsprechen kann. Insgesamt ergibt sich aus beiden Untersuchungen ein Stellenmehrbedarf von ca. 14 VZÄ. Zur weiteren Erläuterung dieser und auch der nachfolgend benannten Stellen, wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen, in der die einzelnen Stellenveränderungen 2022 dargestellt und begründet sind.
Sowohl eine Untersuchung durch die Unfallkasse als auch das Benchmarking im Rahmen der Organisationsuntersuchung haben aufgezeigt, dass der Anteil für die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht den Normen und Maßstäben entspricht und eine zusätzliche Stelle (1,0VZÄ) eingerichtet werden sollte
Daneben führen die Umsetzung des OZG, die Veränderungen zur Digitalen Agenda und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung zu einem Mehrbedarf in Höhe von 4 VZÄ verteilt auf die Bereiche Digitalisierung und Organisation. Wobei sich für das Team Organisation bereits aus der externen Untersuchung Mehrbedarfe in Höhe von 1,5 VZÄ ergeben.
Für den Bereich Steuern und Abgaben wurden bereits Stellenerweiterung, aufgrund der Organisationsuntersuchung, in die Vorlage aufgenommen. Der Aufgabenumfang soll zukünftig zusätzlich erweitert werden, durch die Einführung einer Wettbürosteuer und die Durchführung eines kommunalen Steuerprüfdienstes. Diese Erweiterung führt zu einem zusätzlichen Mehrbedarf von 1,5 VZÄ. Hierdurch sind jedoch Mehreinnahmen zu erwarten, die die entstehenden Personalkosten voraussichtlich nicht nur refinanzieren, sondern übersteigen sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt, der zwar zunächst zu einem Mehrbedarf von ca. 8,5 VZÄ führt, ist die Umsetzung des bereits beschlossenen OGS-Konzeptes. Hier ist durch Veränderungen in der Wertigkeit der Stellen und der voraussichtlich steigenden Mehreinnahmen durch Gebührensteigerung mittel- bis langfristig aber mit sinkenden Kosten zu rechnen.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sollen insgesamt ca. 1,85 VZÄ eingerichtet werden, die zu einer spürbaren Entlastung der Fachkräfte führen sollen, da durch die Einstellung von Alltags-Hilfen und Springerkräften für die Küche der Fokus der Erzieherinnen und Erzieher vermehrt auf den eigentlichen Auftrag der Pflege und Erziehung von Kindern gelegt werden kann.
Durch
die Organisationsuntersuchungen wurden in einigen Sachgebieten Mehrbedarfe
aufgrund gestiegener Fallzahlen festgestellt. Unabhängig von den Untersuchungen
wurde ein solcher Fallzahlenanstieg auch im Bereich der Eingliederungshilfe
festgestellt, der eine Anhebung um knapp 0,8 VZÄ erforderlich macht
Die vorgeschlagenen Stellenwegfälle bzw. -reduzierungen ergeben sich zum Teil durch Fallzahlenverringerungen und durch die Realisierung von kw-Vermerken, die durch Ausscheiden von Mitarbeitern möglich wurden.
Darüber hinaus, ergibt sich aufgrund der gestiegenen Problematik im Bereich der Personalfindung und der Personalentwicklung die Notwendigkeit 2 Stellen als Vertretung/Ersatz bei der Durchführung von Verwaltungslehrgängen einzurichten, um zu gewährleisten, dass während der Qualifizierung der Mitarbeitenden die Aufgaben weiterhin durchgeführt werden können.
Qualitativer
Teil
Neben den verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer
Nachbesetzung durch eine andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte)
werden auch solche vorgeschlagen, die mit einer Korrektur der Soll-Ausweisung
aufgrund von Aufgabenänderungen einhergehen.
Stellenanpassungen im Beamtenbereich, die hervorzuheben sind, ergeben sich im Amt für Finanzservice (aufgrund der Verlagerung der Kämmerer-Funktion von der Amtsleitungsstelle zur Beigeordneten) und im Ordnungsamt (aufgrund von Aufgabenänderungen).
Hinsichtlich der in der Übersicht angegebenen Personalkosten/Jahr ist anzumerken, dass es sich hierbei um statistisch angegebene durchschnittliche Werte der KGSt pro Jahr handelt, die von den tatsächlichen Kosten abweichen können.
Sollte eine Besetzung/Realisierung nicht zum Jahresbeginn möglich sein, reduzieren sich die veranschlagten Kosten entsprechend anteilig.
Stellungnahmen des Personalrates und der
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hilden
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden den Vorgaben entsprechend beteiligt und stimmen dem Entwurf des Stellenplanes 2022 zu.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
verschiedene |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- Aufgabe (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2022 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
55.334.764 |
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2023 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
56.552.980 |
||
2024 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
57.290.395 |
||
2025 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
57.307.932 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
55.698.378 |
||
2023 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
56.987.148 |
||
2024 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
57.731.075 |
||
2025 |
Gesamtplan |
11 |
Personalaufwendungen |
57.355.222 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es ergeben
sich aus den Stellenplanveränderungen weitere Personalmehraufwendungen gegenüber
dem Haushaltsplanentwurf. Für 2022 wurde 0,67 % und für 2023 80 % der
Durchschnittskosten nach KGST angesetzt, da zum einen davon auszugehen ist,
dass für die notwendigen Planstellen(anteile) gemäß Stellenbedarfsbemessung
bereits heute teilweise Personalkosten für Ersatzkräfte anfallen und zum
anderen in 2022 keine vollständige Besetzung der zusätzlichen Planstellen
erreicht werden kann. Für 2024 und 2025 wurde eine Steigerungsrate von 1,5 %
angesetzt. Eine Aufstellung der so ermittelten zusätzlichen Personalaufwendungen
über den Haushaltsplanentwurf hinaus wurde als Anlage als Auszug aus den
Änderungen der Verwaltung beigefügt. In 2024 wird die allgemeine Rücklage um
mehr als 5 % gemindert. Gez. Franke |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga Es soll die Erweiterung des
Stellenplans beschlossen werden. Gez. Maurer |