Betreff
Stellenveränderungen 2022
Vorlage
WP 20-25 SV 12/007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss:

 

1.      Die Gesamtheit aller Stellen (quantitativ) und die Anhebung der Stellen (qualitativer Teil Beamte) werden in der vorgelegten Form als Globalbeschluss beschlossen.

2.      Die Tarifvollzüge und Stellenumwandlungen/-verlagerungen werden in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

3.      Der Stellenplan 2021 wird durch die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Änderungen ergänzt und damit als Stellenplan 2022 beschlossen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Bereits mit der Einbringung des Haushaltes wurden Großteile der vorgeschlagenen Veränderungen des Stellenplans mit eingebracht. Aus den noch laufenden Organisationsuntersuchungen haben sich zusätzlich Veränderungen ergeben, die aufgrund der zuletzt geführten Validierungen nachträglich eingearbeitet werden mussten. Die in dieser SV dargestellten Anpassungen des Stellenplans beinhalten alle Veränderungen also auch jene, die bereits in den Haushaltsplanentwurf eingebracht wurden.

 

Quantitativer Teil

 

Die Verwaltung hat für das Jahr 2022 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten zusammengestellt. Diese Planstellen sollen grundsätzlich auch die Basis für die Ermittlung der Personalaufwendungen sein.

 

Die in 2021 durchgeführten Organisationsuntersuchungen lassen fast durchweg einen Mehrbedarf an Stellen erkennen. Auch wenn die Ergebnisse noch nicht abschließend vorgestellt wurden, so wird doch nach den Validierungsgesprächen deutlich, dass Aufgaben der Stadt Hilden mit einem zu geringen Stellenbestand wahrgenommen werden. Die beiden Beratungsfirmen haben festgestellt, dass es zum einen eine nicht unerhebliche Unterbesetzung im Bereich der Leitungsstellen gibt, die somit ihren eigentlichen Steuerungsaufgaben nicht nachkommen können und zum anderen, dass im Bereich der Sachbearbeitung in einzelnen Sachgebieten mit dem vorhandenen Personalbestand Aufgaben zum Teil gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße erfüllt werden können. Dies führt dazu, dass die Verwaltung ihrem gesetzlichen Auftrag nicht entsprechen kann. Insgesamt ergibt sich aus beiden Untersuchungen ein Stellenmehrbedarf von ca. 14 VZÄ. Zur weiteren Erläuterung dieser und auch der nachfolgend benannten Stellen, wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen, in der die einzelnen Stellenveränderungen 2022 dargestellt und begründet sind.

Sowohl eine Untersuchung durch die Unfallkasse als auch das Benchmarking im Rahmen der Organisationsuntersuchung haben aufgezeigt, dass der Anteil für die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht den Normen und Maßstäben entspricht und eine zusätzliche Stelle (1,0VZÄ) eingerichtet werden sollte

 

Daneben führen die Umsetzung des OZG, die Veränderungen zur Digitalen Agenda und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung zu einem Mehrbedarf in Höhe von 4 VZÄ verteilt auf die Bereiche Digitalisierung und Organisation. Wobei sich für das Team Organisation bereits aus der externen Untersuchung Mehrbedarfe in Höhe von 1,5 VZÄ ergeben.

 

Für den Bereich Steuern und Abgaben wurden bereits Stellenerweiterung, aufgrund der Organisationsuntersuchung, in die Vorlage aufgenommen. Der Aufgabenumfang soll zukünftig zusätzlich erweitert werden, durch die Einführung einer Wettbürosteuer und die Durchführung eines kommunalen Steuerprüfdienstes. Diese Erweiterung führt zu einem zusätzlichen Mehrbedarf von 1,5 VZÄ. Hierdurch sind jedoch Mehreinnahmen zu erwarten, die die entstehenden Personalkosten voraussichtlich nicht nur refinanzieren, sondern übersteigen sollen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt, der zwar zunächst zu einem Mehrbedarf von ca. 8,5 VZÄ führt, ist die Umsetzung des bereits beschlossenen OGS-Konzeptes. Hier ist durch Veränderungen in der Wertigkeit der Stellen und der voraussichtlich steigenden Mehreinnahmen durch Gebührensteigerung mittel- bis langfristig aber mit sinkenden Kosten zu rechnen.

 

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sollen insgesamt ca. 1,85 VZÄ eingerichtet werden, die zu einer spürbaren Entlastung der Fachkräfte führen sollen, da durch die Einstellung von Alltags-Hilfen und Springerkräften für die Küche der Fokus der Erzieherinnen und Erzieher vermehrt auf den eigentlichen Auftrag der Pflege und Erziehung von Kindern gelegt werden kann.

 

Durch die Organisationsuntersuchungen wurden in einigen Sachgebieten Mehrbedarfe aufgrund gestiegener Fallzahlen festgestellt. Unabhängig von den Untersuchungen wurde ein solcher Fallzahlenanstieg auch im Bereich der Eingliederungshilfe festgestellt, der eine Anhebung um knapp 0,8 VZÄ erforderlich macht

 

Die vorgeschlagenen Stellenwegfälle bzw. -reduzierungen ergeben sich zum Teil durch Fallzahlenverringerungen und durch die Realisierung von kw-Vermerken, die durch Ausscheiden von Mitarbeitern möglich wurden.

 

Darüber hinaus, ergibt sich aufgrund der gestiegenen Problematik im Bereich der Personalfindung und der Personalentwicklung die Notwendigkeit 2 Stellen als Vertretung/Ersatz bei der Durchführung von Verwaltungslehrgängen einzurichten, um zu gewährleisten, dass während der Qualifizierung der Mitarbeitenden die Aufgaben weiterhin durchgeführt werden können.

 

 

Qualitativer Teil

 

Neben den verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer Nachbesetzung durch eine andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte) werden auch solche vorgeschlagen, die mit einer Korrektur der Soll-Ausweisung aufgrund von Aufgabenänderungen einhergehen.

 

Stellenanpassungen im Beamtenbereich, die hervorzuheben sind, ergeben sich im Amt für Finanzservice (aufgrund der Verlagerung der Kämmerer-Funktion von der Amtsleitungsstelle zur Beigeordneten) und im Ordnungsamt (aufgrund von Aufgabenänderungen).

 

Hinsichtlich der in der Übersicht angegebenen Personalkosten/Jahr ist anzumerken, dass es sich hierbei um statistisch angegebene durchschnittliche Werte der KGSt pro Jahr handelt, die von den tatsächlichen Kosten abweichen können.

Sollte eine Besetzung/Realisierung nicht zum Jahresbeginn möglich sein, reduzieren sich die veranschlagten Kosten entsprechend anteilig.

 

 

Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hilden

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden den Vorgaben entsprechend beteiligt und stimmen dem Entwurf des Stellenplanes 2022 zu.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

verschiedene

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

Aufgabe (hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2022

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

55.334.764

2023

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

56.552.980

2024

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

57.290.395

2025

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

57.307.932

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2022

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

55.698.378

2023

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

56.987.148

2024

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

57.731.075

2025

Gesamtplan

11

Personalaufwendungen

57.355.222

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Es ergeben sich aus den Stellenplanveränderungen weitere Personalmehraufwendungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Für 2022 wurde 0,67 % und für 2023 80 % der Durchschnittskosten nach KGST angesetzt, da zum einen davon auszugehen ist, dass für die notwendigen Planstellen(anteile) gemäß Stellenbedarfsbemessung bereits heute teilweise Personalkosten für Ersatzkräfte anfallen und zum anderen in 2022 keine vollständige Besetzung der zusätzlichen Planstellen erreicht werden kann. Für 2024 und 2025 wurde eine Steigerungsrate von 1,5 % angesetzt. Eine Aufstellung der so ermittelten zusätzlichen Personalaufwendungen über den Haushaltsplanentwurf hinaus wurde als Anlage als Auszug aus den Änderungen der Verwaltung beigefügt. In 2024 wird die allgemeine Rücklage um mehr als 5 % gemindert.

 

Gez. Franke

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga

Es soll die Erweiterung des Stellenplans beschlossen werden.

 

Gez. Maurer