Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022
Vorlage
WP 20-25 SV 20/064
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt gegenüber dem eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2022 die sich aus den Anlagen ergebenden Änderungen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne bis 2025, fertig zu stellen und dem Rat der Stadt Hilden zur Beschlussfassung vorzulegen.

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2025, ist in der Ratssitzung am 15.09.2021 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt seit dem 27.09.2021, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Beigefügt sind vier Listen mit Änderungsvorschlägen der Verwaltung:

 

Liste 1

Veränderungen des Jahresergebnisses und der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage.

 

In dieser Aufstellung sind alle Sachverhalte aufgeführt, die sich seit der Einbringung des Entwurfes des Haushaltsplanes durch veränderte externe Rahmenbedingungen und Anpassungen nach Aufdeckung von Planungsfehlern (zusammengefasst als externe Veränderungen) und durch eingebrachte Ratsvorlagen der Verwaltung mit Auswirkungen auf das Jahresergebnis (zusammengefasst als ausstehende Entscheidungen) entwickelt haben.

                       

Liste 2

Verschiebung innerhalb der Ergebnisplanung zwischen Teilplänen, die keine Veränderungen des Gesamt-Jahresergebnisses zur Folge haben.

 

Liste 3

Änderungen von Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu einer Veränderung des Finanzmittelfehlbetrages und zu einer Veränderung der Kreditaufnahme für Investitionen führen.

 

Liste 4

Verschiebungen innerhalb des Teilfinanzplans 011303 (Investitionen), die im Gesamtfinanzplan keine Veränderung der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zur Folgen haben.

 

Nachdem bereits im Wesentlichen externe Veränderungen zu einer Veränderung der Jahresergebnisse gegenüber Eckwertebeschluss aus Juni 2021 geführt haben, ergeben sich für die Planungsjahre 2022 und 2023 nunmehr deutliche Verbesserungen gegenüber Entwurf des Haushaltsplanes. Ursächlich ist vor allem die Isolierung der COVID-19 Belastungen für beide Planungsjahre, die nach Abschluss der Anhörungsverfahren im Landtag zeitnah beschlossen werden soll. Für die beiden Planungsjahre 2024 und 2025 ergeben sich weitere Verschlechterungen aus externen Veränderungen und ausstehenden Entscheidungsvorlagen der Verwaltung.

 

Bei Umsetzung aller Änderungsvorschläge der Verwaltung würde im Haushaltsjahr 2024 der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel verringert ("Haushaltssicherungslinie").

 

In den Änderungsvorschlägen sind zwei weitere Konsolidierungsmaßnahmen aus der Haushaltskonsolidierungskommission in einem Volumen von 215.000 € enthalten. Das Konsolidierungsvolumen stiege auf 2,2 Mio. €. Auf Grund der Konsolidierungsmaßnahmen kann der Eigenkapitalverbrauch in 2025 gemindert werden. Insgesamt sichern damit die Konsolidierungsmaßnahmen die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zum langfristigen Eigenkapitalerhalt der Stadt Hilden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer