Betreff
Neustrukturierung Konzern Stadt Hilden - Ausgliederungsplan
Vorlage
WP 20-25 SV 20/053/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Ausgliederung des Sportstättenbetriebes gemäß Entwurf des Ausgliederungsplanes.


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen Stand 07.10.2021:

 

In der Sitzungsvoralge WP 20-25 SV 20/053 wurde angekündigt, Pläne zu den für die Ausgliederung des Sportstättenbetriebes relevanten Grundstücken nachzureichen. Nach mittlerweile erfolgter Vorabstimmung mit einem Notariat für die geplante Beurkundung hat sich ergeben, dass die Kennzeichnung der auszugliedernden Teilflächen gemäß Anlagen zum vorgelegten Ausgliederungsplanentwurf grundsätzlich klar und eindeutig ist. Es wurden tlw. noch fehlende Buchstabenbezeichnungen von Versprüngen in den Flächen-Grenzen eingefügt. Der Plan zur „Furtwänglerstaße“ wurde entsprechend noch einmal beigefügt. Für alle anderen Pläne ergeben sich keine Änderungen, so dass sich die Vorlage weiterer Pläne erübrigt. 

In der Anlage 2.2.1.a wurde zum Objekt „Furtwänglerstraße“ eine kleine Teilfläche aus dem Flurstück 88 eingefügt, die im Plan bereits visuell zur Ausgliederung gekennzeichnet war. Die Anlage 2.2.1.a wurde neu angefügt, in diesem Zuge wurde auch die Nummerierung angepasst. Weiter wurde für eine eindeutige Kennzeichnung der Grundstücke die Anlage 2.2.1.b eingefügt.

Aus den Vorabstimmungen haben sich auch redaktionelle Änderungen im Ausgliederungsplanentwurf ergeben, die der Vollständigkeit halber mit dieser Vorlage übermittelt werden. In der Anlage findet sich eine Reinschrift zum aktualisierten Entwurf des Ausgliederungsplans sowie eine Version im Änderungsmodus gegenüber dem bisher veröffentlichten Entwurf.

In der Ausweisung der personellen Auswirkungen war eine falsche Planstellenbezeichnung in der Ursprungsvorlage ausgewiesen. Von der Ausgliederung betroffen ist die Planstelle 51.60000 (nicht 51.70000). Der Ausweis wurde entsprechend angepasst.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

 

Bürgermeister

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden hält aktuell mittelbar und unmittelbar Anteile an Unternehmen, deren Gesellschaftszweck von dem Erwerb, der Verwaltung und der Vermarktung von Grundbesitz geprägt ist. Hierzu zählen die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH), die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH (GSH), die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) und die GkA Grundstückgesellschaft Hilden mbH (GkA). Während die GkA als Grundstücksentwicklerin agiert, halten die anderen „Grundstückgesellschaften“ überwiegend Gebäude als Bestandsobjekte, die laufend vermietet werden. Zur Effizienzsteigerung sollten WGH, GSH und IGH zu einem Unternehmen zusammengeführt werden. Eine solche Verschmelzung löst umfangreiche steuerliche Konsequenzen aus.

 

Parallel zum oben dargestellten Vorhaben möchte die Stadt Hilden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Beteiligungserträge erhöhen und die Gestaltungsrahmen der Stadtwerke Hilden GmbH erweitern. Solche Vorteile können über einen Rückerwerb der 24,9%igen Anteile der Stadtwerke Düsseldorf AG an den Stadtwerken Hilden erzielt werden, soweit die Stadtwerke Düsseldorf AG einem entsprechende Rückerwerb zustimmt. Auch ein solcher Vorgang löst steuerliche Konsequenzen aus.

 

Die Verbindung beider Vorhaben löst nur einmalig entsprechende steuerliche Effekte aus, die insgesamt gegenüber getrennten Transaktionen deutlich vorteilhaft sind.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Rückerwerb der 24,9%igen Anteile an der Stadtwerke Hilden GmbH - vorbehaltlich einer verbindlichen Auskunft zur Absicherung der vorgenommenen steuerlichen Beurteilung, einer Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde auf die vorgeschriebenen kommunalrechtlichen Anzeigeverfahren und, sofern erforderlich, einer entsprechenden Zustimmung des Mitgesellschafters Stadtwerke Düsseldorf AG - zusammen mit einer Vorab-Grundstückszusammenführung in einer neuen Holding-Struktur zu vollziehen.

 

Eine solche neue Holding-Struktur soll geschaffen werden durch Ausgliederung des Regie-Betriebes „Sportstättenbetriebe“ nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 2., 135, 168 UmwG, dem auch die Anteile der Stadt Hilden an der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (100%), an der Stadt Hilden Holding GmbH (100%) und der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (5,1%) zugeordnet wurden.

 

Im Zuge der Ausgliederung geht auf Grundlage eines Ausgliederungsbeschlusses des Rates zu einem zu beurkundenden Ausgliederungsplan das Vermögen des Sportstättenbetriebes auf die neugegründete Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH über.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst folgende Sportstätten/Standorte (inkl. der zugeordneten Nebenanlagen und der zugeordneten Rechte und Pflichten) auszugliedern:

 

           Freiluftsportanlagen der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch 1

           Sportplätze Furtwänglerstraße

           Sportplatz Hoffeldstraße

           Sportplatz Kalstert

           Sportplatz Schützenstraße inkl. der Sporthalle Schützenstraße 16

           Sportplatz Weidenweg 3

           Sporthalle Grünstraße 4 (Stadtwerke Hilden Arena)

           Dirt-Bike/BMX-Anlage Reisholzstraße

 

Die anderen Sportanlagen sind aus heutiger Sicht zurzeit aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht von den restlichen städtischen Immobilien zu trennen, so dass diese zunächst weiterhin in der Unterhaltungsverpflichtung der Stadt bleiben.

 

Die einzelnen Aktiva und Passiva sowie übergehende Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten sowie die Bestellung der Geschäftsführung sind im Entwurf des Ausgliederungsplans aufgeführt (s. Anlage). Bis auf wenige Ausnahmen ergibt sich für die Grundstücke die Notwendigkeit einer Parzellierung. Diese wird im Nachgang vollzogen. Die relevanten Teilflächen der auszugliedernden Flurstücke werden in Auszügen aus der Liegenschaftskarte genau gekennzeichnet. Die entsprechenden Pläne gehen mit einer Nachreich-Vorlage gesondert zu und ersetzen die in den jetzigen Anlagen 2.2.1b zunächst angehängten Entwürfe der Teilungspläne.

 

Die Grundsätze der Sportstättenvermarktung sollen im Sinne der Einheitlichkeit für alle Nutzer unabhängig von der Zuordnung der Standorte vom Schul- und Sportausschuss vorberaten und vom Rat der Stadt Hilden festgelegt werden. Es ergibt sich eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit, wenn für die Sportstätten einheitlich Nutzungsentgelte erhoben werden.

 

Hinsichtlich der weiteren Entwicklungen auf den relevanten Grundstücken ist Folgendes anzumerken: Der Sportplatz Weidenweg ist auf einer ehemaligen Mülldeponie angelegt. Es besteht das Risiko des Absackens. Die Altlast ist saniert. Das Grundstück geht in diesem offengelegten Zustand auf die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH über.

 

Es ist geplant, gemäß Ratsbeschluss auf einigen der den Sportanlagen zugeordneten Stellplatzanlagen Altkleider-Sammel-Container aufzustellen. Die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH soll je nach zeitlichem Vollzug der Ausgliederung entsprechende Gestattungsverträge mit den Vertragspartnern unterzeichnen oder diese übernehmen.

 

Als Anlage 1.3 des Ausgliederungsplans ist auch der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH ausgewiesen. Die Gesellschaft soll ein Stammkapital von 2.000.000 € erhalten. Dem Stammkapital steht übersteigendes Anlagevermögen gegenüber.

 

Nach dem Ausgliederungsbeschluss ist die Beurkundung des Ausgliederungsplans vorzunehmen. Für die geplante Verschmelzung der Grundstücksgesellschaften wird nach dem geplanten Abschluss der Vorab-Grundstücksverkäufe sowie eines Anteilsrückerwerbs eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.

 

gez. In Vertretung

 

Eichner


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Folge der Neugliederung des Konzerns werden die Anteile der Stadt Hilden Holding GmbH und der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH neu bewertet. In diesem Zuge werden stille Reserven aufgedeckt.

 

Franke

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

Im Rahmen der Ausgliederung werden die Aufgaben der beiden Planstellen

51.60010 und 51.60000 auf die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH übertragen. Es findet ein Personalübergang der beiden eingesetzten Mitarbeitenden statt. Auf die entsprechenden Ausführungen im Ausgliederungsplan und die Anlagen wird verweisen.

 

 

Franke