Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen
werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit
folgender Formel einverstanden erklären:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
(So wahr mir Gott helfe).“
Erläuterungen und Begründungen:
Die mit der Wahl am 13.09.2020 in den Rat gewählte Bewerberin der Fraktion Allianz für Hilden, Frau Kerstin Eva Knott, hat entsprechend den Regelungen des § 38 KWahlG, am 21.10.2021 wirksam ihren Verzicht auf den Sitz im Rat der Stadt Hilden und seinen Ausschüssen zur Niederschrift erklärt.
Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.
Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.
§ 39 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.
Die Reihenfolge der Reserveliste der Fraktion Allianz für Hilden sieht als nächsten Bewerber vor:
Herrn
Oliver Kohl
Die Annahme-Erklärung liegt vor.
gez.
in Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter