Betreff
Parkverbote Kreuzung Bogenstraße - Hoffeldstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/028
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1221 / Sm.
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Es ist ein wirklicher Zufall, dass es hier bei dem tolerierten Parkverhalten es noch nicht zu lebensbedrohlichen Situationen für behinderte Menschen, Fußgänger und Fahrradfahrer gekommen ist. Zudem ist es für Anwohner der Bogenstraße 1, 1a und Hoffeldstraße 91-93 täglich schier unmöglich die eigenen Grundstücke frei zu befahren.

 

Dem Ordnungs-, Sport- und Straßen/Tiefbauamt ist die Situation seit nunmehr 3 Jahren bekannt und etwaige Schriftwechsel können dort eingesehen werden.

 

Warum der Rat und die Stadt Hilden dieser prekären Situation nicht entgegenwirken möchte ist mir derzeit nicht erklärlich. Der VFB Hilden erhöht seit Jahren kontinuierlich den Spielbetrieb. Zurzeit inklusive Wochenende wird der Platz täglich ununterbrochen betrieben. Zumindest könnte der Spielbetrieb für Freitag, Samstag und Sonntag auf den „Bandsbusch" verlegt werden. Diese Sportanlage verfügt über mehrere Spielfelder und mehr als ausreichende Parkmöglichkeiten. Ist dies nicht möglich, beantrage ich Baumaßnahmen zur Sicherung der Ausfahrten, Gehwege und der behinderten gerechten …. (Anmerkung der Verwaltung: Hier endet der Satz)

 

Ich bitte Sie eindringlich die Unfallgefahr für behinderte Menschen sofort abzustellen

und stelle dementsprechend den Antrag des mir gegebenen Rechts dies zu prüfen.

 

Anhang: Fotodokumentation exemplarisch


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Hiermit stelle ich den Antrag, gemäß § 24 GO NRW dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrten der Anwohner, Kreuzung Bogenstraße / Hoffeldstraße die Übergänge für behinderte und viel mehr sehbehinderte Menschen kompromisslos zu sichern. Dazu gehört es, Parkverbote und Regeln einer von der Stadt geplanten behinderten gerechten Kreuzung durch bauliche Maßnahmen zusätzlich zu sichern.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits vor der eingebrachten Anregung / Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

(siehe Anlage 1), gab es Gespräche und Schriftverkehr zwischen dem Antragsteller und dem Ordnungsamt und dem Tiefbau- und Grünflächenamt.

 

Ebenso wurden auf Anregung des Antragstellers Anfang 2021 bereits zwei weitere Pfosten auf dem Gehweg der Hoffeldstraße (Ecke Bogenstraße, siehe Anlage 2) im Auftrag des Tiefbau- und Grünflächenamtes errichtet, um dort das widerrechtliche Parken zu verhindern und eine möglichst gefahrlose Querung der Bogenstraße zu ermöglichen.

 

Im Rahmen der vorgenannten Kontakte wurde dem Antragsteller jedoch schon verdeutlicht, dass das Tiefbau- und Grünflächenamt hier keine Handlungsmöglichkeiten mehr erkennen kann, da hier schon die entsprechenden Beschilderungen und Markierungen aufgebracht worden sind und keine weiteren Pfosten installiert werden können, da diese sonst auch vor abgesenkten (teilweise privaten) Zufahrtsbereichen stehen würden.

 

 

Aufgrund der eingebrachten Anregung / Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, wurden jedoch noch einmal das Ordnungsamt, das Sportbüro, das Amt für Gebäudewirtschaft (hinsichtlich der Feuerwehrflächen der Sporthalle) und die Feuerwehr (hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit ggf. beschränkten Durchfahrtsbreiten) um Stellungnahme gebeten.

 

 

Die Stellungnahmen der einzelnen Fachämter werden hier im Folgen (sinngemäß) aufgeführt.

 

 

·      Ordnungsamt:

Der Antragsteller meldet seit 2019 regelmäßig Parkvergehen rund um den Sportplatz an der Hoffeldstraße. Andere Beschwerdeführer melden sich eher selten.
Die Hoffeldstraße gehört zu den Straßen im erweiterten Innenstadtbereich die fast täglich bis zu dreimal zwischen 08:00 und 20:00 Uhr kontrolliert werden.
Aufgrund der Eingaben des Antragstellers wurden über die turnusmäßigen Kontrollen hinaus, insgesamt 12 außerplanmäßige Kontrollen in den letzten zwei Jahren durchgeführt. Diese fanden gezielt zu Spieltagen des dort ansässigen Fußballvereins statt.
Hierbei wurden insgesamt 71 Verwarnungen ausgesprochen.
Die regelmäßigen und auch außerplanmäßigen Kontrollen führen jedoch nicht zu einem „Lerneffekt“, da hier meistens anreisende und somit ständig wechselnde Zuschauer betroffen sind, die durch Ihr Parkverhalten zu den massiven Belästigungen der Anwohner beitragen.
Nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes ist hier das Hauptproblem, dass der dort ansässige Fußballverein mit einer Vielzahl von Mannschaften und somit auch einem immens hohen Spielbetrieb auf einem Sportplatz, durch seine Besucher immer wieder zu dem geschilderten Problem beiträgt. Dieses Problem trat deutlich seltener auf, als ein Teil der dort sporttreibenden Mannschaften, vor allem die erste Mannschaft, Ihre Heimspiele auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch austrugen.
Die Parkmöglichkeiten am Sportplatz Hoffeldstraße reichen für einen derartig umfangreichen Spielbetrieb definitiv nicht aus.
Von daher wird angenommen, dass weder regelmäßige Kontrollen, noch zusätzliche Halte- und Parkverbote zur Entspannung der Gesamtsituation beitragen werden.


·      Sportbüro:

Die Belegung der Plätze Hoffeldstraße und Bezirkssportanlage Bandsbusch ist optimal und kann nicht verändert werden. Der Verein wird in regelmäßigen Abständen angehalten, Besucher und Mitglieder auf die Parksituation an der Hoffeldstraße hinzuweisen.


·      Amt für Gebäudewirtschaft:

Während der Trainingszeiten des VfB (täglich ab ca. 15-16 Uhr) werden die Zufahrten der Anwohner häufig (zumindest teilweise so, wie auf den Fotos zu sehen ist) zugeparkt.

Manche Anwohner behelfen sich, indem sie ihre Müllbehälter auf die „gefährdeten“ Flächen stellen. Vor diesen Trainingszeiten konnte noch keine bemerkenswerten Behinderungen beobachtet werden.
Zu den Heimspielen nutzen die Spieler den Schulhof der Wilhelm-Hüls-Schule als Parkplatz.
Der Verein „bestrafe“ Zuwiderhandlung mit 5 € in die Vereinskasse. Die Besucher seien angehalten, den Lehrerparkplatz der Wilhelm-Hüls-Schule zu nutzen.
Die Termine der Heimspiele werden vor Saisonbeginn zwischen dem Verein und dem Schulleiter der Wilhelm-Hüls-Schule abgestimmt.
Wenn der Schulparkplatz nicht genutzt werden kann, erhält der Verein eine entsprechende Information. Dies ist z. B. an Wochenenden der Fall, an denen „Kennenlernfeste“ der ersten Klassen auf dem Schulhof stattfinden.


·      Feuerwehr:

Der Feuerwehr sind keine grundsätzlichen Probleme im dargestellten Bereich bekannt.
Sehr vereinzelt kommt es zu Problemen vor oder während des regulären Spielbetriebs, jedoch nur im direkten Zufahrtsbereich des Sportplatzes.
Die vom Antragsteller geschilderte Situation kommt bei Turnieren oder anderen Veranstaltungen (z.B. Sommerfest o.ä.) auch nur vereinzelt vor.

Einschränkend führt die Feuerwehr weiter aus, dass sie natürlich immer nur den aktuellen Ist-Zustand sehen und bewerten kann, wenn sie zu den „Betriebszeiten“ einen Einsatz in diesem Bereich hat. Folglich kann sie anhand dieser lückenhaften Datenlage keine generelle Situationsbeschreibung abgeben. Soweit aber die Situation eingeschätzt werden kann, liegen keine grundsätzlichen Probleme bei den Durchfahrtsbreiten o.ä. vor, sondern vermutlich geht es mehr um „Parksünder“ im ruhenden Verkehr.

Oftmals achtet der Betreiber vermutlich selbst darauf, dass die geplanten Zufahrten für die Feuerwehr im direkten Sportplatzbereich frei bleiben, da hier oft nur freie Zufahrten vorgefunden werden. Ob diese erst kurz vor dem Eintreffen der Feuerwehr freigeräumt wurden, kann nicht beurteilt werden.

 

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen der einzelnen Fachämter ist abschließend festzuhalten, dass es bei der geschilderten Problemlage nicht zielführend ist, weitere Beschilderungen, Markierungen oder Pfosten zu errichten.

Diese Problemlagen ergeben sich aufgrund der Zuschauermengen bei Sportveranstaltungen und dem sich daraus entwickelnden individuellen Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer.

 

 

Von daher kann die Verwaltung nur empfehlen, dass der Hauptausschuss den Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW an den zuständigen Stadtentwicklungsausschuss verweist und dieser ihn berät und beschließt, keine weiteren Beschilderungen, Markierungen oder Pfosten zu errichten.

 

Hinweis:
Sollte dieser Antrag zum Anlass genommen werden, die Belegungen der Sportplätze überprüfen zu lassen, müsste die Beratung dieses Auftrags in den Ausschuss für Schule und Sport verwiesen werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Da hier keine baulichen Veränderungen vorzunehmen sind, ergeben sich auch keine klimarelevanten Auswirkungen.