Betreff
Klimaanpassungsmaßnahme "Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume 2021/22"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/022
Aktenzeichen
AZ.: 66.3 Klimaanpassung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, zur Umsetzung der vom Rat am 11.12.2019 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme sind 20 zusätzliche Straßenbäume gemäß der vorgelegten Planung zu pflanzen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In 2019 hat die Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet. Diese wurde im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat vorgelegt und am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.

 

Ein Bestandteil ist das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:

 

Maßnahme

Begründung/ Ziel

Erläuterungen

Stellungnahme Verwaltung

Finanzielle Auswirkung

Pflanzung von

insgesamt 100 neuen

Straßenbäumen:

(Programm für 5 Jahre)

Nachweislich dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung

Die Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist.
Die vorgesehenen Pflanzstellen sind dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen. [1]

(siehe hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150)

Es ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen.

Bei Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen

100.000 €/ Jahr

ab Haushalt 2020

 

Die möglichen Standorte der für das Jahr 2021 vorgesehenen Straßenbaumpflanzungen (20 Stück) wurden geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, sie an folgenden Stellen zu pflanzen:

 

Straße

Haus
Nr.

Standort

Bemerkung

Baustraße

 

 

 

 

6

Gehweg

 

Am Eichelkamp

 

 

 

 

geg. Haus Nr. 160

Gehweg

 

 

217

Gehweg

 

Bruchhauser Weg

 

 

 

 

53

Fahrbahn

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Zelter Straße

 

 

 

 

geg. 63

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

 

Ecke Händelstraße

Fahrbahn

Parkplatz fällt weg

 

 

 

 

Gustav - Mahler - Straße

 

 

 

 

neben 2

Fahrbahn

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Am Strauch

 

 

 

 

geg. 100

Fahrbahn

Wegfall Blumenkübel

 

Ecke Lärchenweg

Fahrbahn

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Erikaweg

 

 

 

 

47

Fahrbahn

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Buchenweg

 

 

 

 

geg. 60

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Hans Sachs Straße

 

 

 

 

Ecke Auf dem Sand

Gehweg

 

geg. 12 - 14

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Goesweg

 

 

 

 

25

Gehweg

 

 

31

Gehweg

 

Krepperweg

 

 

 

 

schräg geg. 4

Fahrbahn

 evtl. fällt ein Parkplatz weg

Färberweg

 

 

 

 

9

Fahrbahn

 evtl. fällt ein Parkplatz weg

Druckerweg

 

 

 

 

14

Fahrbahn

evtl. fällt ein Parkplatz weg

 Rembrandtweg

 

 

Ecke Kalstert

Gehweg

 

Raffaelweg

 

 

 

 

geg. 1

Gehweg

 

 

 

Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem geplanten Standort.

 

Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:

-    Verteilung im Stadtgebiet

-    vorh. Baumbestand im Straßenbereichsumfeld

-    Parkplatzsituation

-    straßenverkehrliche Belange

-    Feuerwehraufstellflächen

-    vorh. Infrastrukturleitungen

-    Straßenbestand ohne Baumbestand

 

überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandener 2. baulicher Rettungswege in den Gebäudebeständen.

 

Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies ist z.B. der Amberbaum, die Hopfenbuche, die Säulenhainbuche, die Purpurerle, der Feldahorn und Eisenholzbaum. Darüber hinaus wurde die teilweise schöne Herbstfärbung und eine schmalkronige Wuchsform mit einbezogen.

 

Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Baudezernates (dort im Produkt Verkehrsflächen u. Brücken des Tiefbau- und Grünflächenamtes) in 2021 etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000€ geschätzt (je nach Baupreisstand Herbst 2020).

 

Die Verwaltung wird versuchen, auf Grundlage des Förderprogramms REACT EU „Grüne Infrastruktur“ eine Förderung für die Pflanzung zu erhalten. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die Bagatellgrenze für eine Zuwendung abweichend von den RL GI für alle Zuwendungsempfänger auf 100.000 Euro festgelegt wurde.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister



[1]    Hinweis zum Verfahren:

Bei den „Straßenbäumen“ handelt es sich um Straßenbegleitgrün und somit um einen Teil der „Bauentwürfe für Stadtstraßen“. Wenn ein politisches Gremium für die Entscheidung über die Standorte von Straßenbäumen zuständig ist, ist es deshalb der Stadtentwicklungsausschuss.
Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird die Sitzungsvorlage zur Vorberatung gegeben.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen u.

Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

2.757.672,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

(x)

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer