Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz, zur Umsetzung der vom Rat am 11.12.2019 beschlossenen
Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme sind 20 zusätzliche Straßenbäume gemäß
der vorgelegten Planung zu pflanzen.
Erläuterungen und Begründungen:
In 2019 hat die
Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet.
Diese wurde im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im
Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und
modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat vorgelegt und
am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.
Ein Bestandteil ist
das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von
zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:
Maßnahme |
Begründung/
Ziel |
Erläuterungen |
Stellungnahme
Verwaltung |
Finanzielle
Auswirkung |
Pflanzung von insgesamt 100 neuen Straßenbäumen: (Programm für 5 Jahre) |
Nachweislich
dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung |
Die
Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum
möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite
und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist. (siehe
hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150) |
Es
ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach
Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen. Bei
Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen |
100.000
€/ Jahr ab
Haushalt 2020 |
Die möglichen
Standorte der für das Jahr 2021 vorgesehenen Straßenbaumpflanzungen (20 Stück)
wurden geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, sie an folgenden Stellen zu
pflanzen:
Straße |
Haus |
Standort |
Bemerkung |
Baustraße |
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6 |
Gehweg |
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Am Eichelkamp |
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geg. Haus Nr. 160 |
Gehweg |
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217 |
Gehweg |
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Bruchhauser Weg |
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53 |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Zelter Straße |
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geg. 63 |
Parkstreifen, in Sperrfläche |
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Ecke Händelstraße |
Fahrbahn |
Parkplatz fällt weg |
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Gustav - Mahler - Straße |
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neben 2 |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Am Strauch |
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geg. 100 |
Fahrbahn |
Wegfall Blumenkübel |
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Ecke Lärchenweg |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Erikaweg |
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47 |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Buchenweg |
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geg. 60 |
Parkstreifen |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Hans Sachs Straße |
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Ecke Auf dem Sand |
Gehweg |
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geg. 12 - 14 |
Parkstreifen |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Goesweg |
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25 |
Gehweg |
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31 |
Gehweg |
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Krepperweg |
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schräg geg. 4 |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Färberweg |
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9 |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Druckerweg |
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14 |
Fahrbahn |
evtl. fällt ein Parkplatz weg |
Rembrandtweg |
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Ecke Kalstert |
Gehweg |
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Raffaelweg |
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geg. 1 |
Gehweg |
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Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem
geplanten Standort.
Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:
- Verteilung im Stadtgebiet
- vorh. Baumbestand im Straßenbereichsumfeld
- Parkplatzsituation
- straßenverkehrliche Belange
- Feuerwehraufstellflächen
- vorh. Infrastrukturleitungen
- Straßenbestand ohne Baumbestand
überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue
Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren
sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der
Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der
öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandener
2. baulicher Rettungswege in den Gebäudebeständen.
Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies
ist z.B. der Amberbaum, die Hopfenbuche, die Säulenhainbuche, die Purpurerle,
der Feldahorn und Eisenholzbaum. Darüber hinaus wurde die teilweise schöne
Herbstfärbung und eine schmalkronige Wuchsform mit einbezogen.
Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Baudezernates (dort im
Produkt Verkehrsflächen u. Brücken des Tiefbau- und Grünflächenamtes) in 2021
etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000€ geschätzt (je nach
Baupreisstand Herbst 2020).
Die Verwaltung wird versuchen, auf Grundlage des Förderprogramms REACT
EU „Grüne Infrastruktur“ eine Förderung für die Pflanzung zu erhalten. Jedoch
ist darauf hinzuweisen, dass die Bagatellgrenze für eine Zuwendung abweichend
von den RL GI für alle Zuwendungsempfänger auf 100.000 Euro festgelegt wurde.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
[1] Hinweis zum Verfahren:
Bei den „Straßenbäumen“ handelt es sich um Straßenbegleitgrün und somit um
einen Teil der „Bauentwürfe für Stadtstraßen“. Wenn ein politisches Gremium für
die Entscheidung über die Standorte von Straßenbäumen zuständig ist, ist es
deshalb der Stadtentwicklungsausschuss.
Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird die Sitzungsvorlage zur
Vorberatung gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen u. Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze,
Brücken |
2.757.672,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (x) (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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