Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründung:
Mit Beschluss vom 26.06.2019 wurde die Verwaltung durch den Haupt- und Finanzausschuss beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung der Einsatz von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren könnte.
Erläuterungen der CDU-Fraktion zum Antrag:
Die
Bundesregierung sowie die Verkehrsminister der Länder sind für eine rasche
Zulassung von Elektro-Tretrollern (E-Scootern).
Neben öffentlichen
Verkehrsmitteln versprechen solche Elektrokleinstfahrzeuge ein zügiges
Vorankommen ohne Umweltbelastung und Staustress. E-Scooter stellen ein
flexibles, kompaktes und zuverlässiges Fortbewegungsmittel ohne Emissionen dar.
Sie sind wendig und vergleichsweise preisgünstig. Mit einem solchen Gefährt
sind vor allem kurze Strecken mühelos und zeitsparend zu bewältigen. Es
benötigt keinen Parkplatz und lässt sich bei Bedarf einfach zusammen- bzw.
auseinanderfalten. Ein E-Scooter ist klimafreundlich, einfach zu steuern und besitzt
Reichweiten von ca. 30 km. Der Akku wird an der normalen Steckdose aufgeladen.
Gerade aufgrund
der kurzen Wege in der Stadt und der flachen Geländetopographie ist Hilden für
die Nutzung von E-Scootern gut geeignet.
Aus Sicht der
CDU-Fraktion gibt es daher viele Bereiche in der Stadtverwaltung, wo der
Einsatz von E-Scootern den bisherigen Einsatz von Fahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren bei Dienstfahrten ablösen könnte. Z.B. könnten Hausmeister,
die für mehrere Standorte zuständig sind, statt der Fahrt mit ihrem Auto
durchaus mit E-Scootern zwischen den einzelnen Standorten wechseln.
Besichtigung von Baustellen durch städtische Bauleiterinnen und Bauleiter
können mit Hilfe von E-Scootern ohne Parkplatzsuche ermöglicht werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes können zu ihren Einsatzorten
rollen. Auch könnte bei Dienstreisen die Attraktivität der Nutzung des ÖPNV gesteigert
werden, wenn die „erste" und die „Ietzte" Meile zwischen Haltestelle
/ Bahnhof zum „Einsatzort" mit mitgenommenen E-Scootern bequem überbrückt werden könnte.
Deshalb regt die CDU-Fraktion an, ergebnisoffen innerhalb der gesamten Stadtverwaltung — ggfs. durch eine Umfrage — mögliche Einsatzorte zu prüfen und nach Vorliegen der Ergebnisse zu entscheiden, ob die Stadt Hilden als Ergänzung zum dienstlichen Fahrzeug-Pool für Ämter, Einrichtungen oder einzelne Standorte E-Scooter anschafft und betreibt, die ggfs. unmittelbar einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeordnet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Nutzung der
Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) am 15.06.2019, dürfen E-Scooter am
Straßenverkehr teilnehmen.
Die Anschaffungskosten liegen je nach Modell zwischen 300 und 2500 Euro.
Zudem ist eine Versicherungspflicht vorgesehen, deren Kosten sich auf etwa 10
bis 20 Euro pro Jahr belaufen.
Auswertung der Mitarbeiter*innenbefragung
Nach Erteilung des Prüfauftrages am 26.06.2019 durch den Haupt-
und Finanzausschuss wurde in der Verwaltung eine Mitarbeiter*innenbefragung
durchgeführt. Insgesamt haben 218 Mitarbeiter*innen der Verwaltung an der
Umfrage teilgenommen. Von diesen gaben 34 (16%) an, bereits einmal mit einem
E-Scooter gefahren zu sein. 108 (49,5%) der Befragten gaben an, dass sie sich
grundsätzlich vorstellen könnten, einen E-Scooter für Dienstgänge zu nutzen. Die
Bereitschaft, einen E-Scooter für Dienstgänge zu nutzen, ist besonders bei den
jüngeren Befragten vorhanden. Mit steigendem Alter sinkt hingegen die
Zustimmung. So gaben 6 von 8 Befragten (75%) unter 25 Jahren an, sich
vorstellen zu können, einen E-Scooter für Dienstgänge zu nutzen, bei den
25-34-Jährigen waren es noch 30 von 45 Befragten (67%), bei den 35-50-Jährigen
35 von 78 Befragten (45%) und bei den Befragten über 50 Jahren lediglich noch
37 von 87 (43%). Dies könnte dazu führen, dass die Zustimmung für eine
Einführung von E-Scootern als Dienstfahrzeug in den nächsten Jahren steigt, da
ältere Mitarbeiter*innen, die sich gegen die Nutzung aussprachen, in Rente oder
Pension gehen, während neue Nachwuchskräfte eingestellt werden. Fraglich ist
jedoch, ob die bisherige Zustimmung in Altersklasse 35 – 50-Jähriger auf dem
jetzigen Niveau verbleibt oder aufgrund persönlicher Gründe wie etwa
körperlicher Einschränkungen sinkt.
Als Grund, der für eine Nutzung von E-Scootern spricht, wurden vor allem
der Umweltschutz (81 Nennungen), die Kostenersparnis z. B. im Hinblick auf
Treibstoff (57 Nennungen) und die Flexibilität des E-Scooters (44 Nennungen)
genannt. Neben den weiteren Auswahlmöglichkeiten Fahrspaß (37 Nennungen) und
handlicher Transport (27 Nennungen), wurde auch der Aspekt der Zeitersparnis (7
Nennungen), durch Wegfall der Parkplatzsuche oder im Vergleich zu einem
Fußmarsch, von einigen Befragten genannt. Mehrfachnennungen waren hier möglich.
Befragte, die die Nutzung eines E-Scooters ablehnen, nannten vor allem
die fehlenden Transportmöglichkeiten (56 Nennungen) sowie Sicherheitsbedenken und
ein erhöhtes Unfallrisiko (51 Nennungen) als Gründe für die Ablehnung. Neben
den vorgeschlagenen Antwortmöglichkeiten „Keine Vorteile gegenüber anderen
Verkehrsmitteln erkennbar“ (35 Nennungen), „Keine ausreichenden Kenntnisse in
der Handhabung“ (25 Nennungen), „ich würde mir lächerlich vorkommen“ (23
Nennungen) und „zu geringe Reichweite“ (9 Nennungen), wurden noch über 20
Gründe selbst formuliert, die von körperlichen Einschränkungen über bevorzugte
Alternativen reichen. Mehrfachnennungen waren auch hier möglich.
44 (40,4%) der Befragten, die keinen E-Scooter nutzen wollen, können
sich jedoch vorstellen ein E-Bike oder Fahrrad zu nutzen, während 21 (19,3 %)
weitere Befragte angaben, dies bereits zu tun. Lediglich 44 Befragte gaben an,
auch diese Alternative auszuschließen. Berücksichtigt man, dass gewisse
dienstliche Erfordernisse (z. B. Feuerwehrdienst) oder persönliche Gründe (z.
B. körperliche Einschränkungen) einigen Befragten die aufgezeigten Alternativen
von E-Scooter, E-Bike und Fahrrad aus objektiven Gründen unmöglich machen,
lässt sich damit zunächst schon einmal festhalten, dass zwar die Wahl des
verbrennungsmotorfreien Verkehrsmittels unterschiedlich ausfällt, jedoch
generell eine große Bereitschaft besteht, solche zu nutzen.
In der Umfrage wurden die Teilnehmer*innen gebeten, verschiedene Aspekte
eines E-Scooters auf einer Skala (schlecht – ausreichend – gut – sehr gut) zu
bewerten. Dabei zeigt sich, dass lediglich bei der „Klimafreundlichkeit“ eine
Mehrheit die E-Scooter mit gut bis sehr gut bewertet. Bei „Reichweite“ und
„Fahrkomfort“ bewertet die Mehrheit der Befragten die E-Scooter mit
ausreichend. Das Kriterium „Verkehrssicherheit“ bewerteten 87 der Befragten mit
ausreichend, 95 sogar mit schlecht, während lediglich 29 dieses mit gut
bewerteten. Bei der Frage nach „Mitnahme/Transport von Arbeitsmaterialien“
waren es sogar nur 14 Personen, die diese als gut empfanden, 56 als ausreichend
und 137 der Befragten stuften sie sogar als schlecht ein.
Zudem wurden die Teilnehmer*innen vor die Wahl gestellt, eines von zwei
Verkehrsmitteln für einen Dienstgang zu wählen. Dabei wurden alle Kombinationen
aus E-Scooter, Fahrrad und E-Bike zur Wahl gestellt. Es ist zu erkennen, dass
47 Personen den E-Scooter präferieren, 56 Personen das E-Bike und 63 Personen
das Fahrrad. 52 Personen haben die Fragen nicht beantwortet oder ließen keine
klare Präferenz erkennen. Es zeigt sich also, dass zwar einige Mitarbeiter*innen
die Möglichkeit begrüßen würden, einen E-Scooter für Dienstgänge zu nutzen, die
Zahl der Mitarbeiter*innen, die ein E-Bike oder ein Fahrrad bevorzugen würden,
jedoch noch größer ist. Nichtsdestotrotz wären immerhin 57,3 % der Mitarbeiter*innen
bereit, die Nutzungsmöglichkeiten von E-Scootern in der Verwaltung im Rahmen
einer Testphase zu erproben.
Am Ende der Befragung wurde den Teilnehmer*innen noch die Möglichkeit
gegeben, Anregungen oder Anmerkungen zum Thema in Form eines Freitextes zu
geben.
Hierbei spiegelten sich viele Erkenntnisse aus der bisherigen Umfrage
wieder, wie die mangelnden Transportmöglichkeiten für Arbeitsmaterial,
Sicherheitsbedenken, die Präferenz anderer Verkehrsmittel aber auch einige
zusätzliche Aspekte. So wurde zum Beispiel der Hinweis gegeben, dass es neben
entsprechenden Lademöglichkeiten auch entsprechender Pflege der E-Scooter
bedarf, deren Zuständigkeit zu regeln wäre. Außerdem wurde angeregt, den
Mitarbeiter*innen ergänzend oder anstatt der E-Scooter die Möglichkeit eines
Jobtickets zu geben. Diese Möglichkeit wurde zwischenzeitlich geschaffen und
wird derzeit von 18 Mitarbeiter*innen genutzt.
Einige Teilnehmer*innen haben sich sehr für die Einführung von
E-Scootern ausgesprochen, da diese sich für ihre Tätigkeit hervorragend eignen
würden. Hier ist insbesondere die aufsuchende Jugendarbeit zu nennen.
Grundsätzlich wäre es möglich, unabhängig von der weiteren Vorgehensweise für
die Gesamtverwaltung, E-Scooter speziell für diesen Bereich anzuschaffen. Diese
würden vermutlich umfangreich genutzt werden, würde anderen Kolleg*innen, die
sich für eine Einführung ausgesprochen haben, jedoch ungerecht erscheinen.
Der Vorschlag, E-Scooter, E-Bike oder Fahrrad ähnlich eines Dienstwagens
im Rahmen der Entgeltumwandlung zu handhaben, sodass diese auch privat genutzt
werden können, wurde nach Prüfung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, die
sich aus dem TVöD ergeben, in dieser Form nicht umgesetzt. Stattdessen wurde
zusammen mit dem Personalrat ein Modell geschaffen, dass es den Beschäftigten
ermöglicht, einen zinslosen Gehaltsvorschuss für die Anschaffung eines E-Bikes
zu erhalten.
Interkommunale Umfrage
Neben der Mitarbeiter*innenbefragung wurde eine Interkommunale Umfrage
durchgeführt. Von den sechzehn angeschriebenen Kommunen haben neun an der
Umfrage teilgenommen. Keine der teilnehmenden Kommunen hat E-Scooter im Einsatz
und nur Velbert plant innerhalb der nächsten zwei Jahre die Anschaffung von
zwei E-Scootern.
Dem gegenüber stellen sieben der teilnehmenden Kommunen E-Bikes und drei
Kommunen ihren Mitarbeiter*innen (zusätzlich) Fahrräder für Dienstfahrten zur
Verfügung. Die regelmäßige Nutzung ist laut den Befragten vor allem vom Wetter
abhängig und somit natürlich saisonal unterschiedlich. Mit Ausnahme von
Wülfrath und Velbert gaben jedoch alle Befragten, die entsprechende Angebote an
ihre Mitarbeiter*innen machen, an, dass eine regelmäßige Nutzung stattfindet.
Die Angaben zu Einweisungen in die Fahrzeuge, die Wartung, Helmpflicht,
die Bereitstellung von Helmen sowie die Regelung der Nutzung in einer
Dienstanweisung fallen unterschiedlich aus. Da keine der teilnehmenden Kommunen
E-Scooter im Einsatz hat, beziehen sich die Angaben hierzu ausschließlich auf
die Nutzung von E-Bikes und Fahrrädern.
Allgemeine Hinweise zur Nutzung von E-Scootern
Nachdem zur Einführung der E-Scooter 2019 ausschließlich Prognosen zu
Unfallzahlen, Umweltverträglichkeit und Stellplatzproblematiken existierten,
wurden mittlerweile erste Studien und Statistiken veröffentlicht, die
verschiedene Aspekte des E-Scooters als Verkehrsmittel einschätzen.
Insbesondere die Untersuchungen zu Umweltverträglichkeit und Berichte zu
Abstellplätzen richten sich hierbei jedoch sehr stark auf die Leihmodelle aus. Diese
Erkenntnisse lassen sich für den E-Scooter als Dienstfahrzeug oder die private
Anschaffung deshalb nur bedingt übertragen. Jedoch ist darauf zu verweisen,
dass eben diese Leihmodelle sowie die zugehörigen Statistiken und
Veröffentlichungen in weiten Teilen auch die öffentliche Wahrnehmung des E-Scooters
bestimmen, sodass sie Einfluss auf das Image des E-Scooters haben und indirekt
auch die Wahrnehmung städtischer Mitarbeiter*innen beeinflussen, welche sich
eines E-Scooters während offizieller Dienstgeschäfte bedienen.
Die Lebensdauer und Öko-Bilanz der E-Scooter werden immer wieder
kritisiert. Diese beziehen sich zwar im Wesentlichen auf die Leihmodelle,
wirken sich aber auch auf das Image des E-Scooters und seine Akzeptanz
allgemein aus. Darüber hinaus sind nicht alle Kritikpunkte an der Öko-Bilanz
mit dem Hinweis abzutun, dass es sich hier nicht um ein Verleihmodell handelt. So
sind es vor allem Produktion und Entsorgung der E-Scooter und insbesondere der
Akkus, die für die meisten CO2-Emissionen im Lebenszyklus des elektrischen
Rollers verantwortlich sind[1].
Das Bundesumweltministerium forderte deshalb bereits zur Einführung,
neben einer geplanten Evaluierung der E-Scooter zur Verkehrssicherheit auch
eine ökologische Bewertung durchzuführen. Auch das Umwelt-Bundesamt sieht in
den E-Scootern keinen Beitrag zur Verkehrswende[2].
Hinzu kommt, dass Umfragen zufolge die E-Scooter nicht als Ersatz für
Pkw-Fahrten genutzt werden, sondern für Strecken, die andernfalls zu Fuß, mit
dem Rad oder dem Bus bewältigt worden wären[3]. Diese Umfragen
beziehen sich zwar ebenfalls auf die Verleih-Modelle, ein ähnlicher Effekt ist
aber auch in der Verwaltung zu befürchten. In Kombination mit den
Sicherheitsbedenken und den schlechten Transportmöglichkeiten werden viele
Mitarbeiter*innen, die bisher den Pkw genutzt haben, dies auch weiter tun, um
zusätzliche Risiken oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Für
Mitarbeiter*innen, die bereits zu Fuß gehen, mit dem Rad oder Bus fahren, ist
die Hürde nicht so hoch, da sie sich bereits mit den eingeschränkten Möglichkeiten
der anderen Verkehrsmittel angefreundet haben. Die Umstellung fällt ihnen somit
voraussichtlich leichter, trägt aber nicht zu einer umwelt-freundlicheren
Mobilität der Stadtverwaltung bei.
In den Unfallstatistiken spielen E-Scooter bislang eine eher kleine
Rolle[4]. Gemessen an der
Gesamtzahl der registrierten Unfälle sind solche mit E-Scooter-Beteiligung eher
von geringer Bedeutung. Trotzdem kam es auch hier in 2020 zu mehr als 2000
Verletzten, 386 von ihnen schwer. Zudem gab es fünf Todesfälle. Häufigste
Unfallursache war dabei das Fahren unter Alkoholeinfluss[5]. Hier ist ein
deutlicher Unterschied der Nutzer*innen von Leihmodellen zu denen eines
Dienst-E-Scooters offensichtlich, jedoch hat auch die Stiftung Warentest
bereits Unfallrisiken bei der Fahrt mit E-Scootern im Rahmen eines Tests
festgestellt. So brachen einige Tester die Fahrt aus Sicherheitsgründen ab.
Insbesondere die kleinen Reifen und das wackelige Fahrverhalten wurden
kritisiert. Dies führt vor allem bei ungeübten Fahrern zu einer Vielzahl von
Stürzen und Unfällen und sorgt allgemein für ein unsicheres Fahrgefühl. Die
Tester der Stiftung Warentest kritisierten zudem, dass die nötigen Handzeichen
beim Abbiegevorgang ein zusätzliches Unfallrisiko bedeutete, da die wackeligen
Roller in dieser Zeit einhändig gefahren werden müssten[6].
Fazit
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Bereitschaft der Mitarbeiter*innen
zu einem umwelt-freundlicheren Mobilitätsdenken genutzt und gefördert werden.
Dies gilt insbesondere auch, da 75 % der Befragten angaben, ihre Dienstgänge
würden sich überwiegend auf das Stadtgebiet beschränken, welches aufgrund der
kurzen Strecken und flachen Topographie gut für Fahrräder, E-Scooter oder
E-Bikes geeignet ist. Sie sieht dazu jedoch aktuell E-Scooter nicht als die am
besten geeignete Maßnahme an. Erste Erkenntnisse zur wenig überzeugenden
Öko-Bilanz, Unfallstatistiken und die für viele ungewohnte Handhabung lassen
den E-Scooter im Vergleich zu Fahrrad oder E-Bike, deren Handhabung den meisten
Mitarbeiter*innen deutlich geläufiger ist, unvorteilhaft erscheinen. Dies
spiegelt auch das Ergebnis der Umfrage wieder, in der sich zwar etwa 50% der
Mitarbeiter*innen vorstellen konnten, einen E-Scooter zu nutzen, vor die Wahl
zwischen E-Scooter, Fahrrad und E-Bike gestellt, der E-Scooter jedoch am schlechtesten
abschnitt.
Neben dem bereits fortgeschrittenen Einsatz von E-Autos (allg.
Verwaltung/BGM, Vermessung, Poststelle, Feuerwehr), empfiehlt die Verwaltung
deshalb zunächst, die Nutzung von Fahrrädern und/oder E-Bikes weiter zu fördern.
Es gibt bereits zwei E-Bikes, die dem Ordnungsamt zur Verfügung stehen, ein
Lasten-E-Bike, welches schwerpunktmäßig für Kitas vorgesehen ist, sowie ein
weiteres, welches in Kürze geliefert wird und für die Gesamtverwaltung geplant
ist.
Ein breiteres und besseres Angebot nutzbarer Diensträder und die
Möglichkeit, die Verfügbarkeit dieser im Vorfeld einzusehen und
sicherzustellen, wird die Mitarbeiter*innen der Verwaltung voraussichtlich
animieren, vermehrt auf diese Alternativen zu setzen. Sollte diesem Vorschlag gefolgt
werden, ist neben der Festlegung der benötigten Anzahl und deren Finanzierung zudem
verwaltungsintern zwingend noch die Unterbringungsmöglichkeit und die
Zuständigkeit für die Verwaltung und Instandhaltung der Räder (ggf. durch
externe Dienstleister) zu klären.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
[1] https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/e-mobilitaet/sind-e-scooter-tatsaechlich-klimasuender/
[2] https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachhaltige-mobilitaet/e-scooter#aktuelles-fazit-des-uba
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
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freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
finanziellen Auswirkungen sind - wie auf dem Titelblatt dargestellt - nicht
zu übersehen. Gesehen |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga Die personellen
Auswirkungen bzw. Auswirkungen auf den Stellenplan sind noch nicht zu
übersehen. Gez. Maurer |