Betreff
Schulentwicklungsplanung Hildener Grundschulen hier: OGS Konzept 2025
Vorlage
WP 20-25 SV 51/075
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport das städtische Konzept zur „Grundschulbetreuung 2025“ in Hilden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Grundschulbetreuungssystem in Hilden hat eine lange Geschichte. Bereits in den 90er Jahren gab es die Verlässliche Grundschule (VGS), die sogenannte Betreuung 8-1. Gut 10 Jahre später war das Ergebnis der Pisa-Studie Anlass für die Einführung der OGS, was letztlich 2015 zu dem noch aktuellen OGS-Konzept 2020 führte. Vor gut drei Jahren führte die Stadt Hilden das eigene System VGSplus ein.

 

Stein des Anstoßes für neue Konzepte und deren Weiterentwicklung war immer die gesellschaftliche Entwicklung.

 

Diese bietet erneut Anlass, das aktuelle Konzept zu überdenken und es den Gegebenheiten anzupassen. Aktuell stehen folgende Themen im Mittelpunkt:

 

a)    Pädagogische Herausforderungen im Sinne der steigenden Anforderungen der Kinder an die pädagogischen Mitarbeiter*innen für die Bildungs- und Betreuungsarbeit in Grundschulen

b)    Wirtschaftliche Aspekte im Sinne der Haushaltsplanung

c)    Verwaltungsökonomische Standards im Sinne der Machbarkeit 

 

Die Verwaltung hat nach der Vorarbeit im OGS-Qualitätszirkel das Thema mit dem AK-SEP diskutiert und nun aus den gewonnen Erkenntnissen das beigefügte Konzept abgeleitet.

Diese Erläuterungen sollen die grundlegenden Neuerungen im Einzelnen benennen und begründen:

 

Die Angebotspalette wird erweitert. Künftig wird es vier Angebote mit einer Anpassung der Betreuungsquantität in den Schulen geben. 

 

Aktuell haben wir 46 OGS-Gruppen. Künftig sollen 36 OGS-Gruppen 16.00 h und zwölf OGS-Gruppen 15.00 h entstehen, insgesamt 48 Gruppen. Hilden bildet also zwei zusätzliche OGS-Gruppen. Außerdem eine weitere VGS+ - Gruppe. Es entsteht folgendes Bild:

 

48        OGS   - Gruppen        = 25 Kinder x 48 =    1.200 Plätze

10        VGS+ - Gruppen        = 20 Kinder x 10 =       200 Plätze

20        VGS   - Gruppen        = 20 Kinder x 20 =       400 Plätze

78                     Gruppen                                            1.800 Plätze

 

Dies stellt eine Anpassung an die Nachfrage der Eltern dar. Das Interesse an OGS und VGS+ steigt. Insofern müssen ausreichend Plätze angeboten werden und die Angebote der Nachfragestruktur entsprechen. Das Angebot OGS 15 h ist eine der Nachfrage entnommene Anpassung. Eltern wünschen immer öfter, ihre Kinder vor 16.00 h aus der Schule zu holen. Daher sind nach 15.00 h deutlich weniger Kinder in den Schulen, als Kinder in der OGS angemeldet sind. Für dieses zeitlich verkürzte System benötigt die Verwaltung weniger Personal, ohne dabei die pädagogischen Ansprüche aus dem Auge zu verlieren. Im Ergebnis sind gut sechs Wochenstunden weniger als in der klassischen OGS bis 16.00 h vorgesehen. Insofern ist die Anpassung an den Elternwunsch auch mit einem positiven wirtschaftlichen Aspekt versehen. Die Verwaltung wird so die Überbelegungen in den Gruppen stark reduzieren und auf Dauer jedem Kind einen Platz in den Systemen anbieten können. Vielleicht ist es nicht immer möglich, den gewünschten Platz anzubieten, aber immerhin einen guten Platz im Hildener Bildungs- und Betreuungssystem. Damit hält die Stadt Hilden, im Vergleich zu anderen Kommunen, nach wie vor einen hohen Standard vor. Im Ergebnis muss für den Zugang ein transparentes, rechtssicheres System eingeführt werden. Dabei wird die Verwaltung einen möglichen Bedarf bis 17:00 Uhr nicht außer Acht lassen und diesen durch eine Abfrage eruieren.

 

In der aktuellen Satzung sind Elternbeiträge lediglich für die OGS bis 16.00 h vorgesehen und im VGS-Bereich ist VGS+ noch nicht geregelt. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Satzung zu beschließen. Hierzu wird die Verwaltung nach Beschluss eines Konzeptes eine Beschlussvorlage fertigen.

 

Die Verwaltung plant die Anpassung der Beiträge nach sechs Jahren mit einer Tariferhöhung unter Beachtung der Vorschriften aus dem OGS-Erlass des Landes zu entwickeln.

 

Die Herausforderung an die Mitarbeiter*innen in den Betreuungssystemen steigen stetig. Insbesondere haben immer mehr Kinder sehr unterschiedliche und gleichzeitig ausgeprägter Förderbedarfe, die in den Gruppen mit 20 bis 25 Kinder erkannt, aber in aller Regel kaum bedient werden können.

Hier sieht die Verwaltung eine Chance, mit einer Anpassung des Personalschlüssels Abhilfe schaffen zu können. In den vier Schulen des gemeinsamen Lernens (GL-Schulen) soll vor dem Hintergrund der finanziellen Situation zunächst mit je einer halben Kraft Sozialpädagogik gestartet werden, also 2 VZÄ Sozialpädagogik. In den kommenden Jahren kann die Situation weiter beobachtet und bewertet werden, ob dieser Personalaufwand angemessen erscheint. Die Stadt Hilden entscheidet sich erstmals, die vom Land zur Verfügung gestellten Sondermittel für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der OGAS-Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen. Aktuell liegt diese jährliche Summe, die nun bestimmungsgemäß eingesetzt werden soll, bei nahezu 350.000 € p. a..

 

Wie oben beschrieben, steigt erneut die Summe der Angebote in den Grundschulen. 78 Einzelgruppen für rund 1.800 Kinder. Die Angebote sind vor Ort gut zu organisieren und täglich den Rahmenbedingungen anzupassen. Zu den Rahmenbedingungen gehören neben Personalausfällen, Bedarfe der Schule, der Eltern und Kinder sowie äußere Einflüsse wie Witterung oder räumliche Ressourcen. Die Pandemielage hat zusätzlich neue Herausforderungen aufgezeigt.

Diese Arbeit in einem großen Spannungsfeld auch widerstreitender Interessenslagen wird von den Koordinator*innen geleistet. Sie führen rund 184 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Zur Verfügung stehen 100 Stunden je Woche Führungsarbeit. Das sind 2,5 Stellen. Mit einer solchen Führungsspanne ist eine zielführende Führungsarbeit nicht realisierbar. Daher ist diese Situation von der Verwaltung überprüft worden. Eine gesetzliche Regelung für die OGS gibt es nicht. Jedoch gibt es für Kitas eine Regelung zum Personaleinsatz über das KiBiz. Weil diese Aufgabengebiete sehr nahe beieinanderliegen und damit die Führungsarbeit vergleichbar ist, ist ein Vergleich mit den Verhältnissen in den Kitas, hergestellt worden.

 

Im direkten Vergleich müsste die Führungsarbeitszeit mehr als verdoppelt werden. Zunächst soll mit zusätzlich 60 Stunden gearbeitet werden. Auch hier soll nach einigen Jahren durch die Evaluation des Themas geschaut werden, ob die Lösung beibehalten werden kann.

 

Das OGS-Personal wird der Realität des Arbeitsmarktes und den Bedürfnissen der Kinder und Eltern angepasst, indem die Zweitkraft (20-22 Std./Woche) in der OGS nicht mehr als ErzieherIn, sondern als aufwendig fortgebildete Kraft oder ausgebildete KinderpflegerIn geführt wird. ErzieherInnen gibt der Personalmarkt aktuell und voraussichtlich in den kommenden Jahren nicht ausreichend her. Die tarifliche Einstufung ändert sich und die Personalkosten sinken. Das geringere Know-How wird, wie oben beschrieben, bedarfsgerecht über den Einsatz von Sozialpädagogen angepasst.

 

So werden auf der einen Seite Kosten reduziert und auf der anderen Seite Erträge erhöht, um ein gutes, ausgeweitetes Konzept für die speziellen Bedürfnisse der Kinder in Hilden zu erarbeiten. Dies führt zu einem insgesamt für die inzwischen entstandene gesellschaftliche Situation verbesserten Ergebnis, finanziell und pädagogisch.

 

Zusammenfassend kann man die Ergebnisse des Konzeptes OGS 2025 wie folgt skizzieren:

 

Es wird

-      die Arbeitszeit der Führungskräfte angepasst,

-      der Personalschlüssel angepasst (Umwandlung Erzieher/innen-Stellen in Fachkraftstellen)

-      in den vier GL-Schulen OGS-Sozialarbeit eingeführt,

-      in der Schwerpunktschule zusätzlich eine Teilzeitstelle geschaffen, damit die Heilpädagogin entsprechend ihrer Sonderaufgabe eingesetzt werden kann

-      das Portfolio der Betreuungsformen in Hildener Grundschulen ausgeweitet (OGS 16.00 Uhr, OGS 15.00 Uhr, VGS+, VGS),

-      der Betreuungsschlüssel beibehalten (OGS 25 Kinder, sonst 20),

-      der Elternbeitrag angepasst, auch für Geschwisterkinder, Ferien

-      die Summe der Springerstellen beibehalten

-      in jeder Schule (7) eine Stelle für das Freiwillige Soziale Jahr (oder ähnliche Stellen wie Bundesfreiwilligen Dienste) beibehalten

-      Jede Schule (7) erhält eine Stelle für eine/n Auszubildenden

-      die Gruppenzahl angepasst

 

Die finanziellen Auswirkungen des neuen Konzeptes werden den städtischen Haushalt mittelfristig und dauerhaft entlasten. Die Einsparungen werden sich, abhängig von einer neuen Elternbeitragssatzung, der faktischen Verteilung der Schülerströme zwischen den Angebotsformen und der Berechnung der Overheadkosten in der Höhe zwischen 300.000 und 600.000 Euro pro Haushaltsjahr bewegen.

 

Die konzeptbasierte Kostenreduktion konnte durch ein konstruktives Zusammenwirken aller Prozessbeteiligten erreicht werden. Soweit Einschnitte notwendig waren, wurden diese strukturerhaltend, an den fachlichen Rahmenbedingungen orientiert und unter Einbeziehung von Eltern, Schullandschaft und Mitarbeiterschaft entwickelt. Sie stellen insgesamt keine strukturelle Standardabsenkung dar. Im Gegenteil konnten an wichtigen Schnittstellen (OGS-Sozialarbeit und Führung) neue Standards verankert werden. Die gerade im Vergleich zu anderen Kommunen hochwertige Bildungs- und Betreuungsarbeit der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Hilden kann so für die kommenden Jahre gesichert werden.

 

Die personellen Auswirkungen in Bezug auf den Stellenplan sind in der Folge dargestellt. Zusätzliche Stunden für die Führungsarbeit werden im kommenden Jahr konkret auf die Schulen verteilt und unter Beachtung der Situation an den Grundschulen abhängig vom Angebotsvolumen ermittelt. Die zusätzlichen Stunden werden für zusätzliche Führungskräfte benötigt, sodass Nebenstellen besser bedient werden können und Vertretungen gewährleistet sind.

Die Verteilung der neuen Gruppen wird ebenso in 2022 vorgenommen, wenn die Anmeldephase beendet ist und Strukturen für die Neuverteilung erkennbar sind. Mittelfristig soll jeder Schulstandort eine OGS 15.00 Uhr anbieten.

Für Auszubildende werden separate Stellen eingerichtet, damit diese zukünftig nicht mehr die Stellen für Erzieher/innen besetzen. Je Schule soll im Schnitt eine Ausbildungsstelle (max.7) für ErzieherInnen eingerichtet werden, diese kann auch durch ErzieherInnen im Anerkennungsjahr belegt werden. Nach wie vor hält die Verwaltung die Besetzung der Grundschulen mit einer Kraft in einem Sozialen Jahr in der Planung vor.

 

Die Gruppenzusammenstellung und die Stellenbedarfe ändern sich dann wie folgt:

 

Gruppenanzahl Schulbetreuung

 

2021

2022

OGS 16

46,5

36

OGS 15

 

12

VGS+

7

10

VGS

17,5

20

 

Gesamt:

71

78

 

 

Gegenüberstellung Stellenbedarfe Schulbetreuung in Std.

2021

2022

Differenz

EG1

OGS 16

488,25

378,25

 

EG1

OGS 15

 

126

 

EG1

VGS+

73,5

105

 

Summe EG 1

 

561,75

609,25

47,5

 

EG3

VGS

177

200

23

 

S 4

OGS 16

 

792

 

S 4

OGS 15

 

240

 

S 4

VGS+

105

150

 

Summe S 4

 

105

1182

1077

 

S 8a

OGS 16

2291,38

1008

 

S 8a

OGS 15

16,98

312

 

S 8a

PiA-Anleitung

25

 

 

Summe S 8a

 

2333,36

1320

-1013,36

 

S 8b

Koordination

100

160

60

 

S 9

Heilpädagogik

33,38

33,38

0

 

S 11b

Sozialarbeit

0

58,5

 

S 11b

 

 

19,5

 

Summe S 11b

 

0

78

78

 

Summe Gesamt

 

272,14

 

 

Die Umsetzung des Konzeptes steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Stellenplan- und Haushaltsbeschlusses.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke

 

 


Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

Nein

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga

Bei Beschluss des Konzeptes müssen die Stellen entsprechend der Darstellung in der SV angepasst und für den Stpl 2022 insgesamt 6,978 VZÄ zusätzlich bereitgestellt werden.

 

gez. Maurer