Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport das städtische Konzept zur „Grundschulbetreuung 2025“ in Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Das
Grundschulbetreuungssystem in Hilden hat eine lange Geschichte. Bereits in den
90er Jahren gab es die Verlässliche Grundschule (VGS), die sogenannte Betreuung
8-1. Gut 10 Jahre später war das Ergebnis der Pisa-Studie Anlass für die
Einführung der OGS, was letztlich 2015 zu dem noch aktuellen OGS-Konzept 2020
führte. Vor gut drei Jahren führte die Stadt Hilden das eigene System VGSplus
ein.
Stein des Anstoßes
für neue Konzepte und deren Weiterentwicklung war immer die gesellschaftliche
Entwicklung.
Diese bietet
erneut Anlass, das aktuelle Konzept zu überdenken und es den Gegebenheiten
anzupassen. Aktuell stehen folgende Themen im Mittelpunkt:
a)
Pädagogische Herausforderungen im Sinne der
steigenden Anforderungen der Kinder an die pädagogischen Mitarbeiter*innen für
die Bildungs- und Betreuungsarbeit in Grundschulen
b)
Wirtschaftliche Aspekte im Sinne der
Haushaltsplanung
c)
Verwaltungsökonomische Standards im Sinne der
Machbarkeit
Die Verwaltung hat
nach der Vorarbeit im OGS-Qualitätszirkel das Thema mit dem AK-SEP diskutiert
und nun aus den gewonnen Erkenntnissen das beigefügte Konzept abgeleitet.
Diese
Erläuterungen sollen die grundlegenden Neuerungen im Einzelnen benennen und
begründen:
Die
Angebotspalette wird erweitert. Künftig wird es vier Angebote mit einer Anpassung der
Betreuungsquantität in den Schulen geben.
Aktuell haben wir
46 OGS-Gruppen. Künftig sollen 36 OGS-Gruppen 16.00 h und zwölf OGS-Gruppen
15.00 h entstehen, insgesamt 48 Gruppen. Hilden bildet also zwei zusätzliche
OGS-Gruppen. Außerdem eine weitere VGS+ - Gruppe. Es entsteht folgendes Bild:
48 OGS
- Gruppen = 25 Kinder x 48
= 1.200 Plätze
10 VGS+ - Gruppen = 20 Kinder x 10 = 200
Plätze
20 VGS
- Gruppen = 20 Kinder x 20
= 400 Plätze
78 Gruppen 1.800 Plätze
Dies stellt eine
Anpassung an die Nachfrage der Eltern dar. Das Interesse an OGS und VGS+
steigt. Insofern müssen ausreichend Plätze angeboten werden und die Angebote
der Nachfragestruktur entsprechen. Das Angebot OGS 15 h ist eine der Nachfrage
entnommene Anpassung. Eltern wünschen immer öfter, ihre Kinder vor 16.00 h aus
der Schule zu holen. Daher sind nach 15.00 h deutlich weniger Kinder in den
Schulen, als Kinder in der OGS angemeldet sind. Für dieses zeitlich verkürzte
System benötigt die Verwaltung weniger Personal, ohne dabei die pädagogischen Ansprüche
aus dem Auge zu verlieren. Im Ergebnis sind gut sechs Wochenstunden weniger als
in der klassischen OGS bis 16.00 h vorgesehen. Insofern ist die Anpassung an
den Elternwunsch auch mit einem positiven wirtschaftlichen Aspekt versehen. Die
Verwaltung wird so die Überbelegungen in den Gruppen stark reduzieren und auf
Dauer jedem Kind einen Platz in den Systemen anbieten können. Vielleicht ist es
nicht immer möglich, den gewünschten Platz anzubieten, aber immerhin einen
guten Platz im Hildener Bildungs- und Betreuungssystem. Damit hält die Stadt
Hilden, im Vergleich zu anderen Kommunen, nach wie vor einen hohen Standard
vor. Im Ergebnis muss für den Zugang ein transparentes, rechtssicheres System
eingeführt werden. Dabei wird die Verwaltung einen möglichen Bedarf bis 17:00
Uhr nicht außer Acht lassen und diesen durch eine Abfrage eruieren.
In der aktuellen Satzung
sind Elternbeiträge lediglich für die OGS bis 16.00 h vorgesehen und im
VGS-Bereich ist VGS+ noch nicht geregelt. Aus diesem Grund ist eine Anpassung
der Satzung zu beschließen. Hierzu wird die Verwaltung nach Beschluss eines
Konzeptes eine Beschlussvorlage fertigen.
Die Verwaltung
plant die Anpassung der Beiträge nach sechs Jahren mit einer Tariferhöhung
unter Beachtung der Vorschriften aus dem OGS-Erlass des Landes zu entwickeln.
Die
Herausforderung an die Mitarbeiter*innen in den Betreuungssystemen steigen
stetig. Insbesondere haben immer mehr Kinder sehr unterschiedliche und
gleichzeitig ausgeprägter Förderbedarfe, die in den Gruppen mit 20 bis 25
Kinder erkannt, aber in aller Regel kaum bedient werden können.
Hier sieht die
Verwaltung eine Chance, mit einer Anpassung des Personalschlüssels Abhilfe
schaffen zu können. In den vier Schulen des gemeinsamen Lernens (GL-Schulen)
soll vor dem Hintergrund der finanziellen Situation zunächst mit je einer
halben Kraft Sozialpädagogik gestartet werden, also 2 VZÄ Sozialpädagogik. In
den kommenden Jahren kann die Situation weiter beobachtet und bewertet werden,
ob dieser Personalaufwand angemessen erscheint. Die Stadt Hilden entscheidet
sich erstmals, die vom Land zur Verfügung gestellten Sondermittel für Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der OGAS-Fördermittel
bestimmungsgemäß einzusetzen. Aktuell liegt diese jährliche Summe, die nun bestimmungsgemäß
eingesetzt werden soll, bei nahezu 350.000 € p. a..
Wie oben
beschrieben, steigt erneut die Summe der Angebote in den Grundschulen. 78
Einzelgruppen für rund 1.800 Kinder. Die Angebote sind vor Ort gut zu
organisieren und täglich den Rahmenbedingungen anzupassen. Zu den
Rahmenbedingungen gehören neben Personalausfällen, Bedarfe der Schule, der
Eltern und Kinder sowie äußere Einflüsse wie Witterung oder räumliche
Ressourcen. Die Pandemielage hat zusätzlich neue Herausforderungen aufgezeigt.
Diese Arbeit in
einem großen Spannungsfeld auch widerstreitender Interessenslagen wird von den
Koordinator*innen geleistet. Sie führen rund 184 Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen.
Zur Verfügung
stehen 100 Stunden je Woche Führungsarbeit. Das sind 2,5 Stellen. Mit einer
solchen Führungsspanne ist eine zielführende Führungsarbeit nicht realisierbar.
Daher ist diese Situation von der Verwaltung überprüft worden. Eine gesetzliche
Regelung für die OGS gibt es nicht. Jedoch gibt es für Kitas eine Regelung zum
Personaleinsatz über das KiBiz. Weil diese Aufgabengebiete sehr nahe
beieinanderliegen und damit die Führungsarbeit vergleichbar ist, ist ein
Vergleich mit den Verhältnissen in den Kitas, hergestellt worden.
Im direkten Vergleich
müsste die Führungsarbeitszeit mehr als verdoppelt werden. Zunächst soll mit
zusätzlich 60 Stunden gearbeitet werden. Auch hier soll nach einigen Jahren
durch die Evaluation des Themas geschaut werden, ob die Lösung beibehalten
werden kann.
Das OGS-Personal
wird der Realität des Arbeitsmarktes und den Bedürfnissen der Kinder und Eltern
angepasst, indem die Zweitkraft (20-22 Std./Woche) in der OGS nicht mehr als
ErzieherIn, sondern als aufwendig fortgebildete Kraft oder ausgebildete
KinderpflegerIn geführt wird. ErzieherInnen gibt der Personalmarkt aktuell und
voraussichtlich in den kommenden Jahren nicht ausreichend her. Die tarifliche
Einstufung ändert sich und die Personalkosten sinken. Das geringere Know-How
wird, wie oben beschrieben, bedarfsgerecht über den Einsatz von Sozialpädagogen
angepasst.
So werden auf der
einen Seite Kosten reduziert und auf der anderen Seite Erträge erhöht, um ein
gutes, ausgeweitetes Konzept für die speziellen Bedürfnisse der Kinder in
Hilden zu erarbeiten. Dies führt zu einem insgesamt für die inzwischen
entstandene gesellschaftliche Situation verbesserten Ergebnis, finanziell und
pädagogisch.
Zusammenfassend
kann man die Ergebnisse des Konzeptes OGS 2025 wie folgt skizzieren:
Es wird
-
die Arbeitszeit der Führungskräfte angepasst,
-
der Personalschlüssel angepasst (Umwandlung
Erzieher/innen-Stellen in Fachkraftstellen)
-
in den vier GL-Schulen OGS-Sozialarbeit eingeführt,
-
in der Schwerpunktschule zusätzlich eine
Teilzeitstelle geschaffen, damit die Heilpädagogin entsprechend ihrer
Sonderaufgabe eingesetzt werden kann
-
das Portfolio der Betreuungsformen in Hildener
Grundschulen ausgeweitet (OGS 16.00 Uhr, OGS 15.00 Uhr, VGS+, VGS),
-
der Betreuungsschlüssel beibehalten (OGS 25 Kinder,
sonst 20),
-
der Elternbeitrag angepasst, auch für
Geschwisterkinder, Ferien
-
die Summe der Springerstellen beibehalten
-
in jeder Schule (7) eine Stelle für das Freiwillige
Soziale Jahr (oder ähnliche Stellen wie Bundesfreiwilligen Dienste) beibehalten
-
Jede Schule (7) erhält eine Stelle für eine/n
Auszubildenden
-
die Gruppenzahl angepasst
Die finanziellen Auswirkungen des neuen
Konzeptes werden den städtischen Haushalt mittelfristig und dauerhaft
entlasten. Die Einsparungen werden sich, abhängig von einer neuen Elternbeitragssatzung,
der faktischen Verteilung der Schülerströme zwischen den Angebotsformen und der
Berechnung der Overheadkosten in der Höhe zwischen 300.000 und 600.000 Euro pro
Haushaltsjahr bewegen.
Die konzeptbasierte Kostenreduktion konnte
durch ein konstruktives Zusammenwirken aller Prozessbeteiligten erreicht
werden. Soweit Einschnitte notwendig waren, wurden diese strukturerhaltend, an
den fachlichen Rahmenbedingungen orientiert und unter Einbeziehung von Eltern,
Schullandschaft und Mitarbeiterschaft entwickelt. Sie stellen insgesamt keine
strukturelle Standardabsenkung dar. Im Gegenteil konnten an wichtigen
Schnittstellen (OGS-Sozialarbeit und Führung) neue Standards verankert werden.
Die gerade im Vergleich zu anderen Kommunen hochwertige Bildungs- und
Betreuungsarbeit der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Hilden kann so für
die kommenden Jahre gesichert werden.
Die personellen Auswirkungen in Bezug auf
den Stellenplan sind in der Folge dargestellt. Zusätzliche Stunden für die
Führungsarbeit werden im kommenden Jahr konkret auf die Schulen verteilt und
unter Beachtung der Situation an den Grundschulen abhängig vom Angebotsvolumen
ermittelt. Die zusätzlichen Stunden werden für zusätzliche Führungskräfte
benötigt, sodass Nebenstellen besser bedient werden können und Vertretungen
gewährleistet sind.
Die Verteilung der neuen Gruppen wird ebenso
in 2022 vorgenommen, wenn die Anmeldephase beendet ist und Strukturen für die
Neuverteilung erkennbar sind. Mittelfristig soll jeder Schulstandort eine OGS
15.00 Uhr anbieten.
Für Auszubildende werden separate Stellen
eingerichtet, damit diese zukünftig nicht mehr die Stellen für Erzieher/innen
besetzen. Je Schule soll im Schnitt eine Ausbildungsstelle (max.7) für
ErzieherInnen eingerichtet werden, diese kann auch durch ErzieherInnen im
Anerkennungsjahr belegt werden. Nach wie vor hält die Verwaltung die Besetzung
der Grundschulen mit einer Kraft in einem Sozialen Jahr in der Planung vor.
Die Gruppenzusammenstellung und die Stellenbedarfe
ändern sich dann wie folgt:
Gruppenanzahl Schulbetreuung |
||
|
2021 |
2022 |
OGS 16 |
46,5 |
36 |
OGS 15 |
|
12 |
VGS+ |
7 |
10 |
VGS |
17,5 |
20 |
|
||
Gesamt: |
71 |
78 |
Gegenüberstellung
Stellenbedarfe Schulbetreuung in Std. |
||||
2021 |
2022 |
Differenz |
||
EG1 |
OGS 16 |
488,25 |
378,25 |
|
EG1 |
OGS 15 |
|
126 |
|
EG1 |
VGS+ |
73,5 |
105 |
|
Summe EG 1 |
|
561,75 |
609,25 |
47,5 |
|
||||
EG3 |
VGS |
177 |
200 |
23 |
|
||||
S 4 |
OGS 16 |
|
792 |
|
S 4 |
OGS 15 |
|
240 |
|
S 4 |
VGS+ |
105 |
150 |
|
Summe S 4 |
|
105 |
1182 |
1077 |
|
||||
S 8a |
OGS 16 |
2291,38 |
1008 |
|
S 8a |
OGS 15 |
16,98 |
312 |
|
S 8a |
PiA-Anleitung |
25 |
|
|
Summe S 8a |
|
2333,36 |
1320 |
-1013,36 |
|
||||
S 8b |
Koordination |
100 |
160 |
60 |
|
||||
S 9 |
Heilpädagogik |
33,38 |
33,38 |
0 |
|
||||
S 11b |
Sozialarbeit |
0 |
58,5 |
|
S 11b |
|
|
19,5 |
|
Summe S 11b |
|
0 |
78 |
78 |
|
||||
Summe Gesamt |
|
272,14 |
Die Umsetzung des
Konzeptes steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Stellenplan- und
Haushaltsbeschlusses.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
Nein |
|
Planstelle(n): |
|||
Vermerk Orga Bei Beschluss des Konzeptes
müssen die Stellen entsprechend der Darstellung in der SV angepasst und für
den Stpl 2022 insgesamt 6,978 VZÄ zusätzlich bereitgestellt werden. gez. Maurer |