Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vom Amt für Jugend, Schule und Sport, vertreten durch die Psychologische Beratungsstelle, Ende April beim Land NRW eingestellte Interessensbekundung für Fördergelder zur Schaffung einer „Spezialisierten Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Südkreis Mettmann“.
Falls das Land NRW die Stadt Hilden zu einer Antragstellung aufruft und die projektierte Stelle für die Beratungsstellen Hilden/Haan und Langenfeld/Monheim im Rahmen der Förderung durch das Land NRW geschaffen werden kann, befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Umsetzung im Stellenplanverfahren für 2022.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Landesregierung NRW hat im Dezember 2020 ihr „Handlungs- und Maßnahmenkonzept (HMK) für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ beschlossen. Im Zuge des HMK soll auch die spezialisierte Beratung flächendeckend ausgebaut sowie qualitativ durch zusätzliche geeignete Fachkräfte bei vorhandenen und neuen spezialisierten Beratungsangeboten öffentlicher und freier Träger verbessert werden.
Die Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) beträgt 80 % der Personalkosten.
Im Vorfeld einer Interessenbekundung durch die Psychologische Beratungsstelle Hilden/ Haan hat sich ergeben, dass das MKFFI beabsichtigt, größere Gebiete zu fördern, weshalb man für die Beantragung eine Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle Langenfeld/ Monheim eingehen wird. Der Ursprungsgedanke des Ministeriums einer Förderung für den Kreis wird als nicht zielführend angesehen, da der Kreis über kein eigenes Jugendamt und entsprechend auch nicht über eine eigene Beratungsstelle verfügt. Im Rahmen der Förderung soll versucht werden, gemeinsam für die 4 Kommunen eine Stelle mit 1,0 VZÄ zu schaffen, 50% davon von den Städten Langenfeld/ Monheim, 50% von den Städten Hilden/ Haan getragen.
Dem Jugendhilfeausschuss Haan wird
bei der nächsten Sitzung am 16.Juni die Sitzungsvorlage für die Beteiligung der
Stadt Haan an der Stelle zur Beschlussfassung mit jährlichen finanziellen
Auswirkungen für das Personalbudget der Stadt Haan von max. 4.400 € jährlich
bei einer Förderung durch das Land NRW ab 2022 vorgelegt.
Eine Kostenaufteilung für eine ½
Stelle entsprechend dem Minderjährigen-Bevölkerungsanteil (Berechnungsgrundlage
2017: 37,24% Haan, 62,76% Hilden) zwischen Hilden und Haan würde das Hildener
Personalbudget nach Abzug von Landesförderung und Haaner Kostenanteil mit
zwischen 6280€ und 6882€ belasten (entsprechend aktuellen Tarifen inkl.
Overhead).
Die Versorgung für Kinder, Jugendliche und Familien bei sexualisierter Gewalt insbesondere hinsichtlich Diagnostik, Intervention und Therapie ist im Südkreis Mettmann bisher nur unzureichend. In Hilden besteht mit der der Psychologischen Beratungsstelle angegliederten Präventionsstelle nur für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein Angebot. Intensivierte Diagnostik, Intervention und Therapie in diesem spezialisierten Feld kann mit den bestehenden Ressourcen der Psychologischen Beratungsstelle nicht geleistet werden, sodass dafür auf die umliegenden Großstädte zurückgegriffen werden muss.
Mögliche Kooperationspartner für diese spezialisierte diagnostisch-therapeutische Begleitung wie Zinnober/ Velbert oder Sag’s e.V./ Langenfeld halten keine Angebote für Klienten aus Hilden oder Haan (mehr) vor. Anfragen bei anderen Stellen, wie z.B. der Kinderschutzambulanz Düsseldorf, sind verbunden mit längeren Wartezeiten, da die örtlichen Anfragen bevorzugt behandelt werden, zudem sind diese mit nicht unwesentlichen Kosten verbunden. So beträgt beispielsweise die Fallpauschale für eine Diagnostik in der Kinderschutzambulanz Düsseldorf ca. 3.500 €. Darüber hinaus stellen die langen Anfahrtswege für die ohnehin belasteten Kinder und Jugendlichen eine zusätzliche Belastung dar.
Eine spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, angegliedert an die Beratungsstellen Hilden/ Haan und Langenfeld/ Monheim, würde eine ernste Versorgungslücke schließen. Die Verwaltung hält es daher für angebracht und zielführend, sich an dem Förderprojekt zu beteiligen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060316
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Psychologische
Beratungsangebote |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergibt sich
folgender zusätzlicher Bedarf: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnishaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022ff |
Zeile 11 |
Personalaufwand |
max. 54.830 |
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2022ff |
Zeile 06 |
Kostenerstattung |
NRW 43.864
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2022ff |
Zeile 06 |
Kostenerstattung |
Haan 4.084 |
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2022ff |
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Saldo |
max. 6.882 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Hinweis: Die Kooperation steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung
entsprechender Personalkapazitäten im Stellenplan 2022 ff. und Mittel zur
Finanzierung des Eigenanteils im Haushaltsplan 2022 ff. |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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nein |
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Planstelle(n): Neu zu schaffen ½ Stelle
Psychologie EG 13 |
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Vermerk Orga Die Stelle ist nicht im
Stellenplan 2021 enthalten und muss vorbehaltlich der Zusage der Förderung
des Landes im Stellenplan 2022 bereitgestellt werden. Gez. Maurer |