Betreff
Schaffung einer „Spezialisierten Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Südkreis Mettmann“
Vorlage
WP 20-25 SV 51/069
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vom Amt für Jugend, Schule und Sport, vertreten durch die Psychologische Beratungsstelle, Ende April beim Land NRW eingestellte Interessensbekundung für Fördergelder zur Schaffung einer „Spezialisierten Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Südkreis Mettmann“.

 

Falls das Land NRW die Stadt Hilden zu einer Antragstellung aufruft und die projektierte Stelle für die Beratungsstellen Hilden/Haan und Langenfeld/Monheim im Rahmen der Förderung durch das Land NRW geschaffen werden kann, befürwortet der Jugendhilfeausschuss die Umsetzung im Stellenplanverfahren für 2022.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Landesregierung NRW hat im Dezember 2020 ihr „Handlungs- und Maßnahmenkonzept (HMK) für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ beschlossen. Im Zuge des HMK soll auch die spezialisierte Beratung flächendeckend ausgebaut sowie qualitativ durch zusätzliche geeignete Fachkräfte bei vorhandenen und neuen spezialisierten Beratungsangeboten öffentlicher und freier Träger verbessert werden.

 

Die Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) beträgt 80 % der Personalkosten.

 

Im Vorfeld einer Interessenbekundung durch die Psychologische Beratungsstelle Hilden/ Haan hat sich ergeben, dass das MKFFI beabsichtigt, größere Gebiete zu fördern, weshalb man für die Beantragung eine Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle Langenfeld/ Monheim eingehen wird. Der Ursprungsgedanke des Ministeriums einer Förderung für den Kreis wird als nicht zielführend angesehen, da der Kreis über kein eigenes Jugendamt und entsprechend auch nicht über eine eigene Beratungsstelle verfügt. Im Rahmen der Förderung soll versucht werden, gemeinsam für die 4 Kommunen eine Stelle mit 1,0 VZÄ zu schaffen, 50% davon von den Städten Langenfeld/ Monheim, 50% von den Städten Hilden/ Haan getragen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss Haan wird bei der nächsten Sitzung am 16.Juni die Sitzungsvorlage für die Beteiligung der Stadt Haan an der Stelle zur Beschlussfassung mit jährlichen finanziellen Auswirkungen für das Personalbudget der Stadt Haan von max. 4.400 € jährlich bei einer Förderung durch das Land NRW ab 2022 vorgelegt.

Eine Kostenaufteilung für eine ½ Stelle entsprechend dem Minderjährigen-Bevölkerungsanteil (Berechnungsgrundlage 2017: 37,24% Haan, 62,76% Hilden) zwischen Hilden und Haan würde das Hildener Personalbudget nach Abzug von Landesförderung und Haaner Kostenanteil mit zwischen 6280€ und 6882€ belasten (entsprechend aktuellen Tarifen inkl. Overhead).

 

Die Versorgung für Kinder, Jugendliche und Familien bei sexualisierter Gewalt insbesondere hinsichtlich Diagnostik, Intervention und Therapie ist im Südkreis Mettmann bisher nur unzureichend. In Hilden besteht mit der der Psychologischen Beratungsstelle angegliederten Präventionsstelle nur für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein Angebot. Intensivierte Diagnostik, Intervention und Therapie in diesem spezialisierten Feld kann mit den bestehenden Ressourcen der Psychologischen Beratungsstelle nicht geleistet werden, sodass dafür auf die umliegenden Großstädte zurückgegriffen werden muss.

 

Mögliche Kooperationspartner für diese spezialisierte diagnostisch-therapeutische Begleitung wie Zinnober/ Velbert oder Sag’s e.V./ Langenfeld halten keine Angebote für Klienten aus Hilden oder Haan (mehr) vor. Anfragen bei anderen Stellen, wie z.B. der Kinderschutzambulanz Düsseldorf, sind verbunden mit längeren Wartezeiten, da die örtlichen Anfragen bevorzugt behandelt werden, zudem sind diese mit nicht unwesentlichen Kosten verbunden. So beträgt beispielsweise die Fallpauschale für eine Diagnostik in der Kinderschutzambulanz Düsseldorf ca. 3.500 €. Darüber hinaus stellen die langen Anfahrtswege für die ohnehin belasteten Kinder und Jugendlichen eine zusätzliche Belastung dar.

 

Eine spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, angegliedert an die Beratungsstellen Hilden/ Haan und Langenfeld/ Monheim, würde eine ernste Versorgungslücke schließen. Die Verwaltung hält es daher für angebracht und zielführend, sich an dem Förderprojekt zu beteiligen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

  060316

 

Psychologische Beratungsangebote

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergibt sich folgender zusätzlicher Bedarf:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2022ff

Zeile 11

Personalaufwand

max.    54.830

2022ff

Zeile 06

Kostenerstattung

NRW   43.864

2022ff

Zeile 06

Kostenerstattung

Haan     4.084

2022ff

 

Saldo

max.      6.882

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Hinweis:

Die Kooperation steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Personalkapazitäten im Stellenplan 2022 ff. und Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils im Haushaltsplan 2022 ff.

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n):

Neu zu schaffen ½ Stelle Psychologie EG 13

 

 

Vermerk Orga

Die Stelle ist nicht im Stellenplan 2021 enthalten und muss vorbehaltlich der Zusage der Förderung des Landes im Stellenplan 2022 bereitgestellt werden.

 

Gez. Maurer