Ergänzendes Verfahren nach §214 BauGB - Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.07.2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss,
die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses vom 10.07.2019 für den Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung
und leitet ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung von
Mängeln in diesem Bebauungsplan ein.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat am 10.07.2019 den Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung zur Satzung
beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Hilden am 19.08.2019 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan
sowie die textlichen Festsetzungen und Begründung inklusive Umweltbericht mit
Stand des Satzungsbeschlusses sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen
beigefügt.
Innerhalb eines
Jahres nach der Bekanntmachung wurden gegen den Bebauungsplan zwei
Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
gestellt.
In der Zwischenzeit
hat die Stadt Hilden die vorgebrachten Bedenken - teilweise unter Mithilfe des
Lärmgutachters - geprüft und empfiehlt nun die Durchführung eines ergänzenden
Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Bei Nicht-Durchführung eines ergänzenden Verfahrens
besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, dass der Bebauungsplan vom Gericht
als unwirksam erklärt wird, womit die planungsrechtliche Grundlage für die
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen für weite Teile des Plangebietes entfallen
würde.
Mit dem Bebauungsplan 103, 3. Änderung sollen einem bereits ortsansässigen Unternehmen angemessene Expansionsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe seines Betriebes angeboten werden. Dadurch soll eine Abwanderung von in Hilden ansässigen und expansionswilligen Betrieben in andere Städte verhindert werden. Der Erhalt, die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist ein vorrangiges Ziel dieses Bauleitplanverfahrens. Darüber hinaus soll durch die Entwicklung des städtebaulich integrierten Standortes eine Innenentwicklung begünstigt werden. Der Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung, soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante gewerbliche Entwicklung schaffen.
Durch das ergänzendes
Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB sollen materielle und formelle Fehler behoben werden.
Am Planungsziel wird weiterhin festgehalten. Die Grundzüge der Planung bleiben
unberührt.
Im Zuge des angestrebten, ergänzenden
Verfahren ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 103, 3. Änderung durchzuführen.
Aufgrund erst nachträglich aufgetretener Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass im Zuge des bisherigen Bauleitplanverfahrens die Lärmvorbelastung im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung nicht vollständig korrekt ermittelt wurde. Dies würde einen materiellen Mangel des Bebauungsplanes darstellen. Um die aktuellen Erkenntnisse berücksichtigen zu können, wurde die schalltechnische Untersuchung erneut durchgeführt. Im nun vorliegenden Entwurf der neuerlichen schalltechnischen Untersuchung ergeben sich geänderte Lärmkontingente für das Plangebiet, welche in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Die schalltechnischen Untersuchungen liegen jedoch noch nicht abschließend vor, sodass die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans derzeit noch nicht beschlossen werden kann. Hierzu sollen zunächst die finalen Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung abgewartet und diese dann in die Unterlagen zum Bebauungsplan übernommen werden. Nach gegenwärtiger Erkenntnis hält die Stadtverwaltung die Emissionskontingentierung allerdings weiterhin für das geeignete Mittel, um Lärmkonflikte zwischen Gewerbe- und angrenzender Wohnnutzung zu vermeiden.
Zudem werden die Aussagen des Bebauungsplans hinsichtlich der geplanten Erschließung nochmals präzisiert, sodass in allen Textpassagen bezüglich der Erschließung eine einheitliche Beschreibung der Erschließung über die Niedenstraße erfolgt. Diese Überarbeitung hinsichtlich der Erschließung dient der Klarstellung und Konkretisierung.
Des Weiteren werden in einem der beiden Normenkontrollanträge formelle Fehler hinsichtlich der Bekanntmachung moniert. Da die öffentliche Auslegung nochmals durchgeführt werden soll, wird auch eine erneute Bekanntmachung erfolgen. Im Zuge der geplanten Bekanntmachung können die vorgebrachten formellen Fehler behoben werden. Über die öffentliche Auslegung soll, nach Erhebung aktueller Verkehrszahlen und der dann vollständigen, erneuten, schalltechnischen Untersuchung, ebenfalls nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss der Rat der Stadt Hilden beschließen.
Mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag und seiner Bekanntmachung im Amtsblatt verliert der Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung in seiner vorliegenden Fassung seine Rechtskraft und die Stadt Hilden steigt neu in das Aufstellungsverfahren mit der damit verbundenen städtebaulichen Abwägung ein.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister