Betreff
Anregung / Beschwerde gemäß § 24 GO NRW:
Straßenverkehrssituation Kosenberg (Entfernen von Parkplätzen und Aufbringen von Piktogrammen "30 Km/h")
Vorlage
WP 20-25 SV 66/017
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1263 / Sm.
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Schreiben vom 06.01.2021:

 

Ich mache hiermit auf ein Problem aufmerksam, dass sich auf die Straßenverkehrssituation am Kosenberg (Hilden Nord) bezieht.

 

Mein Haus befindet sich in der Gustav-Mahler-Str. 81, meine Haustür zeigt Richtung Kosenberg. Schon lange erlebe ich Situationen, die mir zu denken geben:

 

Der 781er Bus fährt auf dem Kosenberg in beiden Richtungen. Der O3 Bus fährt auf dem Kosenberg. Wenn Autofahrer von der Gerresheimer Straße Richtung Furtwängler Straße fahren, kommen die Busse genau in Höhe meiner Haustüre vorbei. Oft müssen sie halten, da der Gegenverkehr Vorfahrt hat. Es gibt mehrere Parkplätze auf der Seite Richtung Gerresheimer Straße. Die Höchstgeschwindigkeit 30 km gibt es in der Kurve -> Furtwängler Straße nicht mehr.

 

Am 07.12.2020 erlebte ich eine ärgerliche Situation. Ich fuhr von Gerresheimer Str. -> Richtung Furtwängler Str. auf dem Kosenberg mit meinem Auto, hatte Vorfahrt. Zuerst begegnete mir der 781er Bus, er ließ mir die Vorfahrt nicht; dierekt danach fuhr der O3 Richtung Gerresheimer Str.. Auch diese Busfahrerin gab mir keine Vorfahrt. Eines Tages passiert ein schrecklicher Unfall!

 

Ich möchte einen Vorschlag machen: Vielleicht könnte man die Parkplätze entfernen Richtung Gerresheimer Straße, damit die Busse, die ja in beiden Richtungen fahren, leichter durchkommen.

Auch wünsche ich, dass ein Verkehrsschild: Höchstgeschwindigkeit 30 km auf dem Asphalt aufgebracht wird. Denn sowohl Busse als auch Autos sind hier häufig zu schnell unterwegs.

 

Ich möchte noch einmal bemerken, dass ich einen Ortstermin wünsche. Der Kosenberg ist eine reine Anwohnerstraße.

 

 

Schreiben vom 29.01.2021:

 

Zusätzliche Erklärung:

Die Kosenbergstraße ist keine schnurgerade Straße:

1.  leichte Kurve von Furtwänglerstraße -> Kosenbergstraße

2.  leichte Kurve direkt gegenüber meinem Hauseingang im Verlauf Kosenbergstraße

 

Ich wünsche eine Kennzeichnung auf der Fahrbahn an diesen 2 Kurven, damit Auto- und Busfahrer einen Hinweis erhalten, Tempo zu reduzieren.

Sowohl Auto- und Busfahrer fahren oft mit erhöhter Geschwindigkeit über die Kosenbergstraße.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag vom 06.01.2021 (ergänzt am 29.01.2021) wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

… könnte man (= die Stadt) die Parkplätze entfernen Richtung Gerresheimer Straße.

 

Auch wünsche ich, dass ein Verkehrsschild: Höchstgeschwindigkeit 30 km auf dem Asphalt aufgebracht wird.

Ich wünsche eine Kennzeichnung auf der Fahrbahn an diesen 2 Kurven (Kurve von Furtwänglerstraße -> Kosenbergstraße; Kurve direkt gegenüber meinem Hauseingang im Verlauf Kosenbergstraße).


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit („Bauentwürfe für Straßen…“) entscheidungsbefugt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 06.01.2021 hat Frau Renate Beaujean (Gustav-Mahler-Straße 81) einen Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW eingereicht (Anlagen 1 und 2).

Der Antrag hat zum Inhalt, dass zum einen auf der Straße „Kosenberg“, vor den Hausnummern 29 bis 33 (Anlage 3), drei Parkplätze entfernt und zum anderen, dass auch Piktogramme des Verkehrszeichens VZ 274-30 („zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h“) auf der Fahrbahn aufgebracht werden sollen.

 

Im Antrag vom 06.01.2021 führt Frau Beaujean auf, dass auf der Straße Kosenberg zu schnell gefahren würde und es auch immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, da die in Richtung Gerresheimer Straße fahrenden Linienbusse, im Bereich der in Rede stehenden drei Parkplätze, nicht, wie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gefordert, den in Richtung Furtwänglerstraße fahrenden Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren würden.

Hierzu konnte sie auch eine persönliche Erfahrung aus dem Dezember 2020 benennen.

 

 

Aufgrund des Antrages wurde der Bereich Kosenberg / Furtwänglerstraße in Augenschein genommen und die örtlichen Gegebenheiten überprüft.

Dabei konnte festgestellt werden, dass die gesamte „Tempo-30-Zone“ (diese umfasst die Straßen Kosenberg, Furtwänglerstraße und Brucknerstraße) als solche zu erkennen und die Anzahl der aufgebrachten Piktogramme („30“) aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde ausreichend ist.

 

An dieser Stelle soll noch einmal auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) verwiesen werden:

Gemäß der StVO und deren Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) wird für Verkehrskehrsteilnehmer/innen durch Anordnung von VZ 274.1 („Tempo-30-Zone“), in Kombination mit entsprechenden (ggf. baulichen) Anlagen (Beschilderungen, Baumtoren, Aufpflasterungen, etc), ein „Zonenbewusstsein“ geschaffen, welches die Wiederholungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Beschilderungen und Markierungen von Kreuzungen und Einmündungen im Regelfall nicht mehr erforderlich macht.

In diesem Kontext ist auch die Ergänzung des § 39 I a StVO („Verkehrszeichen“) zu sehen, wonach innerhalb geschlossener Ortschaften, abseits der Vorfahrtstraßen, mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu rechnen ist, in denen an Kreuzungen und Einmündungen die Regelung nach § 8 I Satz 1 StVO („rechts vor links“) gilt.

 

Für den im Antrag benannten Verkehrsbereich bedeutet dies, dass es ausreicht, dass sowohl die Verkehrsteilnehmer/innen, die von der Gerresheimer Straße oder aber von der Richard-Wagner-Straße in die Tempo-30-Zone einfahren, bereits deutlich auf eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden.

 

Leider gibt es im Straßenverkehr jedoch auch immer wieder individuelles Fehlverhalten („sich die Vorfahrt erzwingen“), welches auch durch bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht unterbunden werden kann.

 

Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hilden sind die Straßen am Kosenberg und Furtwänglerstraße als „wichtige Erschließungsstraße“ klassifiziert. Zusätzlich wurde die Verkehrsbedeutung der Straßen für den motorisierten Verkehr durch die Widmung als Haupterschließungsstraße hervorgehoben.

Neben dem Zweck, erforderlichen öffentlichen Parkraum zur Verfügung zu stellen, wirken die Parkplätze als geschwindigkeitsdämpfendes Element.

Bei einer Wegnahme der Parkplätze ist mit einem deutlichen Anstieg des Geschwindigkeitsniveaus in der Straße zu rechnen.

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung

 

Für den benannten Bereich sind aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde zurzeit keine Umstände erkennbar, die bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich machen würden. Auch liegen der Verwaltung zurzeit keine entsprechenden (negativen) Meldungen der Kreispolizeibehörde Mettmann vor. Die Verwaltung empfiehlt, die drei angesprochenen Parkplätze nicht zu entfernen, keine weiteren Piktogramme aufzubringen, und stattdessen die Rheinbahn AG zu bitten, die auf den benannten Buslinien eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer bzgl. des Themas „Vorfahrt“ zu sensibilisieren.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Entscheidung über den Bürgerantrag bis in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (09.06.2021) zu vertagen. Zwischenzeitlich könnte dann der im Antrag gewünschte Ortstermin mit Vertretern der Politik und Verwaltung stattfinden, um sich nochmals einen Eindruck von der Situation vor Ort machen zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss den Anregungen aus dem Bürgerantrag folgen, und die Demarkierung der drei vorhandenen Parkplätze sowie das zusätzliche Aufbringen von zwei Piktogrammen beschließen, ist mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.500 € netto zu rechnen. Die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen müssten aus heutiger Sicht aus dem regulären konsumtiven Unterhaltungsbudget verausgabt werden.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat in der Regel ein jährliches Unterhaltungsbudget in Höhe von rund 1.200.000 € im Produkt 120101 - Straße und Brücken -.

 

 

 

gez.

Dr. Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Entfernung der Parkplätze sowie das Aufbringen von zusätzlichen Piktogrammen hätte keine klimarelevanten Auswirkungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Plätze, Wege und Brücken

1.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke