Luftreinigungsgeräte in "Einfachbauweise"
Erläuterungen zum
Antrag:
1.
Dieses Verfahren reinigt die Luft
nachweislich von Covid 19 – Viren!
2.
Dieses Verfahren ist patentiert,
geräuscharm und gesundheitlich unschädlich.
3.
Es sind keine Umbaumaßnahmen
erforderlich.
4.
Dieses Verfahren ist sehr
kostengünstig. Ca. 60€/ Klassenraum mit 2 Ventilatoren.
5.
Die laufenden Kosten betragen durch
Imprägnierkosten ca. 20 cent/Tag und Klassenraum
…
In der Anlage weitere Informationen zu dem
Luftreinigungsverfahren.
Mit Ihrer Zustimmung werden wir Ihnen durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe den Aufbau, die Verfahrens- und Wirkungsweise dieser Luftreinigung am 25. März 2021 demonstrieren.
Antragstext:
Herr Werner Erbe, Ratsmitglied der LINKE – Hilden stellt im Einvernehmen mit den OV-Hilden folgenden Antrag:
1. Die Genehmigung und den Einsatz von Luftreinigungsgeräten der Arbeitsgruppe „Jugend forscht“ unter Leitung von Dr. Walther Ennslin gegen den Corona-Virus „Covid 19“ und dessen Mutanten in den Klassenräumen der Hildener Schulen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der am 09.12.2020 vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung sind Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister (bei Ausschüssen die oder dem Vorsitzenden) bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, in die Tagesordnung aufzunehmen.
Der als Anlage 1 beigefügte Antrag ist am 11.03.2021 mit
dem Hinweis, dass die Begründung bis zum 13.03.2021 nachgereicht wird, bei der
Verwaltung eingegangen.
Der Vorsitzende hat auf die Bitte von Herrn Erbe entschieden, den Antrag noch
in die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz aufzunehmen.
In § 1 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung wurde festgelegt, dass bei dieser verkürzten Frist diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen sind.
Hinweis zum
vorgeschlagenen Beratungsablauf:
Gemäß § 6 der
Zuständigkeitsordnung werden in den Fachausschüssen alle in die einzelnen
Fachbereiche fallenden Aufgaben des Rates vorberaten.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz ist der für das Amt für
Gebäudewirtschaft hinsichtlich der Neubau- und wesentlichen
Unterhaltungsmaßnahmen zuständige Ausschuss.
Für die Aufgabe des
Schulträgers ist der Schul- und Sportausschuss der zuständige Ausschuss.
Gemäß § 6 Abs. 4 der
Zuständigkeitsordnung ist keinem dieser beiden Ausschüsse in der Angelegenheit
des Antrags die abschließende Entscheidungskompetenz zugeordnet, so dass der
Rat die Entscheidung zu treffen hat.
gez.
Dr. Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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