Betreff
Antrag des Herrn Erbe (fraktionsloses Ratsmitglied) vom 11.03.2021:
Luftreinigungsgeräte in "Einfachbauweise"
Vorlage
WP 20-25 SV 26/006
Aktenzeichen
IV/26 Luftreinigung
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

1.    Dieses Verfahren reinigt die Luft nachweislich von Covid 19 – Viren!

 

2.    Dieses Verfahren ist patentiert, geräuscharm und gesundheitlich unschädlich.

 

3.    Es sind keine Umbaumaßnahmen erforderlich.

 

4.    Dieses Verfahren ist sehr kostengünstig. Ca. 60€/ Klassenraum mit 2 Ventilatoren.

 

5.    Die laufenden Kosten betragen durch Imprägnierkosten ca. 20 cent/Tag und Klassenraum

 

 

In der Anlage weitere Informationen zu dem Luftreinigungsverfahren.

Mit Ihrer Zustimmung werden wir Ihnen durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe den Aufbau, die Verfahrens- und Wirkungsweise dieser Luftreinigung am 25. März 2021 demonstrieren.


Antragstext:

 

Herr Werner Erbe, Ratsmitglied der LINKE – Hilden stellt im Einvernehmen mit den OV-Hilden folgenden Antrag:

 

1.  Die Genehmigung und den Einsatz von Luftreinigungsgeräten der Arbeitsgruppe „Jugend forscht“ unter Leitung von Dr. Walther Ennslin gegen den Corona-Virus „Covid 19“ und dessen Mutanten in den Klassenräumen der Hildener Schulen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der am 09.12.2020 vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung sind Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister (bei Ausschüssen die oder dem Vorsitzenden) bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Antrag ist am 11.03.2021 mit dem Hinweis, dass die Begründung bis zum 13.03.2021 nachgereicht wird, bei der Verwaltung eingegangen.
Der Vorsitzende hat auf die Bitte von Herrn Erbe entschieden, den Antrag noch in die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz aufzunehmen.

 

In § 1 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung wurde festgelegt, dass bei dieser verkürzten Frist diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen sind.

 

 

Hinweis zum vorgeschlagenen Beratungsablauf:

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung werden in den Fachausschüssen alle in die einzelnen Fachbereiche fallenden Aufgaben des Rates vorberaten.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz ist der für das Amt für Gebäudewirtschaft hinsichtlich der Neubau- und wesentlichen Unterhaltungsmaßnahmen zuständige Ausschuss.

Für die Aufgabe des Schulträgers ist der Schul- und Sportausschuss der zuständige Ausschuss.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung ist keinem dieser beiden Ausschüsse in der Angelegenheit des Antrags die abschließende Entscheidungskompetenz zugeordnet, so dass der Rat die Entscheidung zu treffen hat.

 

 

gez.

Dr. Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke