Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet auf Vorschlag der Verwaltung
a)
in den Vorstand Bergisch-Rheinischer Wasserverband
als ordentliches
Vorstandsmitglied Herrn
Tim Queitsch, Leiter des Amtes
Tiefbau und Grünflächen
als stellv. Vorstandsmitglied Herrn Dieter Drieschner, Leiter SG
Stadtentwässerung und stellv. AL
sowie
b)
in den Wahlausschuss
als stellv.
Vorsitzender und ordentliches Mitglied 1.
Beig. Sönke Eichner
in den Aufsichtsrat
GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
als ordentliches
Mitglied Bürgermeister
Dr. Claus Pommer
in den Aufsichtsrat
Stadt Hilden Holding GmbH
als stellv.
ordentliches Mitglied für BM Dr. C. Pommer 1.
Beig. Sönke Eichner
in den Aufsichtsrat
Stadtwerke Hilden GmbH
als stellv.
ordentliches Mitglied für BM Dr. C. Pommer 1.
Beig. Sönke Eichner
in die Verbandsversammlung
Zweckverband Gesamtschule Langenfeld
als stellv.
ordentliches Mitglied für 1. Beig. Sönke Eichner Beig. Peter Stuhlträger
in die Verbandsversammlung
Zweckverband Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert
als stellv.
ordentliches Mitglied für BM Dr. C. Pommer Beig.
Dezernat II
in die Verbandsversammlung
Zweckverband Volkshochschule Hilden-Haan
als stellv.
ordentliches Mitglied für 1. Beig. Sönke Eichner Beig. Peter Stuhlträger
Erläuterungen und Begründungen:
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates.
Zu a)
Jedes Verbandsmitglied kann ein ordentliches und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied stellen. Die Benannten können Ratsmitglieder, sachkundige Bürger/innen oder Angehörige der Verwaltung sein.
Mit Ratsbeschluss vom 04.11.2020 wurden Herr Stuhlträger und Herr Eichner als Vertreter der Stadt Hilden zu Mitgliedern in der Verbandsversammlung gewählt.
Laut Geschäftsbericht entsenden die einzelnen Städte ihre Vertreter/innen aus unterschiedlichen Ebenen in den Vorstand. Das reicht von der bzw. dem Hauptverwaltungsbeamtin/en bis hin zur Amtsleitung des für die Stadtentwässerung zuständigen Fachamtes. Bisher war es in Hilden üblich, den Bürgermeister/die Bürgermeisterin sowie den /die techn. Beigeordnete zu entsenden. Um die operative Ebene in die Zusammenarbeit mit dem BRW besser einzubinden und die Kommunikation auf Fachebene zu stärken, wird vorgeschlagen, von der bisherigen Regelung abzugehen und - wie z.B. die Städte Ratingen und Erkrath - die Leitungen des Fachamtes in den Vorstand zu entsenden. Das „Kontroll- und Entlastungsgremium“ für Geschäftsführung und Vorstand des BRW ist die Ver-bandsversammlung, in der die Stadt durch die politischen Wahlbeamten vertreten ist.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung aufgrund der Vorschläge der Räte der Verbandsmitglieder gewählt (§ 113 (4) GONW iVm § 19 der Satzung des BRW). Insofern kann der Rat nur einen Bindungsbeschluss fassen.
Zu b.:
Gemäß § 113 Abs. 2 muss in unmittelbaren Beteiligungsgremien der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazugehören, wenn mehr als ein Vertreter entsendet wird.
Nach
dem Ausscheiden des 1. Beigeordneten Norbert Danscheidt sind die genannten
Gremien neu zu besetzen.
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister