Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 20-25 SV 01/034/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat entsendet auf Vorschlag der Verwaltung

 

a)          in den Vorstand Bergisch-Rheinischer Wasserverband

als ordentliches Vorstandsmitglied                                          Herrn Tim Queitsch, Leiter des       Amtes Tiefbau und Grünflächen

 

als stellv. Vorstandsmitglied                                                    Herrn Dieter Drieschner, Leiter SG

                                                                                                             Stadtentwässerung und stellv. AL

 

sowie

b)            in den Wahlausschuss

als stellv. Vorsitzender und ordentliches Mitglied                   ­­­­­­­­­­­­­­­­­1. Beig. Sönke Eichner

 

in den Aufsichtsrat GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH

als ordentliches Mitglied                                                          Bürgermeister Dr. Claus Pommer

 

in den Aufsichtsrat Stadt Hilden Holding GmbH

als stellv. ordentliches Mitglied für BM Dr. C. Pommer          ­­­­­­­­­­­­­­­­­1. Beig. Sönke Eichner

 

in den Aufsichtsrat Stadtwerke Hilden GmbH

als stellv. ordentliches Mitglied für BM Dr. C. Pommer          ­­­­­­­­­­­­­­­­­1. Beig. Sönke Eichner

 

in die Verbandsversammlung Zweckverband Gesamtschule Langenfeld

als stellv. ordentliches Mitglied für 1. Beig. Sönke Eichner    Beig. Peter Stuhlträger

 

in die Verbandsversammlung Zweckverband Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert

als stellv. ordentliches Mitglied für BM Dr. C. Pommer          Beig. Dezernat II

 

in die Verbandsversammlung Zweckverband Volkshochschule Hilden-Haan

als stellv. ordentliches Mitglied für 1. Beig. Sönke Eichner    Beig. Peter Stuhlträger


Erläuterungen und Begründungen:

Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates. 

 

Zu a)

Jedes Verbandsmitglied kann ein ordentliches und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied stellen. Die Benannten können Ratsmitglieder, sachkundige Bürger/innen oder Angehörige der Verwaltung sein.

Mit Ratsbeschluss vom 04.11.2020 wurden Herr Stuhlträger und Herr Eichner als Vertreter der Stadt Hilden zu Mitgliedern in der Verbandsversammlung gewählt.

Laut Geschäftsbericht entsenden die einzelnen Städte ihre Vertreter/innen aus unterschiedlichen Ebenen in den Vorstand. Das reicht von der bzw. dem Hauptverwaltungsbeamtin/en bis hin zur Amtsleitung des für die Stadtentwässerung zuständigen Fachamtes. Bisher war es in Hilden üblich, den Bürgermeister/die Bürgermeisterin sowie den /die techn. Beigeordnete zu entsenden. Um die operative Ebene in die Zusammenarbeit mit dem BRW besser einzubinden und die Kommunikation auf Fachebene zu stärken, wird vorgeschlagen, von der bisherigen Regelung abzugehen und - wie z.B. die Städte Ratingen und Erkrath - die Leitungen des Fachamtes in den Vorstand zu entsenden. Das „Kontroll- und Entlastungsgremium“ für Geschäftsführung und Vorstand des BRW ist die Ver-bandsversammlung, in der die Stadt durch die politischen Wahlbeamten vertreten ist.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung aufgrund der Vorschläge der Räte der Verbandsmitglieder gewählt (§ 113 (4) GONW iVm § 19 der Satzung des BRW). Insofern kann der Rat nur einen Bindungsbeschluss fassen.

 

 

Zu b.:

Gemäß § 113 Abs. 2 muss in unmittelbaren Beteiligungsgremien der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazugehören, wenn mehr als ein Vertreter entsendet wird.

Nach dem Ausscheiden des 1. Beigeordneten Norbert Danscheidt sind die genannten Gremien neu zu besetzen.

 

Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.

 

Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister