Erläuterungen zum
Antrag:
Die Fördermittel der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ werden von den
Migrantenvereinen für die Durchführung integrativer Veranstaltungen beantragt. Im Jahr
2020 sind aufgrund der COVID-19-Pandemie keine Veranstaltungen möglich gewesen.
Neben den integrativen Veranstaltungen bereichern die Migrantenvereine in Hilden die
kulturelle Vielfalt in unserer Stadt mit zahlreichen Veranstaltungen über das gesamte Jahr.
Diese Veranstaltungen sind maßgeblich für die finanzielle Situation der Vereine. Durch die
COVID-19-Pandemie sind im Jahr 2020 essenzielle Einnahmen der Migrantenvereine
ausgeblieben, sodass den Vereinen, die in den letzten Jahrzehnten große Beiträge für die
Integrationsarbeit geleistet haben, in dieser Krisenzeit unter die Arme gegriffen werden muss.
Es ist zu erwarten, dass für 2021 aufgrund der aktuellen Pandemiesituation keine bzw.
weniger Anträge für die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ gestellt werden. Aufgrund der
großen Ungewissheit, inwiefern integrative Veranstaltungen überhaupt möglich sind, ist eine
Zurückhaltung der Vereine zu erwarten. Aus diesem Grund soll neben der Förderung der
beantragten Projekte aus den Fördermitteln der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ eine
Aufstockung des Globalzuschusses für 2021 um 250 € pro Verein erfolgen.
Hamza El Halimi
Internationale Liste der SPD
Antragstext:
Der Integrationsrat der Stadt Hilden beschließt aus den Fördermitteln der „zweckgebundenen
Einzelzuschüsse“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.360 €, die Globalzuschüsse für die
Migrantenvereine für das Jahr 2021 von 700 € auf 950 € pro Verein zu erhöhen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In Anerkennung der Verdienste der Hildener Migrantenvereine, insbesondere was ihre Rolle bei der Integration ihrer Mitglieder in die deutsche Gesellschaft betrifft, ebenso wie ihren tatkräftigen Anteil an dem friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt, begrüßt die Verwaltung grundsätzlich jegliche Initiativen, die die Arbeit der Migrantenvereine unterstützt und ihre Situation verbessert, was u.a. in einer differenzierten finanziellen Unterstützung zum Ausdruck kommt.
Die Migrantenvereine bilden überdies eine tragende Säule bei der Ausrichtung des „Fest der Völker“, das alle zwei Jahre auf dem Alten Markt stattfindet, welches seit über 30 Jahren weit über die Grenzen der Stadt hinaus Popularität genießt.
Die Förderung der Migrantenvereine ist den „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ aus dem Jahr 1989, zuletzt geändert im Jahr 2013, festgelegt.
Die Richtlinien beinhalten „Globalzuschüsse“ für die Vereine (pauschale Zuwendungen für alle Migrantenvereine), „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ (Zuwendungen, bei denen gezielt integrative Projekte gefördert werden) und eine pauschale Zuwendung für den Integrationsrat.
Während die Globalzuschüsse (€ 700,-- pro Verein pro Jahr gemäß Abs. 2.2 der Richtlinien) und die Zuwendung an den Integrationsrat (€ 500,-- pro Jahr gemäß Abs. 2.1) klar definiert sind, ist dies für die Einzelzuschüsse nicht der Fall.
In Absatz 1.1 der Richtlinien heißt es:
„Die Stadt Hilden fördert die Migrantenvereine und den Integrationsrat nach diesen Richtlinien
im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt bereitgestellten Mittel für die Integrationsarbeit.“
Letztlich hängt also die Höhe der Einzelzuschüsse vom Haushaltsplan eines jeden Jahres ab.
Festzuhalten ist aber, dass alle Vereine, auch diejenigen, deren Mitglieder bereits bestens integriert sind, und in deren Vereinsleben Integrationsarbeit daher kaum mehr eine Rolle spielt, durch den Globalzuschuss weiterhin finanziell gefördert werden.
In den letzten Jahren wurden insgesamt € 12.160,-- bereitgestellt.
Abzüglich der Globalzuschüsse für neun Migrantenvereine (€ 6.300,--) und den Zuschuss für den Integrationsrat (€ 500,--) blieben somit € 5.360,-- um damit die integrativen Projekte der Migrantenvereine zu fördern.
Für das Jahr 2021 haben nun lediglich vier Vereine zweckgebundene Einzelzuschüsse beantragt, was deutlich macht, dass aus den entsprechenden Herkunftsländern kein nennenswerter Zuzug mehr erfolgt, der integrative Projekte und Maßnahmen für die Mitglieder erforderlich machen würde.
Der mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates abgestimmte Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Fördermittel sieht vor, dass der Rahmen von € 5.360,-- nicht ausgeschöpft wird. Vorgeschlagen wird, lediglich € 2.900,-- an die beantragenden Vereine auszuzahlen, wodurch sich eine Einsparung von € 2.460,-- ergibt.
Aus diesem Betrag nun eine Aufstockung der Globalzuschüsse vorzunehmen, ist nachvollziehbar, steht aber nicht unbedingt im Einklang mit den Förderrichtlinien.
Zwar waren die Migrantenvereine im Jahr 2020, wie alle gesellschaftlichen Gruppen, durch die Pandemie in ihren Aktivitäten eingeschränkt. Es kann jedoch nicht nachvollzogen werden, warum dies zu einer finanziellen Härte bei den Vereinen führen soll, deren übliche Aktivitäten ansonsten auch nicht auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist.
Für Aktivitäten, die trotz Corona-Pandemie im Jahr 2020 möglich waren, wurden die Global- und die Einzelzuschüsse eingesetzt.
Die Verwaltung möchte an dieser Stelle folgendes zu erwähnen:
- Dem italienischen Verein CITH e.V. wurden bereits für die Jahre 2019 und 2020 keine Globalzuschüsse mehr überwiesen, weil von dort signalisiert wurde, dass kein Vereinsleben mehr stattfindet, man keine eigenen Räumlichkeiten und keine Akteure mehr habe, und man daher auch nicht am Fest der Völker 2019 teilnahm (weshalb der Fußballverein AC Italia dort präsent war).
- Das Islamisch-Marokkanische Kulturzentrum e.V. erklärte im Jahr 2020, als die Pandemie und Lockdown bereits eingesetzt hatten, seinen Verzicht auf den Globalzuschuss zugunsten der Hildener Stadtkasse. Dies wird als Indikator dafür betrachtet, dass dort keine schwierige finanzielle Situation zu überbrücken ist.
- Derzeit gibt es nur einen Verein (Uniao Portuguesa Hilden e.V.), der Räumlichkeiten angemietet hat, und deswegen auf Einnahmen angewiesen ist. Alle anderen Vereine haben eigene Immobilien (türkischer und marokkanischer Verein), bekommen Räumlichkeiten kostenfrei überlassen (PHILIA, WiD, Maribor, alle bei der AWO) oder haben keinerlei eigene Räumlichkeiten (Jugoslawisch-Deutscher Kulturverein und Spanischer Familienverein ab 31.01.2021).
- Eine kurze telefonische Abfrage bei einigen Vereinen ergab, dass die finanzielle Situation dort nicht als Problem gesehen wird. Eher sorge man sich um die Nachwuchsarbeit.
Wenngleich bei der Verwaltung gesehen wird, dass die Mitglieder der meisten Migrantenvereine überwiegend schon lange Zeit gut integriert sind, aus den entsprechenden Ländern auch kaum nennenswerter Zuzug erfolgt und die Möglichkeiten zu Integrationsarbeit schon deshalb sehr eingeschränkt sind, wird der historische Verdienst der Vereine und deren Beitrag zu einem vielfältigen Miteinander in unserer Stadt weiterhin gesehen und gewürdigt.
Zudem wurde die Richtlinie des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
zur
Gewährung von Hilfen im Rahmen eines Sonderprogramms „Heimat, Tradition und
Brauchtum“ („Sonderprogramm Heimat II“) bis Mitte 2021 verlängert, wonach auch
der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet wurde. Unter dem Link https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat
findet man sowohl die Antragsunterlagen wie auch die dazugehörigen Richtlinien.
Die Verwaltung bittet darum, die vorgebrachte Sachlage bei der Beratung über die Annahme des Antrages zu berücksichtigen und empfiehlt, den Antrag in die Beratung des Rundes Tisches „Coronahilfen“ zu verweisen, um ein einheitliches Vorgehen bei der Unterstützung aller Verein in Hilden zu erzielen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
keine Klimarelevanz
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0505011000 |
531800 |
Zuschüsse |
12.160,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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