Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
„Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Kinderund
Jugendförderplans für die neue Wahlperiode Ersatzmöglichkeiten insbesondere für
- den vom Träger (Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden) durch eigenen Beschluss
geschlossenen und in der Vergangenheit bei der Zielgruppe stets sehr beliebten Kinderund
Jugendtreff St. Konrad („Treffpunkt 41“) sowie für
- die Jugendkulturarbeit des sich zum Jahresende 2020 auflösenden Nostromo
Livesoundz e.V.
aufzuzeigen und nach entsprechender Beschlussfassung unter Beteiligung anderer bzw. neuer
freier Träger konzeptionell zu entwickeln.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zu
1.
Der neue Kinder- und Jugendförderplan wurde mit
intensiver Beteiligung und in enger Abstimmung mit Fachkräften und Trägern
unterstützt vom Landesjugendamtes aufgestellt. Die Basis sind umfangreiche
Befragungen von Kinder und Jugendlichen begleitet durch die Forschungsstelle
für sozialraumorientierte praxisorientierte Praxisforschung und Entwicklung von
Prof. Deinet.
Der Plan berücksichtigt die begrenzten kommunalen
Finanzmittel. Zielsetzung ist es, die Kinder- und Jugendarbeit so aufzustellen,
dass sie flexibel auf Bedarfsänderungen reagieren kann, die Präsenz im
digitalen Raum ausgebaut wird und Einsparungen nach dem Grundsatz Qualität vor
Quantität erfolgen. In diesem Sinne soll zukünftig im Hildener Süden die
Kinder- und Jugendarbeit im Jugendtreff am Weidenweg konzentriert werden.
Die durch die Einstellung des Treffpunktes 41
freigewordenen Mittel, sollen in einem Umfang von gut 5 % an der gesamten
Kontraktsumme eingespart werden. Die restlichen Mittel sollen zum Ausbau der
Arbeit des Jugendtreffs am Weidenweg in den Schwerpunkten Gesundheit und
Bewegung und zur geringen Erhöhung der Kontraktsumme für die SonderBar
eingesetzt werden.
Zu 2.
Die Angebote des Vereins Nostromo wurden zuletzt
überwiegend von einem Publikum über 25 Jahren besucht. Im AREA 51 wurde eine
neue Kleinkunstreihe mit dem Format „Wohnzimmerkonzerte“ im September 2020
gestartet. Weitere Kleinkunst-Veranstaltungen finden unter der Regie des
Kulturamtes statt.
Von Seiten der Verwaltung ist der bestehende Bedarf
in beiden Bereichen zurzeit ausreichend gedeckt. Im Rahmen des Kinder- und
Jugendförderplanes wird es einen kontinuierlichen Planungsprozess mit enger
Beteiligung der Akteure und Zielgruppen, einschließlich häufigerer Befragungen
geben. Sollte sich in diesem fortlaufenden Dialog ein zusätzlicher Bedarf zeigen,
würden hierfür Angebote unter enger Beteiligung der Zielgruppen und möglicher
Träger entwickelt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz: nein
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 060107: Förderung
der Kinder- und Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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