Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.12.2020 zum Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
WP 20-25 SV 51/045
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 


Antragstext:

„Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Kinderund

Jugendförderplans für die neue Wahlperiode Ersatzmöglichkeiten insbesondere für

- den vom Träger (Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden) durch eigenen Beschluss

geschlossenen und in der Vergangenheit bei der Zielgruppe stets sehr beliebten Kinderund

Jugendtreff St. Konrad („Treffpunkt 41“) sowie für

- die Jugendkulturarbeit des sich zum Jahresende 2020 auflösenden Nostromo

Livesoundz e.V.

aufzuzeigen und nach entsprechender Beschlussfassung unter Beteiligung anderer bzw. neuer

freier Träger konzeptionell zu entwickeln.“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.

Der neue Kinder- und Jugendförderplan wurde mit intensiver Beteiligung und in enger Abstimmung mit Fachkräften und Trägern unterstützt vom Landesjugendamtes aufgestellt. Die Basis sind umfangreiche Befragungen von Kinder und Jugendlichen begleitet durch die Forschungsstelle für sozialraumorientierte praxisorientierte Praxisforschung und Entwicklung von Prof. Deinet.

 

Der Plan berücksichtigt die begrenzten kommunalen Finanzmittel. Zielsetzung ist es, die Kinder- und Jugendarbeit so aufzustellen, dass sie flexibel auf Bedarfsänderungen reagieren kann, die Präsenz im digitalen Raum ausgebaut wird und Einsparungen nach dem Grundsatz Qualität vor Quantität erfolgen. In diesem Sinne soll zukünftig im Hildener Süden die Kinder- und Jugendarbeit im Jugendtreff am Weidenweg konzentriert werden.

 

Die durch die Einstellung des Treffpunktes 41 freigewordenen Mittel, sollen in einem Umfang von gut 5 % an der gesamten Kontraktsumme eingespart werden. Die restlichen Mittel sollen zum Ausbau der Arbeit des Jugendtreffs am Weidenweg in den Schwerpunkten Gesundheit und Bewegung und zur geringen Erhöhung der Kontraktsumme für die SonderBar eingesetzt werden.

 

Zu 2.

Die Angebote des Vereins Nostromo wurden zuletzt überwiegend von einem Publikum über 25 Jahren besucht. Im AREA 51 wurde eine neue Kleinkunstreihe mit dem Format „Wohnzimmerkonzerte“ im September 2020 gestartet. Weitere Kleinkunst-Veranstaltungen finden unter der Regie des Kulturamtes statt.

 

Von Seiten der Verwaltung ist der bestehende Bedarf in beiden Bereichen zurzeit ausreichend gedeckt. Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes wird es einen kontinuierlichen Planungsprozess mit enger Beteiligung der Akteure und Zielgruppen, einschließlich häufigerer Befragungen geben. Sollte sich in diesem fortlaufenden Dialog ein zusätzlicher Bedarf zeigen, würden hierfür Angebote unter enger Beteiligung der Zielgruppen und möglicher Träger entwickelt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 

Klimarelevanz: nein


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Produkt 060107: Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer