Betreff
Antrag des Tennis Sport Club Hilden e.V. auf Bezuschussung aus der Sportpauschale
Vorlage
WP 20-25 SV 51/035
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Tennis Sport Club e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.572,06 € zu bewilligen.


Erläuterungen und Begründungen:

Der Tennis Sport Club e.V. (TSC) hat mit Schreiben vom 22.12.2020 einen Antrag auf Bezuschussung für die Komplettsanierung von zwei Tennisplätzen auf der Sportanlage Salzmannweg 25, 40723 Hilden gestellt.

 

Der Verein hat der Verwaltung zwei Angebote für die Sanierung der Plätze vorgelegt. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit des Vereins mit einer Fachfirma, möchte der Verein eben dieser Firma den Auftrag erteilen. Das Angebot der benannten Firma beläuft sich auf 31.906,88 € und ist das günstigere der beiden vorliegenden Angebote. Die Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein nachgewiesen, dass entsprechende Rücklagen existieren.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 9.572,06 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-., Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

66.536,53

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

66.536,53

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer