Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, dem Tennis Sport Club e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von
bis zu 9.572,06
€ zu bewilligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Tennis Sport Club e.V. (TSC) hat mit Schreiben vom 22.12.2020 einen
Antrag auf Bezuschussung für die Komplettsanierung von zwei Tennisplätzen auf
der Sportanlage Salzmannweg 25, 40723 Hilden gestellt.
Der Verein hat der Verwaltung zwei
Angebote für die Sanierung der Plätze vorgelegt. Aufgrund der langjährigen
Zusammenarbeit des Vereins mit einer Fachfirma, möchte der Verein eben dieser
Firma den Auftrag erteilen. Das Angebot der benannten Firma beläuft sich auf
31.906,88 € und ist das günstigere der beiden vorliegenden Angebote. Die
Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ebenfalls hat
der Verein nachgewiesen, dass entsprechende Rücklagen existieren.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal
9.572,06 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Baumaßnahme auszuzahlen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-., Vereins- und
Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
66.536,53 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
66.536,53 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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