Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. einen städtischen
Zuschuss in Höhe von 11.853 € zu bewilligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Hildener Allgemeine Turnerschaft e.V. hat mit Schreiben vom 09.10.2020
einen Antrag auf Bezuschussung für die Modernisierung und Sanierung/Renovierung
des Gesundheitszentrums HAT fit, Am Holterhöfchen 22 in 40724 Hilden, gestellt.
Aufgrund der Corona Pandemie und des im März plötzlich verhängten Lockdowns,
der u.a. zur Schließung aller Fitnessstudios führte, hatte der Vorstand der
Hildener Allgemeinen Turnerschaft beschlossen, das vereinseigene Gesundheitszentrum
HAT fit zu modernisieren und zu sanieren/renovieren. Im Zeitraum März bis Mai
2020 wurden folgende Arbeiten durchgeführt:
1.
Sanierung der großen Herrendusche
2.
Einrichtung eines neuen Sport-/ Funktionsraumes im
HAT fit
3.
Sanierung/Modernisierung des PVC Bodens
4.
Sanierung des Parkettbodens im Studio,
Spinning-Raum und Bistro
5.
Renovierung der Wände
Grundsätzlich war eine Sanierung/Renovierung und Modernisierung für Ende
2020 geplant. Aufgrund der sich im März ergebenden Möglichkeit und der
Kurzfristigkeit der Maßnahme, war es dem Verein nicht möglich, einen
fristgerechten Antrag, der im Schul- und Sportausschuss beraten werden konnte,
einzureichen.
Der Verein hat der Verwaltung den Antrag inkl. der Rechnungen der
durchgeführten Dienstleistungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 39.510,12 €
vorgelegt.
Eine Rechnungsprüfung durch die Verwaltung konnte
nicht angemessen durchgeführt werden, da der
Zustand des Objektes vor Durchführung der Maßnahmen unbekannt war.
Vergleichsangebote wurden nicht vorgelegt. Insgesamt erscheinen dem zuständigen
Amt die Leistungen im Vergleich zu Maßnahmen, die von Verwaltungsseite
durchgeführt werden, hochpreisig, was ebenfalls durch den Faktor
„Kurzfristigkeit“ begründet sein mag.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Sanierung/Renovierung und
Modernisierung des HAT fit wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 39.510,12
€ verausgabt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten
betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 11.853,- €.
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den
Zuschuss zu gewähren und für die durchgeführten Sanierungs-/Renovierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen auszuzahlen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-., Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
72.243 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Mit dem
vorgeschlagenen Beschluss sind finanzielle Auswirkungen nur insofern
verbunden, als dass über die Maßnahmenentscheidung über eine
Verwendungsalternative der Sportpauschale entschieden wird. Sofern solche
Mittel aus der Sportpauschale, die entsprechend der Richtlinie zur Gewährung
von Zuschüssen für die Vereinsförderung zu Verfügung stehen, nicht über
Anträge der Vereine abgerufen werden, werden die Mittel städtischen Maßnahmen
zugeordnet. Die Mittel aus der Sportpauschale werden in jedem Fall
vollständig verwendet, so dass sich keine Auswirkungen aus die
Haushaltsbewirtschaftung ergeben. Gez. Franke |
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