Betreff
Zuschussantrag der Hildener Allgemeinen Turnerschaft - Sportpauschale
Vorlage
WP 20-25 SV 51/033
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der Hildener Allgemeinen Turnerschaft e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von 11.853 € zu bewilligen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Hildener Allgemeine Turnerschaft e.V. hat mit Schreiben vom 09.10.2020 einen Antrag auf Bezuschussung für die Modernisierung und Sanierung/Renovierung des Gesundheitszentrums HAT fit, Am Holterhöfchen 22 in 40724 Hilden, gestellt.

 

Aufgrund der Corona Pandemie und des im März plötzlich verhängten Lockdowns, der u.a. zur Schließung aller Fitnessstudios führte, hatte der Vorstand der Hildener Allgemeinen Turnerschaft beschlossen, das vereinseigene Gesundheitszentrum HAT fit zu modernisieren und zu sanieren/renovieren. Im Zeitraum März bis Mai 2020 wurden folgende Arbeiten durchgeführt:

 

1.      Sanierung der großen Herrendusche

2.      Einrichtung eines neuen Sport-/ Funktionsraumes im HAT fit

3.      Sanierung/Modernisierung des PVC Bodens

4.      Sanierung des Parkettbodens im Studio, Spinning-Raum und Bistro

5.      Renovierung der Wände

 

Grundsätzlich war eine Sanierung/Renovierung und Modernisierung für Ende 2020 geplant. Aufgrund der sich im März ergebenden Möglichkeit und der Kurzfristigkeit der Maßnahme, war es dem Verein nicht möglich, einen fristgerechten Antrag, der im Schul- und Sportausschuss beraten werden konnte, einzureichen.

 

Der Verein hat der Verwaltung den Antrag inkl. der Rechnungen der durchgeführten Dienstleistungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 39.510,12 € vorgelegt.

 

Eine Rechnungsprüfung durch die Verwaltung konnte nicht angemessen durchgeführt werden, da der Zustand des Objektes vor Durchführung der Maßnahmen unbekannt war. Vergleichsangebote wurden nicht vorgelegt. Insgesamt erscheinen dem zuständigen Amt die Leistungen im Vergleich zu Maßnahmen, die von Verwaltungsseite durchgeführt werden, hochpreisig, was ebenfalls durch den Faktor „Kurzfristigkeit“ begründet sein mag.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Sanierung/Renovierung und Modernisierung des HAT fit wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 39.510,12 € verausgabt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 11.853,-  €.

 

Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und für die durchgeführten Sanierungs-/Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auszuzahlen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-., Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

72.243

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Mit dem vorgeschlagenen Beschluss sind finanzielle Auswirkungen nur insofern verbunden, als dass über die Maßnahmenentscheidung über eine Verwendungsalternative der Sportpauschale entschieden wird. Sofern solche Mittel aus der Sportpauschale, die entsprechend der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Vereinsförderung zu Verfügung stehen, nicht über Anträge der Vereine abgerufen werden, werden die Mittel städtischen Maßnahmen zugeordnet. Die Mittel aus der Sportpauschale werden in jedem Fall vollständig verwendet, so dass sich keine Auswirkungen aus die Haushaltsbewirtschaftung ergeben.

 

Gez. Franke