Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt, dass
im Jahr 2021 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
1. 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen der Hofstraße und
der Eisenbahnlinie
2. Bebauungsplan
Nr. 103, 3.Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
(„Heilungsverfahren“ nach § 214 BauGB wg. Normenkontrollklagen)
3. Bebauungsplan Nr. 139A für den
Bereich Hofstraße 150 inkl. Hinterland
4. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Straße 8 [Teilfläche],
14-26 sowie Kirchhofstraße 15 und 17
5. Bebauungsplan Nr. 248 für den
Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
6. Bebauungsplan Nr. 264 für den
Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
sowie die noch
aufzustellenden Bauleitplan-Verfahren
7. Bebauungsplan Nr. 59C für den
Bereich Furtwänglerstraße/Richard-Wagner-Straße
8. Bebauungsplan Nr. 67C für den
Bereich Itterstraße/Neustraße
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat den letzten Bericht über
den Stand der Bauleitplanverfahren dem Stadtentwicklungsausschuss in dessen Sitzung
am 29.01.2020 vorgelegt (SV WP 14-20 SV 61/269).
In dem Zusammenhang wurden folgende
Bauleitplanverfahren beschlossen, die von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollten:
- 52.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/
Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
- Bebauungsplan
Nr. 204A (VEP Nr. 22) für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/
Nordring/Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
- Bebauungsplan
Nr. 138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert
- Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Straße 8 [Teilfläche], 14-26 sowie
Kirchhofstraße 15 und 17
- Bebauungsplan
Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/ St. Konrad-Allee.
Darüber hinaus sollte das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/ Neustraße mit
Priorität begleitet werden, wenn der Grundeigentümer entsprechende
Antragsunterlagen vorlegen würde.
Bericht
zum Jahr 2020:
Wenige Wochen nach diesem Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses wurde auch Hilden von den Auswirkungen der COVID
19-Pandemie getroffen.
Dennoch konnten die meisten Arbeiten im
Bereich der Bauleitplanung weitergeführt werden.
Es wurden in 2020 folgende
Bauleitplanverfahren abgeschlossen:
·
52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A
46/Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
Planungsziel:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der
Ausweisung Sonderbaufläche (S) in gewerbliche Bauflächen (GE) umgewandelt
werden, um die Voraussetzungen für den geplanten Bau eines Gewerbeparks zu
schaffen.
Der Beschluss der
FNP-Änderung erfolgte durch den Rat am 23.09.2020. Anschließend wurden die
Unterlagen zur Bezirksregierung in Düsseldorf zur Genehmigung geschickt. Deren
Bearbeitungsfrist endet zum 04.02.2021.
· Bebauungsplan
Nr. 204A (VEP 22) für den
Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
Planungsziel:
Ziel der Planung ist es, die
planungsrechtliche Grundlage für einen Gewerbepark auf dem Areal der Tennis-
und Golf-Ranch Bungert zu schaffen. Weiterhin werden die benachbarten Flächen
(u.a. McDonald´s, Wald, etc.) einbezogen.
Am
09.12.2020 stimmte der Rat der Stadt Hilden dem Durchführungsvertrag zu und
fasste den Satzungsbeschluss. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden
kann erst erfolgen, sobald die Genehmigung der 52. Änderung des
Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt.
·
Bebauungsplan Nr.
138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert
Planungsziel:
Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans 138 ist es, eine neue der
Straße folgende Baukörperstellung auszuweisen, damit sich zukünftige
Bauvorhaben harmonisch in die Umgebung einfügen. Neue Baukörper sollen sich
nach Art – wie bisher: allgemeines Wohngebiet –, Maß und Gestaltung (z.B.
Dachform) an der Umgebungsbebauung orientieren. Zudem soll der Grünstreifen
entlang des Baches erhalten bleiben und geschützt werden.
Hierzu fasste der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 23.09.2020 den
Satzungsbeschluss. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der
Stadt Hilden am 14.10.2020 trat der Bebauungsplan in Kraft.
Auch bei den beiden anderen
Aufstellungsverfahren, die Anfang 2020 als prioritär beschlossen wurden, gab es
„Bewegung“.
·
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee gab es im zurückliegenden Jahr gleich
zwei wichtige Beschlüsse: der Rat der Stadt Hilden beschloss am 23.09.2020 eine
Veränderungssperre; diese wurde am 14.10.2020 im Amtsblatt öffentlich bekannt
gemacht.
Am 18.11.2020 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss, das
Aufstellungsverfahren zunächst mit zwei städtebaulichen Entwürfen fortzusetzen.
Die sich nun anschließenden Verfahrensschritte sind die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.
·
Für den Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Straße/Kirchhofstraße musste im
Zusammenhang mit der Entwässerungsproblematik ein aufwendiges Bodengutachten
erstellt werden. Zudem konnte über die Umlegung ein Grundstücksanteil auf einem
Nachbargrundstück ins Eigentum der Stadt Hilden übertragen werden, welches
ebenfalls für die Entwässerungsthematik benötigt wird.
Zum Abschluss des Rückblickes muss auf ein Normenkontrollverfahren verwiesen
werden.
Wie in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2020 mündlich mitgeteilt, bezieht es sich
auf den Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung
für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße. Hierzu fasste der Rat der
Stadt Hilden am 10.07.2019 den Satzungsbeschluss, der wiederum am 19.08.2019 im
Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht wurde.
Am 14.08.2020 reichte eine Anwaltskanzlei
aus Düsseldorf im Auftrag einer benachbarten Firma beim Oberverwaltungsgericht
NRW in Münster Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan ein. Parallel hat
auch eine Anliegerin Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan erhoben.
Nach Auswertung der Klagebegründungen sowie
der dadurch begründeten Überarbeitung des Lärmgutachtens wird seitens der
Stadtverwaltung derzeit angestrebt, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB mit
Aufhebung des Satzungsbeschlusses und der Wiederholung der Offenlage
durchzuführen. Deshalb wurde das OVG um eine vorläufige „Ruhendstellung“ des
Verfahrens gebeten.
Neben diesen Bauleitplanverfahren konnten
auch die beiden Gestaltungssatzungen der Stadt Hilden über Werbeanlagen,
Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und
ihrer Seitenstraßen bzw. für den Bereich des Stadtumbaugebiets Innenstadt
(Werbeanlagensatzung I und II) über Nachtragssatzungen an die neuen gesetzlichen
Vorgaben angepasst werden. Die Nachtragssatzungen wurden im Amtsblatt am
03.07.2020 bekannt gemacht.
Im Laufe des Jahres 2020 wurden zudem
Bauleitplanverfahren auch neu eingeleitet.
Es handelt sich dabei um
+ die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen
Hofstraße und Eisenbahnlinie
Planungsziel:
Durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Darstellung Gewerbegebiet
gegliedert (GE*) in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden, um die
Voraussetzung für die Pflanzung einer landwirtschaftlich genutzten
Obstbaumwiese zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss am
19.08.2020, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der
Stadt Hilden am 09.09.2020.
+ den Bebauungsplan Nr. 139 A für den Bereich Hofstraße 150 inkl. Hintergelände.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 139A soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im
Plangebiet sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Ein- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäuser
realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss am
18.11.2020, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der
Stadt Hilden am 17.12.2020.
Vorschlag für Prioritätenliste für das Jahr
2021
Unter
Berücksichtigung der noch aktuellen COVID 19-Pandemie, deren Verlauf derzeit
nicht vorausgesagt werden kann (und damit auch nicht die Auswirkungen auf die
Verwaltungsarbeit), werden seitens der Verwaltung für das Jahr 2021 folgende
Bauleitplanverfahren vorgeschlagen, die vorrangig oder mit Priorität bearbeitet
werden sollen: [1]
1. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
für einen Bereich zwischen der Hofstraße und der Eisenbahnlinie
Planungsziel:
Umwandlung der Darstellung von
Gewerbefläche in landwirtschaftliche Nutzfläche (Obstwiese)
2. Bebauungsplan Nr. 103, 3.Änderung für
den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße („Heilungsverfahren“ nach § 214
BauGB wg. Normenkontrollklagen)
Planungsziel:
Umwandlung von Grünfläche
(„Straßenabstandsfläche“) in gewerbliche Baufläche
3. Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 inkl.
Hinterland
Planungsziel:
Entwicklung von innovativem Wohnungsbau
mit Mehr- und einzelnen Einfamilienhäusern
4. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Straße 8
[Teilfläche], 14-26 sowie Kirchhofstraße 15 und 17
Planungsziel:
Entwicklung eines allgemeinen
Wohngebietes in der Innenstadt
5. Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
Planungsziel:
Erhalt des schützenswerten Grünbestandes
sowie die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inkl. der Festlegung
geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten
6. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
Planungsziel:
Erhalt der vorhandenen Grünflächen mit
Herbeiführung eines planerischen Ausgleich zwischen dem vorhandenen
Verdichtungspotenzial und dem Erhalt der Grünflächen
Der
Bebauungsplan Nr. 248 steht auf der Liste, weil es in diesem Bereich im
abgelaufenen Jahr diverse Nachfragen zu Nachverdichtungsmöglichkeiten gegeben
hat. Dazu gehören auch solche, die dem einst formulierten Planungsziel
„Ziel
der Planung ist weiterhin der Erhalt des schützenswerten Grünbestandes sowie
die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inklusive der Festlegung
geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten
der vorhandenen Gebäude.
Um den begrünten und aufgelockerten Charakter des Wohngebietes zu erhalten,
soll im gesamten Bereich ein Reines Wohngebiet mit einer I-geschossigen Doppel-
oder Einzelhausbebauung ausgewiesen werden, die mindestens einen Abstand von 5
m zur Straße einhalten muss. Die Bodenversiegelung soll auf den jeweiligen
Grundstücken – auch in den Vorgartenbereichen – gering gehalten werden, die
Dächer von neu zu errichtenden Garagen und Carports extensiv begrünt und die
Einfriedungen der Grundstücke begrenzt werden. Die Neuversiegelung von Flächen
soll durch Pflanzungen auf dem Grundstück ausgeglichen werden.“
entgegenstehen.
Es ist vorgesehen,
dem Stadtentwicklungsausschuss am 17.03.2021 bezüglich der Nachfragen zur
Nachverdichtung Planungsvarianten vorzulegen.
Darüber
hinaus sind weitere Planverfahren zu erwarten, die jedoch noch nicht mit einem
Aufstellungsbeschluss eingeleitet wurden.
7. Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich
Itterstraße/Neustraße:
Im Jahr 2019 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss ein Antrag auf Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan Nr. 67C) für den Bereich
Itterstraße/Neustraße (Gelände der Firma Brüninghaus + Drissner) vorgelegt.
Dieser Antrag wurde durch den Ausschuss positiv beschieden. Das Ziel des
Antrages: Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbaufläche.
Diesem positiven Votum ist bisher noch kein konkreter Verfahrensschritt gefolgt
(z.B. ein Aufstellungsbeschluss). Seitens der Grundstückseigentümer wurde in
der Zwischenzeit ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt.
Die Firmenleitung hat der Stadtverwaltung zwar in einem Gespräch den Bauträger benannt,
der voraussichtlich den Zuschlag erhält, jedoch hat es zwischen Stadtverwaltung
und Bauträger noch kein weiterführendes Gespräch gegeben (Stand: 22.12.2020).
Hinzu kommt, dass nun auch - neben dem Grundstück Brüninghaus + Drissner - für
ein weiteres derzeit gewerblich genutztes Grundstück an der Neustraße in
unmittelbarer Nachbarschaft wohl Umnutzungsabsichten bestehen, da es zur
baulichen Ausnutzung diverse Anfragen im Rahmen der Bauberatung gibt. Zur
Entwicklung beider Flächen bedarf es aus Sicht der Stadtverwaltung auf jeden
Fall ein einheitliches städtebauliches Konzept bzw. Lösungen, die aufeinander
abgestimmt sind. Ob beide Projekte zusammen in einem Bebauungsplan Nr. 67C städtebaulich
begleitet werden oder ob es sinnvoll ist, die Projekte durch zwei
Bebauungsplanverfahren zu begleiten, kann heute noch nicht festgelegt werden.
Sobald hier genauere Informationen vorliegen, ist davon auszugehen, dass dann
auch die Bauleitplanverfahren eingeleitet werden sollen.
8. Bebauungsplan
Nr. 59C für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule:
Ebenfalls dem (erfolgreichen) Ende entgegen geht das Investorenauswahlverfahren
für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Sobald der Rat der Stadt
Hilden hier den abschließenden Beschluss zur Vergabe an einen Bewerber gefasst
hat (voraussichtlich 24.02.2021), ist im Laufe des Jahres 2021 das Verfahren
zur Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 59C zu starten und zügig zu
bearbeiten.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
[1] Eine
Gewichtung innerhalb der nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten
Auswahl wird nicht festgelegt.
„vorrangig oder mit Priorität“ bedeutet, dass auch andere Projekte bearbeitet
werden, wenn die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen.