Erläuterungen zum
Antrag:
Die Rheinische Post bereichtete am 25. Oktober 2019, dass die Stadt Düsseldorf zum dritten Mal das Projekt „Laufen unter Flutlicht“ anbietet. Angesichts der dunklen Jahreszeit ist das Joggen für Hildener Bürgerinnen und Bürger im Freien subjektiv gefährlicher. Die CDU-Fraktion Hilden möchte laufinteressierten Hildener Bürgerinnen und Bürgern gerne auch in den Wintermonaten die Möglichkeit geben, ihrer Sportaktivität sicher nachzugehen.
Antragstext:
Die Verwaltung testet probeweise für die Wintermonate 2021/22 nach Düsseldorfer Vorbild die Aktion „Laufen unter Flutlicht“.
Die Tartanbahn der Bezirkssportanlage am Bandsbusch soll an drei Tagen in der Woche für den Zeitraum18:00 bis 21:30 Uhr von September 2021 bis März 2022 für die Hildener Bürgerinnen und Bürger mit Flutlicht zur Verfügun stehen. Diese Aktion soll entsprechend beworben und mit den am Bandsbusch trainierenden Sportvereinen abgestimmt werden.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Antrag der CDU-Fraktion geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:
Auf dem Rasenplatz und der Hauptkampfbahn der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch trainieren laut aktuellem Nutzerplan die LG Stadtwerke Hilden, die HAT Triathlon-Abteilung und der VfB 03 Hilden. Der Stadtsportverband Hilden nutzt bis Ende September zur Sportabzeichenabnahme freitags sowohl den Rasen als auch die Hauptkampfbahn.
Grundsätzlich würde die Verwaltung eine Nutzung am Montag, Mittwoch und Donnerstag vorschlagen. Laut Plan wird die Anlage montags bis 20:00 Uhr, mittwochs bis 19:30 Uhr und donnerstags bis 21:30 Uhr von Hildener Sportvereinen, -verbänden genutzt. Erfahrungsgemäß wird die Nutzung ab Oktober weniger bzw. wird vollständig nach innen verlegt.
Um die Laufbahn für den Zweck des
Laufens zu beleuchten, müssten alle Strahler angeschaltet werden. Die Anlage lässt sich nur pro Platzhälfte schalten. Bei
Schaltung nur einer Platzhälfte wird die Laufbahn zu ungleichmäßig
ausgeleuchtet. Der Platzwart wäre zur Schaltung des Flutlichts
vor Ort, bei Urlaub müsste von Amt I/26 eine Vertretung zur Verfügung gestellt
werden.
Zur Testung der Aktion „Laufen
unter Flutlicht“ werden folgende Planungsschritte vorgeschlagen:
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Information der nutzenden Sportvereine
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„Nutzungshinweise und Laufregeln“ aufstellen
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Abstimmung mit dem Platzwart (Einhaltung von
Regeln, Zählung der Läufer/innen, Ein- und Ausschalten des Flutlichtes, Nutzung
der sanitären Anlagen, Vertretungsregelung, Laufrichtung, Nutzung des
Rasenplatzes wird untersagt, Umgang mit Sperrung der Anlage)
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Veröffentlichung im Internet/ Presse/App
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QR-Code unter Pandemiebedingungen
Neben den Auswirkungen hinsichtlich der Klimarelevanz sind die entstehenden Stromkosten freiwillig und müssen aus dem Sportbudget getragen werden. Eine zusätzliche Bereitstellung kann nicht erfolgen.
Klimarelevanz:
Unter der Voraussetzung, dass die Vereine in den Wintermonaten weiter draußen trainieren und dafür das Flutlicht ohnehin angeschaltet wäre, muss der Platz für die Aktion zusätzlich 3,5 Stunden wöchentlich mit 6 Masten und gesamt 36 Strahlern ausgeleuchtet werden. Pro Strahler ist eine Leistung von 2.000 Watt anzunehmen. Das wären pro Stunde 72.000 Wattstunden bzw. 72 Kilowattstunden. Bei Betrieb von gesamt 3,5 Mehrstunden pro Woche fällt der Verbrauch von zusätzlich 252 Kilowattstunden wöchentlich an. Gehen wir vom CO2-Emissionsfaktor für den Strommix aus dem Jahr 2019 aus, würde durch die Aktion pro Woche zusätzlich etwa 101 kg Kohlenstoffdioxid verursacht.
2021 zahlt die Verwaltung ca. 26,79 ct pro Kilowattstunde d.h. pro Woche kämen zusätzlich ca. 67,51 € Stromkosten auf die Verwaltung zu.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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