Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Sportausschuss nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2020 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage
der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013
neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft
getreten.
Bericht über die Zuschüsse an Hildener
Sportvereine im Haushaltsjahr 2020
Das Gesamtvolumen
der an die Sportvereine nach Antrag im Jahr 2020 ausgezahlten Zuschüsse belief
sich auf 99.972,16 € (s. beigefügte
Grafik, ohne Sportpauschale).
Die Zuschüsse
teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und
Jugendförderung |
Der
Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2020 auf 9,62 € festgesetzt.
Für 19 Vereine
betrug der Gesamtzuschuss 38.489,62 €
(Vorjahr: 24.432 €).
Die Fördersumme
wurde nach Antrag für 4.001 Kinder und Jugendliche an Vereine mit mind. 15
Mitgliedern bis einschl. 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr: 4.072 Kinder und Jugendliche).
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften |
5 Vereine haben
einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies
erforderte einen Gesamtaufwand von 6.502,54
€ (Vorjahr = 19.002,95 €), der sich wie folgt aufteilt:
a) |
Pauschalzuschuss
für Amateur- und Jugendmannschaften |
1.533,34 € |
b) |
Verpflegungspauschale
|
2.520,00 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
2.449,20 € |
|
Gesamt: |
6.502,54
€ |
Übungsleiterförderung |
18 Vereine legten
Zuschussanträge für gesamt 294 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2020 wurde
ein Zuschuss in Höhe von 20.580 € (Vorjahr 19.390 €) ausgezahlt.
Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen |
Der Aufwand für 21
bezuschusste Vereine belief sich auf 22.200
€ (Vorjahr 21.060 €).
Bei den
bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden,
Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und
Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Bouleanlagen und
Beachvolleyballfelder.
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2020
wurden keine Jubiläumszuschüsse ausgezahlt.
Der
Stadtsportverband Hilden e.V. erhielt einen Zuschuss in Höhe von 12.200 €.
Zuschüsse für
besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen
von besonderer Bedeutung fanden im Jahr 2020 nicht statt (Vorjahr 3.281,90 €).
Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage
des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des
Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der
Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2020 12.500 €, die im Sportetat auf dem
Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte
Restmittel aus dem Jahre 2019 in Höhe von 47.641,61
€ in das Folgejahr übertragen,
sodass für das Jahr 2020 60.141,61 €
zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener
Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe
von 6.105,08 € ausgezahlt:
Hildener Windsurfing Club:
Der Hildener
Windsurfing Club hat für die Anschaffung von Stand Up Boards einen Zuschuss in
Höhe von 2.742,67 € erhalten.
Kanu Club Hilden:
Der Kanu Club
Hilden erhielt für die Anschaffung von Booten einen Zuschuss in Höhe von 3.200,00
€.
VfB 03 Hilden:
Der VfB 03 Hilden
konnte für die Anschaffung von Umkleidebänken einen Zuschuss in Höhe von 162,41
€ abrufen.
Der Zuschuss von weiteren 13.638,12 € wurde bereits bewilligt und konnte aus Gründen verzögerter Anschaffungen und Baumaßnahmen noch nicht ausgezahlt werden. Der Betrag wird u. a. im Jahr 2021 zum Abruf bereitgestellt.
gez.
Dr. Claus Pommer