Betreff
Bericht über die im Jahr 2020 gewährten Zuschüsse an Sportvereine
Vorlage
WP 20-25 SV 51/031
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2020

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine nach Antrag im Jahr 2020 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 99.972,16 € (s. beigefügte Grafik, ohne Sportpauschale).

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2020 auf 9,62 € festgesetzt.

 

Für 19 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 38.489,62 € (Vorjahr: 24.432 €).

 

Die Fördersumme wurde nach Antrag für 4.001 Kinder und Jugendliche an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis einschl. 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr: 4.072 Kinder und Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

5 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 6.502,54 € (Vorjahr = 19.002,95 €), der sich wie folgt aufteilt:

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

1.533,34 €

b)

Verpflegungspauschale

2.520,00 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

2.449,20 €

 

Gesamt:

6.502,54 €

 

Übungsleiterförderung

 

18 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 294 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2020 wurde ein Zuschuss in Höhe von 20.580 € (Vorjahr 19.390 €) ausgezahlt.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 21 bezuschusste Vereine belief sich auf 22.200 € (Vorjahr 21.060 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2020 wurden keine Jubiläumszuschüsse ausgezahlt.

 

 

Förderung des Stadtsportverbandes Hilden

 

Der Stadtsportverband Hilden e.V. erhielt einen Zuschuss in Höhe von 12.200 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung fanden im Jahr 2020 nicht statt (Vorjahr 3.281,90 €).

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2020 12.500 €, die im Sportetat auf dem Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2019 in Höhe von 47.641,61 in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2020 60.141,61 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 6.105,08 € ausgezahlt:

 

Hildener Windsurfing Club:

Der Hildener Windsurfing Club hat für die Anschaffung von Stand Up Boards einen Zuschuss in Höhe von 2.742,67 € erhalten.  

 

Kanu Club Hilden:

Der Kanu Club Hilden erhielt für die Anschaffung von Booten einen Zuschuss in Höhe von 3.200,00 €.

 

VfB 03 Hilden:

Der VfB 03 Hilden konnte für die Anschaffung von Umkleidebänken einen Zuschuss in Höhe von 162,41 € abrufen.

 

Der Zuschuss von weiteren 13.638,12 € wurde bereits bewilligt und konnte aus Gründen verzögerter Anschaffungen und Baumaßnahmen noch nicht ausgezahlt werden. Der Betrag wird u. a. im Jahr 2021 zum Abruf bereitgestellt.

 

gez.

Dr. Claus Pommer