Entscheidung über die innovative, klimaschonende und nachhaltige Bauweise der eingereichten Entwürfe
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt-
und Klimaschutz sowie der Bürgermeister, der Baudezernent, der Leiter des
Tiefbau- und Grünflächenamtes und der Sachgebietsleiter Grünflächen und Forst
(oder ihre jeweilige Vertretung) vergeben im Investorenauswahlverfahren für das
Gelände der Theodor-Heuss-Schule folgende Punkte für die Aspekte:
1. innovative Planungs- und Realisierungskonzepte
(Kriterium 1)
-
Stimmen
für Entwurf 1, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 2, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 3, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 4, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 5, d.h. ( /19) x 5 Punkte
2. ökologische und klimaschonende Bauweise (Kriterium 2)
-
Stimmen
für Entwurf 1, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 2, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 3, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 4, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 5, d.h. ( /19) x 5 Punkte
3. nachhaltige
und ressourcenschonende Bauweise (Kriterium 3)
-
Stimmen
für Entwurf 1, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 2, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 3, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 4, d.h. ( /19) x 5 Punkte
-
Stimmen
für Entwurf 5, d.h. ( /19) x 5 Punkte
Erläuterungen und Begründungen:
Diese Sitzungsvorlage ist inhaltlich folgendermaßen gegliedert:
- Einleitung
- Erläuterungen zur Bewertung durch den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
- Aufgabenstellung im Investorenwettbewerb
- Empfehlung der Verwaltung
Einleitung
Im Investorenauswahlverfahren für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule erfolgt die Vergabe nach einem Kriterienkatalog, der das Konzept des Anbieters mit max. 80% und den gebotenen Kaufpreis mit max. 20% gewichtet.
Fünf Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben Angebote eingereicht, die jeweils die erforderlichen Mindestbedingungen für die Teilnahme erfüllen und daher im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Die Bieter und Bietergemeinschaften mussten ein ausführliches Bau- und Nutzungskonzept vorlegen. Diese wurden bisher dem Gestaltungsbeirat und dem Stadtentwicklungsausschuss - jeweils anonymisiert - vorgelegt.
Plangebiet (o.M.)
Der Stadtwicklungsausschuss verteilte „seine“ 20 Punkte zur Bewertung der Architektur und Gestaltungsqualität in Kenntnis der Empfehlung des Gestaltungsbeirates in seiner Sitzung am 18.11.2020.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) soll nun ebenfalls über die alternativen Vorschläge beraten und sie hinsichtlich innovativer Konzepte sowie klimaschonender und nachhaltiger Bauweise bewerten.
Die Aspekte „Wirtschaftlichkeit“ und „Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus“ werden im weiteren Verlauf noch durch den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss behandelt.
Aus den Bewertungsergebnissen aller beteiligten Gremien ergibt sich schließlich auf Grundlage des vom Rat beschlossenen Bewertungsverfahrens (siehe Anlage 6), welchem Investor/Bieter der Zuschlag gegeben wird.
Hinweis: die
Reihenfolge der Vorstellung der Entwürfe ist in allen Ausschüssen die gleiche.
Nach Auswahl des Investors muss ein Kaufvertrag ausgearbeitet werden. Zudem wird der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorbereitet (gemäß § 12 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch). Da der Flächennutzungsplan für das Plangebiet derzeit noch „Flächen für den Gemeinbedarf“ festsetzt, wird er nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Zuge der Berichtigung angepasst.
Bewertung durch den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Im Zusammenhang mit dem Investorenauswahlverfahren für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule hat der Rat der Stadt Hilden zahlreiche Bewertungs- und Entscheidungskriterien beschlossen (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule: Kriterien des Investorenauswahlverfahrens“).
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz sowie die vom Rat benannten Vertreter der Stadtverwaltung können insgesamt 15 von max. 100 Punkten vergeben und zwar für folgende drei Aspekte:
+ innovative Planungs- und Realisierungskonzepte
+ ökologische und klimaschonende Bauweise
+ nachhaltige und ressourcenschonende Bauweise.
Hierbei entfallen auf jeden Aspekt jeweils max. 5 Punkte.
Aufgrund der inzwischen veränderten Anzahl an Ausschussmitgliedern verläuft hierbei die Punktevergabe und -berechnung wie folgt:
Alle 15 Ausschussmitglieder sowie der Bürgermeister, der Baudezernent, der Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes und der Sachgebietsleiter Grünflächen und Forst (bzw. die jeweilige Vertretung im Amt) haben je Kriterium eine Stimme. Aus den 19 Stimmen je Kriterium werden die 5 Punkte ermittelt, die über alle drei Kriterien zusammen insgesamt 15 Punkte ergeben.
Aufgabenstellung im Investorenwettbewerb
Das für den Investorenwettbewerb ausgearbeitete Exposé enthält für das Themenfeld des UKS folgende Festlegungen. Diese werden hier aufgelistet:
Energiestandard der Wohngebäude
Voraussetzung ist, dass alle
Wohngebäude mindestens nach dem Energiestandard des Kfw-Effizienzhauses 55
errichtet werden. Konzepte, die Wohngebäude mit einem geringeren
Energiestandard vorsehen, führen zum Ausschluss des Angebotes.
Innovative, klimaschonende und nachhaltige
Bauweise
Es werden von den Investoren
Entwürfe erwartet, in denen innovative Planungs- und Realisierungskonzepte,
eine ökologische und klimaschonende Bauweise und eine nachhaltige und
ressourcenschonende Aspekte berücksichtigt werden. Zur Bewertung der einzelnen
Aspekte werden jeweils 5 Punkte, in der Summe 15 Punkte durch die Mitglieder
des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz und Vertretern der Verwaltung in
öffentlicher Sitzung des Ausschusses vergeben.
Regenrückhalte- und / oder -behandlungsbecken
Am südlichen Rand des Planungsgebietes verläuft der Hoxbach, in den neben
dem Niederschlagswasser des Schulgeländes das im Kanalnetz gesammelte Regenwasser des gesamten Gebiets
Furtwänglerstraße / Gustav-Mahler-Straße eingeleitet wird. Diese Einleitung
muss saniert und auf dem Gelände ein Regenrückhalte- und / oder
-behandlungsbecken errichtet werden. In der Bau- und Nutzungskonzeption war
daher eine mit den zuständigen Behörden abgestimmte Mindestfläche für diese
Anlagen zu berücksichtigen (Gesamtfläche 3000
qm).
Um die Situation
außerdem zu verbessern, muss das im Plangebiet selbst anfallende Regenwasser
direkt auf den Grundstücken ortsnah versickert werden, auf Grund des hohen
Grundwasserstandes am besten über flache Mulden außerhalb der
Tiefgaragenflächen.
Alle eingegangenen Entwürfe haben sich zu diesen Themenbereichen mehr
oder minder ausführlich geäußert.
Die entsprechenden
Auszüge aus den eingereichten Unterlagen sind dieser Sitzungsvorlage als
Anlagen beigefügt, jeweils anonymisiert für die Entwürfe 1 bis 5. Es
handelt sich jeweils um die komplette Darstellung aus den eingereichten
Unterlagen zu dem Themenkomplex. In den Anlagen sind keine Kommentare der
Verwaltung enthalten.
Empfehlung der Verwaltung:
Zur Verbesserung
der Vergleichbarkeit wurden die Kernaussagen der fünf Entwürfe aus Sicht der
Verwaltung tabellarisch gegenübergestellt und vor dem Hintergrund der Erfüllung
der Kriterien 1 bis 3 fachlich bewertet (siehe Anlage 0).
Um die Kernaussagen der Entwürfe zu erfassen, sind die Kriterien
nochmals untergliedert.
- Kriterium 1 wurde
untergliedert in Planungs- und Realisierungskonzepte zu den Aspekten
a) Freiflächen und
b) Verkehr.
- Kriterium 2 wurde
untergliedert in Aspekte einer ökologischen und klimaschonenden Bauweise
hinsichtlich
a) Energie und
b) Gebäudeoberfläche.
- Kriterium
3 wurde untergliedert in Aspekte einer nachhaltigen und ressourcenschonenden
Bauweise hinsichtlich
a) Kubatur und
b) Baumaterial.
Die Bewertung der Aspekte erfolgt in der Tabelle anhand eines
Ampelsystems:
- Grün wurde vergeben für innovative Konzepte
und besondere Potenziale des Entwurfs,
- Gelb wurde vergeben für Standardlösungen auf
der Höhe der heutigen Zeit und durchschnittliche Ansprüche,
- Rot wurde vergeben für unzeitgemäße und
unzureichende Konzepte sowie fehlende Angaben.
Die Ampelbewertung wiederum führt zu einer Rangfolge, welche
in die Empfehlung der Verwaltung mündet. Die Verwaltung empfiehlt, die Punkte wie folgt zu verteilen:
- Für Kriterium 1 sollten die Punkte an Entwurf 3 vergeben werden.
- Für Kriterium 2 sollten die Punkte an Entwurf 1 oder Entwurf 3 vergeben werden.
- Für Kriterium 3 sollten die Punkte an Entwurf 1 vergeben werden.
Den Mitgliedern des
Ausschusses steht es natürlich frei, die eingereichten Unterlagen selbst und
anders zu bewerten und somit ihren Punkt je Kriterium anderen Entwürfen zuzuordnen.
Die Verwaltung begründet Ihre Empfehlung wie folgt:
Zu Kriterium 1:
Entwurf 3 zeigt eine aufwändige Gestaltung der Freiflächen,
die Potenzial für eine ökologische Wertigkeit hat. Die Qualität ist vergleichbar
mit den Entwürfen 1 und 5. Der entscheidende und herausragende Unterschied zu
den anderen Entwürfen ist allerdings ein Mobilitätskonzept, das eine Vielzahl
umwelt- und klimaschonender Potenziale aufweist.
Zu Kriterium 2:
Die Entwürfe 1
und 3 gründen ihre Konzepte zur Energieversorgung beide grundlegend auf
regenerative Energien. Im Entwurf 1 wird die Wärmepumpe mit Photovoltaik
kombiniert. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den Strom für die
Wärmepumpe ebenfalls aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Im Entwurf 3 sollen
stattdessen im Rahmen einer intensiven Dachbegrünung ökologisch wertvolle
Bienenweiden angelegt werden. Die Entscheidung, ob Photovoltaik oder
Bienenweiden ökologisch höher zu bewerten sind, wird dem UKS anheimgestellt.
Zu Kriterium 3:
Entwurf 1 überzeugt durch eine kompakte Kubatur, die
aufgrund ihrer im Vergleich zu gegliederten Baukörpern, geringeren Oberfläche
bessere energetische Eigenschaften aufweist. Diese Qualität ist vergleichbar
mit den Entwürfen 4 und 5. Der entscheidende und herausragende Unterschied zu
den anderen Entwürfen ist allerdings die monolithische Bauweise, bei der
Ziegelmauerwerk mit integrierter Wärmedämmung zum Einsatz kommen soll. Das
Mauerwerk soll in diesem Zusammenhang aus den natürlichen Materialien Lehm und
Perlite bestehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den der Empfehlung
zugrundeliegenden Konzepten und Entwürfen in allen Fällen zunächst nur um Ideen
und Absichten handelt. In den nach der Ratsentscheidung über die
Investorenauswahl weiter zu führenden Verhandlungen und Planungsschritten wird
es darum gehen, die Ideen und Absichten des ausgewählten Entwurfs zu
konkretisieren und rechtlich im Kaufvertrag sowie im zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan begleitenden Durchführungsvertrag abzusichern.
Hinweis:
Da in der neuen Legislaturperiode durchaus neue Mitglieder im Rat sowie im
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vertreten sind, wird dieser
Sitzungsvorlage nachrichtlich die vom Rat am 30.10.2019 auf Grundlage
der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule:
Kriterien des Investorenauswahlverfahrens“ beschlossene Bewertungsmatrix
beigefügt.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister