Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie ggf. der beratenden Mitglieder
Vorlage
WP 20-25 SV 51/021
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Kein Beschlussvorschlag notwendig.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stell-vertreter des Bürgermeisters von dem Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur ge-setzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungs-formel lautet:


„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“


gez.
Dr. Claus Pommer