Betreff
Satzungsänderung Jugendparlament
Vorlage
WP 20-25 SV III/028
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt unten aufgeführte Änderungen/Ergänzungen der Satzung für das Jugendparlament: Die geänderte Gesamtsatzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Satzung des Jugendparlaments Hilden

§ 1
Zusammensetzung und Amtszeit

Das Jugendparlament besteht aus Hildener Jugendlichen ab Klasse 8. Das Höchstalter für eine Beteiligung im Jugendparlament ist 21 Jahre.

Die Jugendlichen werden an allen weiterführenden Schulen in Hilden, und der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld, gewählt. Jugendliche, die bereits keine Schule mehr besuchen, oder nicht in Hilden zur Schule gehen, können sich über eine freie Kandidatur zur Wahl stellen. Die Jugendparlamentarier*innen werden für zwei Jahre gewählt.

§ 4
Gremien und Arbeitsstruktur

Über die Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das in der Koordinationsstelle aufbewahrt wird. Das Protokoll ist für jedes Mitglied des Jugendparlaments jederzeit einsehbar.

2. Das Monatstreffen

Einmal im Monat trifft sich das gesamte Jugendparlament. Im Rahmen dieses Treffens werden

      Anträge, Anfragen und Interessen von Jugendlichen diskutiert.

      Themen diskutiert, die das gesamte Parlament betreffen.

      Termine und Inhalte koordiniert.

      Themen und Arbeitsgruppen festgelegt.

      Experten zu unterschiedlichen Themen eingeladen.

4. Der Vorsitz

Nach einer Neuwahl wählt das Jugendparlament aus seiner Mitte zwei Vorsitzende.

Die Vorsitzenden sind für die Vorbereitung der Sitzungen des Jugendparlaments zuständig und moderieren diese. Nach der Sitzung überprüfen die Vorsitzenden das Protokoll und genehmigen es per Unterschrift.

Zudem bekommen die Vorsitzenden die Protokolle aller Arbeitsgruppen. Im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffens wird die inhaltliche und terminliche Arbeit des Jugendparlaments besprochen und diskutiert. Ziel ist, dass die Vorsitzenden immer einen Gesamtüberblick über die Arbeit des Jugendparlaments haben. Zudem können sie eigene Ideen und Schwerpunkte einbringen.

Die Vorsitzenden vertreten als Sprecher das Jugendparlament in der Öffentlichkeit. Schwerpunktmäßig können sie die Vertretung des Jugendparlaments im JHA und ASS übernehmen, sich allerdings auch andere Schwerpunkte setzen.

§ 5
Koordination des Jugendparlaments

Die Koordination des Jugendparlaments ist in der Stadtverwaltung an das Amt für Jugend, Schule und Sport, Sachgebiet Jugendförderung angebunden. Sie ist die Schnittstelle zwischen dem Jugendparlament, der Verwaltung der Stadt Hilden und der Kommunalpolitik.

Die Aufgabenbereiche sind

      die Koordination von Terminen und Arbeitsprozessen.

      die Vernetzung der Arbeit.

      der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen und der Verwaltung.

      die Unterstützung der Vorsitzenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

      die Erstellung des Protokolls für die Jugendparlamentssitzung.

      die pädagogische und inhaltliche Begleitung und Qualifizierung der Jugendlichen.

§ 6
Kompetenzen und Rechte des Jugendparlaments

Das Jugendparlament ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule und Sport und hat dort Rede- und Antragsrecht. Nach jeder Neuwahl wählt das Jugendparlament aus seiner Mitte jeweils eine/n Vertreter*in und eine/n Stellvertreter*in für die beiden Ausschüsse. Die Ausschussvertreter*innen und die Koordination erhalten alle öffentlichen Vorlagen und Protokolle beider Ausschüsse.

Die Vorsitzenden und die Koordination informieren sich über alle anderen jugendrelevanten Vorlagen. Bei Bedarf bringen die Vorsitzenden relevante Punkte in den Arbeitskreis Ausschussarbeit ein.

Das Jugendparlament verfügt über ein eigenes Budget, über das für die Umsetzung von Inhalten und Projekten diskutiert und entschieden werden kann.

Das Jugendparlament hat das Recht Vertreter*innen und Stellvertreter*innen für den Kinder- und Jugendrat NRW zu wählen, die das Jugendparlament Hilden auf Landesebene vertreten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Partizipation ist ein wichtiger Baustein der Kinder - und Jugendarbeit und findet sich in vielen Bereichen wider. In Hilden ist die organisierte Form der Jugendbeteiligung das Jugendparlament, das zurzeit nach und mit einer Satzung aus dem Jahr 2012 arbeitet.

 

Seitdem hat sich die Arbeit des Hildener Jugendparlamentes gewandelt und verändert. Dem muss mit einer modifizierten Satzung Rechnung getragen werden.

 

Nach wie vor bietet das Hildener Jugendparlament Jugendlichen eine Plattform und die Mittel, ihre Anliegen durch aktives Engagement selbständig umzusetzen.

 

Es ermöglicht eine lebendige, echte und nachhaltige politische Partizipation der Jugendlichen und setzt sich für die Anliegen der Jugendlichen in Politik und Gesellschaft ein.

Das Jugendparlament realisiert Projekte für Jugendliche und vermittelt dabei auch praxisorientierte politische Bildung.

Darüber hinaus soll es in allen Jugendfragen als Ansprechpartner für andere Ämter fungieren.

 

Das Jugendparlament ist keine Imitation der politischen Struktur vor Ort. Es ist parteiunabhängig aktiv und engagiert sich längerfristig.

 

Um das gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, flexibel auf die aktuellen Bedarfe und Bedürfnisse von jungen Menschen eingehen zu können. Gleichzeitig müssen Kompetenzen und Rechte des Jugendparlamentes zeitgemäß angepasst werden und die Rolle der Vorsitzenden gestärkt werden.

Auch die einzelnen Arbeitstreffen sind in ihrer Verbindlichkeit hervorzuheben, um beschlossene Projekte auch konsequent verfolgen zu können. Nur so ist es möglich, Erfolge zu erzielen und sichtbar zu machen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Satzung des Jugendparlamentes immer aktuell zu halten und an die zur Zeit geforderte Arbeitsweise anzupassen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer