Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu dem Sachgebiet Soziale
Dienste des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Corona-Pandemie
/ Lock Down
Das Jahr 2020 stellt auch die Sozialen Dienste in
Hinblick auf die Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Aufgaben sowie die der
Gewährleistung des staatlichen Wächteramtes aufgrund des Covid-19 Virus vor
große Herausforderungen.
Gerade dieser Arbeitsbereich war und ist geprägt
von zwischenmenschlichen Kontakten, Beratungsgesprächen von rat- und
hilfesuchenden Familien, Kindern und jungen Menschen.
Aber auch die Überprüfung einer Meldung im Rahmen
des Kinderschutzes machen es unumgänglich, dass im direkten Kontakt, wenn notwendig
auch vor Ort zu Hause bei den Familien, Gespräche geführt werden.
Um eben diese Bereiche sowohl für MitarbeiterInnen
der Sozialen Dienste, aber auch für die Bürger und Bürgerinnen schützend
sicherzustellen, wurden Maßnahmen umgesetzt, als der „Lock Down“ im März diesen
Jahres begann.
Die MitarbeiterInnen wurden in zwei Teams
aufgeteilt, die sich wechselseitig in der Dienststelle oder zu Hause im
Home-Office befanden. Die Vorgaben zum Hygiene- und Abstandskonzept wurden
umgesetzt.
Dadurch konnte sichergestellt werden, dass mögliche
Infektionswege oder personelle Ausfälle sich jeweils innerhalb eines Teams
bewegten und sich nicht auf alle Mitarbeitenden ausweiten konnten.
Die Erreichbarkeit des Tagesnotdienstes war sowohl
telefonisch als auch über E-Mail gesichert.
Es bestand große Sorge, dass sich aufgrund des Lock
Downs und den damit verbundenen Umständen bestehende Problemlagen im häuslichen
Umfeld verschärfen und die Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt gegenüber
Kindern und Frauen steigen, die aber im Verborgenen bleiben könnten. Um auch
weitergehende Beratungshinweise oder Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und
Frauen während des „Lock Downs“ zugänglich machen zu können, wurde die
Internetpräsens des Familienportals HiKE entsprechend ausgeweitet und Anzeigen
mit Hilfsangeboten in der Presse veröffentlicht.
Das der Lock Down tatsächlich Auswirkungen auf die
Anzahl von Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung hatte, lässt sich
statistisch belegen. So lag die Anzahl der durchschnittlichen Meldungen gem. §
8a SGB VIII bis zum April 2020 bei 8,75 im Monat. Anschließend stieg dies Zahl
der Meldungen auf 11,83 im Monat. Dies ist eine Steigerung von 35,2%.
Ähnliches lässt sich für den Bereich der
Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen aufzeigen. In den ersten
beiden Monaten dieses Jahres wurden 3 Kinder gemäß dem Wächteramt außerhalb des
Elternhauses und gegen den Willen der Sorgeberechtigten Eltern untergebracht
(dies sind 1,5 Fälle im Monat). Im März und April 2020 erfolgten keine
Schutzmaßnahmen, da keine Kindeswohlgefährdungsmeldungen eingingen.
Im Anschluss wurden seitdem 2,66 Kinder oder
Jugendliche im Monat in Obhut genommen. Dies entspricht einer Steigerung von 77,33
Prozent.
Prüfung
durch das Gemeindeprüfungsamt (GPA)
Im Mai diesen Jahres hat das GPA begonnen, das
Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“
zu überprüfen. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen. In dem ersten Teil werden
die Aufwendungen und Erträge, die Fallzahlen zur jeweiligen Hilfeart sowie der
Personalschlüssel geprüft und für das Jahr 2018 mit anderen, von der
Einwohnerzahl vergleichbaren, Kommunen verglichen.
Im zweiten Teil der Prüfung finden Interviews auf
der Grundlage eines umfänglichen Fragenkataloges der GPA statt. Hierbei stehen
grundsätzliche Strukturen, Strategien und Organisationsabläufe,
Verfahrensstandards, präventive Angebote, Fachpersonal sowie das Fach- und
Finanzcontrolling im Fokus. Weiter werden die einzelnen Hilfearten konkret
beleuchtet. Die Ergebnisse aus den Gesprächen fließen abschließend zusammen mit
dem ersten Teil der Prüfung in einen Abschlussbericht der GPA ein.
Die Ergebnisse der Prüfung werden u.a. auch im
Jugendhilfeausschluss vorgestellt.
gez.
Dr. Claus Pommer