Betreff
Sachstandsmitteilung für den Bereich der Sozialen Dienste
Vorlage
WP 20-25 SV 51/011
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu dem Sachgebiet Soziale Dienste des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Corona-Pandemie / Lock Down

 

Das Jahr 2020 stellt auch die Sozialen Dienste in Hinblick auf die Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Aufgaben sowie die der Gewährleistung des staatlichen Wächteramtes aufgrund des Covid-19 Virus vor große Herausforderungen.

 

Gerade dieser Arbeitsbereich war und ist geprägt von zwischenmenschlichen Kontakten, Beratungsgesprächen von rat- und hilfesuchenden Familien, Kindern und jungen Menschen.

Aber auch die Überprüfung einer Meldung im Rahmen des Kinderschutzes machen es unumgänglich, dass im direkten Kontakt, wenn notwendig auch vor Ort zu Hause bei den Familien, Gespräche geführt werden.

 

Um eben diese Bereiche sowohl für MitarbeiterInnen der Sozialen Dienste, aber auch für die Bürger und Bürgerinnen schützend sicherzustellen, wurden Maßnahmen umgesetzt, als der „Lock Down“ im März diesen Jahres begann.

 

Die MitarbeiterInnen wurden in zwei Teams aufgeteilt, die sich wechselseitig in der Dienststelle oder zu Hause im Home-Office befanden. Die Vorgaben zum Hygiene- und Abstandskonzept wurden umgesetzt.

Dadurch konnte sichergestellt werden, dass mögliche Infektionswege oder personelle Ausfälle sich jeweils innerhalb eines Teams bewegten und sich nicht auf alle Mitarbeitenden ausweiten konnten.

Die Erreichbarkeit des Tagesnotdienstes war sowohl telefonisch als auch über E-Mail gesichert.

 

Es bestand große Sorge, dass sich aufgrund des Lock Downs und den damit verbundenen Umständen bestehende Problemlagen im häuslichen Umfeld verschärfen und die Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt gegenüber Kindern und Frauen steigen, die aber im Verborgenen bleiben könnten. Um auch weitergehende Beratungshinweise oder Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Frauen während des „Lock Downs“ zugänglich machen zu können, wurde die Internetpräsens des Familienportals HiKE entsprechend ausgeweitet und Anzeigen mit Hilfsangeboten in der Presse veröffentlicht.        

 

Das der Lock Down tatsächlich Auswirkungen auf die Anzahl von Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung hatte, lässt sich statistisch belegen. So lag die Anzahl der durchschnittlichen Meldungen gem. § 8a SGB VIII bis zum April 2020 bei 8,75 im Monat. Anschließend stieg dies Zahl der Meldungen auf 11,83 im Monat. Dies ist eine Steigerung von 35,2%.

   

Ähnliches lässt sich für den Bereich der Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen aufzeigen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden 3 Kinder gemäß dem Wächteramt außerhalb des Elternhauses und gegen den Willen der Sorgeberechtigten Eltern untergebracht (dies sind 1,5 Fälle im Monat). Im März und April 2020 erfolgten keine Schutzmaßnahmen, da keine Kindeswohlgefährdungsmeldungen eingingen.

Im Anschluss wurden seitdem 2,66 Kinder oder Jugendliche im Monat in Obhut genommen. Dies entspricht einer Steigerung von 77,33 Prozent. 

 

 

 

 

 

 

Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt (GPA)

 

Im Mai diesen Jahres hat das GPA begonnen, das Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ zu überprüfen. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen. In dem ersten Teil werden die Aufwendungen und Erträge, die Fallzahlen zur jeweiligen Hilfeart sowie der Personalschlüssel geprüft und für das Jahr 2018 mit anderen, von der Einwohnerzahl vergleichbaren, Kommunen verglichen.  

Im zweiten Teil der Prüfung finden Interviews auf der Grundlage eines umfänglichen Fragenkataloges der GPA statt. Hierbei stehen grundsätzliche Strukturen, Strategien und Organisationsabläufe, Verfahrensstandards, präventive Angebote, Fachpersonal sowie das Fach- und Finanzcontrolling im Fokus. Weiter werden die einzelnen Hilfearten konkret beleuchtet. Die Ergebnisse aus den Gesprächen fließen abschließend zusammen mit dem ersten Teil der Prüfung in einen Abschlussbericht der GPA ein.

 

Die Ergebnisse der Prüfung werden u.a. auch im Jugendhilfeausschluss vorgestellt. 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer