Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den
unbegleiteten minderjährigen Ausländern zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder
und Jugendlicher im November 2015 liegt die Zuständigkeit für unbegleitete
minderjährige Ausländer (umA) im Amt für Jugend, Schule und Sport.
Mit Stand
31.10.2020 werden in Hilden 13 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut.
Die Aufnahmequote der Stadt Hilden liegt aktuell bei 17 (Stand 21.10.2020). Seit Oktober 2018
gibt es wöchentliche Mitteilungen der Landesstelle über die Aufnahmequote der
Kommunen. Die letzte Aufnahmeanfrage zur Unterbringung eines unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlings durch die Landesstelle NRW war im Oktober 2020.
In 2020 gab es
keine neuen Zuweisungen durch das Landesjugendamt. Die Herkunftsländer der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer sind Afghanistan, Guinea und Gambia. Die
Jugendlichen sind zwischen 1998 und 2001 geboren.
Die durch die
Fachstelle des Sozialen Dienstes betreuten jungen Menschen sind zum 31.10.2020
in folgenden Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht:
Name der Einrichtung |
Anzahl der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer |
AWO Wohngruppe Düsseldorf |
1 |
Wohngruppe des
Neukirchener Erziehungsvereins |
1 |
Wohngruppe Mary Ward
Stiftung |
3 |
Ambulant in einer eigenen
Wohnung |
6 |
Ambulant
im städt. Asyl |
2 |
UmA-Fachstelle
Die fachliche
Kompetenz der Fachstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den
Sozialen Diensten hat einen erheblichen Anteil an der effektiven
Betreuungsleistung für unbegleitete minderjährige Ausländer. Hierfür stehen
zurzeit 0,5 Vollzeitäquivalente befristet bis zum 31.12.2020 zur Verfügung. Das
2015 beauftragte INSO Institut ermittelte für die Betreuung der Fälle der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer einen Stellenbedarf von 1,0 VZÄ bei
einer Fallzahl von 46.
Aufgrund der
aktuellen Fallzahl von 13 jungen Menschen ist weiterhin ein Stellenanteil von
0,25 VZÄ für die Fachstelle notwendig. Der Stellenbedarf wird bis zum
31.12.2021 befristet.
gez.
Dr. Claus Pommer