Betreff
Sachstand Unbegleitete minderjährige Ausländer
Vorlage
WP 20-25 SV 51/010
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher im November 2015 liegt die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Amt für Jugend, Schule und Sport.

 

Mit Stand 31.10.2020 werden in Hilden 13 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut. Die Aufnahmequote der Stadt Hilden liegt aktuell bei 17 (Stand 21.10.2020). Seit Oktober 2018 gibt es wöchentliche Mitteilungen der Landesstelle über die Aufnahmequote der Kommunen. Die letzte Aufnahmeanfrage zur Unterbringung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings durch die Landesstelle NRW war im Oktober 2020.

In 2020 gab es keine neuen Zuweisungen durch das Landesjugendamt. Die Herkunftsländer der unbegleiteten minderjährigen Ausländer sind Afghanistan, Guinea und Gambia. Die Jugendlichen sind zwischen 1998 und 2001 geboren.

Die durch die Fachstelle des Sozialen Dienstes betreuten jungen Menschen sind zum 31.10.2020 in folgenden Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht:

Name der Einrichtung

Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer

AWO Wohngruppe Düsseldorf

1

Wohngruppe des Neukirchener Erziehungsvereins

1

Wohngruppe Mary Ward Stiftung

3

Ambulant in einer eigenen Wohnung

6

Ambulant im städt. Asyl

2

 

 

UmA-Fachstelle

 

Die fachliche Kompetenz der Fachstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Sozialen Diensten hat einen erheblichen Anteil an der effektiven Betreuungsleistung für unbegleitete minderjährige Ausländer. Hierfür stehen zurzeit 0,5 Vollzeitäquivalente befristet bis zum 31.12.2020 zur Verfügung. Das 2015 beauftragte INSO Institut ermittelte für die Betreuung der Fälle der unbegleiteten minderjährigen Ausländer einen Stellenbedarf von 1,0 VZÄ bei einer Fallzahl von 46.

Aufgrund der aktuellen Fallzahl von 13 jungen Menschen ist weiterhin ein Stellenanteil von 0,25 VZÄ für die Fachstelle notwendig. Der Stellenbedarf wird bis zum 31.12.2021 befristet.

 

gez.

Dr. Claus Pommer