Betreff
Gesellschafterversammlungen Seniorendienste gGmbH, Wohnungsbaugesellschaft mbH und Stadtmarketing GmbH
Vorlage
WP 20-25 SV 01/017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

a)    dass die Gesellschafterversammlung der Seniorendienste Hilden gGmbH und der Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH aus den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen besteht.

 

b)    dass die Stadt Hilden in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Hilden GmbH durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vertreten wird.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Seniorendienste Stadt Hilden gGmbH und der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH besteht die Gesellschafterversammlung gemäß einem Ratsbeschluss aus den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses.  In der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Hilden GmbH wird die Stadt Hilden durch den Haupt- und Finanzausschuss vertreten.

Mit der Aufteilung des bisherigen Haupt- und Finanzausschusses in einen Hauptausschuss und in einen Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bedarf es einer klarstellenden Festlegung, wer die Aufgaben der Gesellschafterversammlung in den genannten Gesellschaften wahrnehmen soll.

 

Der deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex empfiehlt, die Vertretung der Gebietskörperschaft durch eine Person kraft Ihres Amtes oder eine/-n Bevollmächtigte/-n auszuüben. Die Willensbildung einer Gemeinde bezüglich ihrer Eigentümerrolle an Beteiligungsgesellschaften obliegt dem Rat. Eine (vom Rat) bevollmächtige Person setzt die Beschlüsse des Rates in der Gesellschafterversammlung um.

Die bisherigen Regelungen in den Gesellschaftsverträgen sollte überarbeitet werden. Neben diesen Regelungen sind auch andere Formulierungen hinsichtlich der Einhaltung der Gemeindeordnung anzupassen (§108 GO NRW).

Es ist geplant, die Gesellschaftsverträge zeitnah zu überarbeiten und dem Finanzausschuss zur Beratung und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Bis zur Änderung der Gesellschaftsverträge sollte der Rat einen klarstellenden Beschluss treffen, dass die Gesellschafterversammlung der Seniorendienste Hilden gGmbH und der Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH aus den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen besteht. Ferner sollte ein Beschluss getroffen werden dahingehend, dass die Stadt Hilden in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Hilden GmbH durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vertreten wird.

 

 

gez.

in Vertretung

 

 

 

Norbert Danscheidt

1.   Beigeordneter