Betreff
Wahlen zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
WP 20-25 SV 01/008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.  Der Rat der Stadt wählt und beruft in den Jugendhilfeausschuss

 

A)        9 Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden    

 

Vorsitz:

Stellv. Vors.:

Stimmberechtigte Mitglieder

Stellvertreter

1

CDU

 

 

2

CDU

 

 

3

CDU

 

 

4

SPD

 

 

5

SPD

 

 

6

Grüne

 

 

7

Grüne

 

 

8

AfD

 

 

9

FDP

 

 

 

 

  B)         6 stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung

               auf Vorschlag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe

 

Stimmberechtigte Mitglieder

Stellvertreter/in

Träger/Verband

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

 

 

II. Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis davon, dass folgende Personen als beratende Mitglieder benannt oder bestellt wurden

 

Vertreterin/ Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt wurde

 

Lukas Pawicki

Stellvertretung: Ulrich Urban

 

Vertreterin/ Vertreter der evangelischen Kirche, die/der von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde

 

Jörg Koch

Stellvertretung: Pfr Sonja Schüller

 

Vertreterin/ Vertreter der katholischen Kirche, die/der von der katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde

 

Klaus Dietz

Stellvertretung: Sven Thomsen

 

Vertreterin/ Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen wurde

 

KOK Andrè Wester

Stellvertretung: KHK Stefanie Sander

 

Richterin/ Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugend­richterin/ein Jugendrichter, die/der von dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wurde

Jens Kröger, Richter am AG Langenfeld

Stellvertretung: Sonja Wilczek, Richterin am AG Langenfeld

 

Vertreterin/ Vertreter der Grund-, Haupt- und Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde

           

Benennung wird nachgereicht

 

Vertreterin/ Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/der von der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 47 benannt wurde

 

Sabine Klein-Mach

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird

 

Sylvia Raphael-Wingartz

Stellvertretung: Yvonne Jährling

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlamentes, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlamentes bestellt wird

 

Paula Buschmann

Stellvertretung: Annika Rasche

 

je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/ die/ der von den Fraktionen zu benennen sind, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind.

 

Fraktion Bürgeraktion                             _____________________

Stellvertretung                                         _____________________

 

Fraktion Allianz                                       _____________________

Stellvertretung                                         _____________________

 

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen ist.

 

Benennung wird nachgereicht

 

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates Hilden, die/ der durch den Integrationsrat Hilden gewählt wird.

 

Benennung wird nachgereicht


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt Hilden gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 8 beratende Mitglieder an.

 

Stimmberechtigt sind:

 

a)      9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

b)      6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger vorgeschlagen sind.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt.

 

Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem 1. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung des Rates. Ebenso wie für die Wahl aller anderen kommunalen Ausschüsse sind danach alle Mitglieder des Ausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang zu wählen.

 

Listenverbindungen sind nicht zulässig.

 

Die Bürgermeister hat kein Stimmrecht.

 

Für die Berechnung der den Fraktionen zustehenden Sitze wird zunächst ermittelt, wie sich die 9 Sitze für die Ratsmitglieder (oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer) auf die Fraktionen verteilen:

 

CDU        3                                          SPD     2                                  Grüne   2

AfD          1                                          FDP     1                                 

BA                                                       Allianz                         

 

 

Anschließend werden die 6 Sitze für die Frauen und Männer, die auf Vorschlag der freien Träger vergeben werden, verteilt:

 

CDU        2                                          SPD     2                                  Grüne   1

AfD                                                      FDP                                        

BA                                                       Allianz                         

 

(der 6. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen AfD und FDP ermittelt)

 

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe wurden aufgefordert, einen Vorschlag einzureichen:

 

1.        Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Hilden im Kreisverband Mettmann e.V.

2.        autismus Rhein-Wupper e.V.

3.        Bergische Diakonie Aprath Kinder- und Jugendhilfe-Verbund

4.        Bildung3 gGmbH

5.        Bildungs- und Erziehungsverein

6.        Hand in Hand e.V.

7.        Deutscher Kinderschutzbund

8.        Ortsverband Hilden e.V."

9.        Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreis Gruppe Mettmann"

10.      Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

11.      Die Kleinen Strolche e.V.

12.      donum vitae e. V. Kreis Mettmann

13.      Europa Scouts

14.      Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

15.      Evangelische Kirchengemeinde Hilden

16.      Familienbildungswerk DRK Kreisverband Mettmann e.V.

17.      Förderkreis KIPKEL e.V.

18.      Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte Hilden e.V.

19.      Frühförderung der Lebenshilfe e. V.

20.      Johanniter Unfall-Hilfe e.V. - Ortsverband Hilden

21.      Katholische junge Gemeinde (KjG) St. Konrad

22.      Kindergarten im Park e.V.

23.      Klartext Jugendhilfe&Familienberatung

24.      mikas

25.      Paritätischer Kindergarten e.V.

26.      Pfadfinderstamm Apollo Hilden

27.      Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.

28.      Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V.

29.      Katholische Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden

30.      Intensiv Pädagogischer Dienst Bergisch Land

31.      shift Systemische Hilfe in Familie&Team

32.      Zwischenschritt

 

Zudem wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, dass Vorschläge eingereicht werden können.

 

Die eingereichten Vorschläge sind in der Anlage dargestellt.

 

Beratende Mitglieder sind:

 

a)      der Bürgermeister oder der Sozialdezernent als sein Vertreter;

b)      die Leiterin/ der Leiter der Verwaltung des Amtes für Jugend, Schule und Sport oder deren Vertretung;

c)      eine Richterin/ ein Richter des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ ein Jugendrichter, die/ der von der zuständigen Präsidentin/ dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wird;

d)      eine Vertreterin/ ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter der Agentur für Arbeit Düsseldorf bestellt wird;

e)      eine Vertreterin/ ein Vertreter der Grund-, Haupt- und Förderschulen, die/ der vom Schulamt Mettmann bestellt wird;

f)       eine Vertreterin/ ein Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/ der vom Regierungspräsidenten Düsseldorf bestellt wird;

g)      eine Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei, die/ der vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen ist;

h)      je eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche, die/ der von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wird;

i)       eine Vertreterin/ ein Vertreter des Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird,

j)       eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlamentes, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlamentes bestellt wird,

k)      je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/ die/ der von den Fraktionen zu benennen sind, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind.

l)       eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen ist.

m)     eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates Hilden, die/ der durch den Integrationsrat Hilden gewählt wird.

 

Für die Mitglieder nach Buchstaben c) – m) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.

 

 

gez.

in Vertretung

 

 

 

 

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter