Beschlussvorschlag:
I. Der
Rat der Stadt wählt und beruft in den Jugendhilfeausschuss
A)
9 Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 a) der Satzung
für das Jugendamt der Stadt Hilden
Vorsitz:
Stellv.
Vors.: |
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Stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter |
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1 |
CDU |
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2 |
CDU |
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3 |
CDU |
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4 |
SPD |
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5 |
SPD |
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6 |
Grüne |
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7 |
Grüne |
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8 |
AfD |
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9 |
FDP |
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B) 6
stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung
auf
Vorschlag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
Stimmberechtigte Mitglieder |
Stellvertreter/in |
Träger/Verband |
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1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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5 |
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6 |
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II. Der Rat der Stadt Hilden nimmt
Kenntnis davon, dass folgende Personen als beratende Mitglieder benannt oder
bestellt wurden
Vertreterin/ Vertreter der Arbeitsverwaltung,
die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt
wurde
Lukas
Pawicki
Stellvertretung: Ulrich Urban
Vertreterin/ Vertreter der evangelischen
Kirche, die/der von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde
Jörg
Koch
Stellvertretung: Pfr Sonja Schüller
Vertreterin/ Vertreter der katholischen
Kirche, die/der von der katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde
Klaus
Dietz
Stellvertretung: Sven Thomsen
Vertreterin/ Vertreter der Polizei, die/der
vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen wurde
KOK
Andrè Wester
Stellvertretung: KHK Stefanie Sander
Richterin/ Richter des
Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein
Jugendrichter, die/der von dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf
bestellt wurde
Jens
Kröger, Richter am AG
Langenfeld
Stellvertretung: Sonja Wilczek, Richterin am
AG Langenfeld
Vertreterin/ Vertreter der Grund-, Haupt- und
Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde
Benennung
wird nachgereicht
Vertreterin/ Vertreter der übrigen
weiterführenden Schulen, die/der von der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat
47 benannt wurde
Sabine
Klein-Mach
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes
Mettmann benannt wird
Sylvia
Raphael-Wingartz
Stellvertretung: Yvonne Jährling
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Jugendparlamentes, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des
Jugendparlamentes bestellt wird
Paula
Buschmann
Stellvertretung: Annika Rasche
je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r
Bürger/in, das/ die/ der von den Fraktionen zu benennen sind, die nicht im
Jugendhilfeausschuss vertreten sind.
Fraktion Bürgeraktion _____________________
Stellvertretung _____________________
Fraktion Allianz _____________________
Stellvertretung _____________________
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden
des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen ist.
Benennung
wird nachgereicht
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Integrationsrates Hilden, die/ der durch den Integrationsrat Hilden gewählt
wird.
Benennung
wird nachgereicht
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt
Hilden gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 8 beratende
Mitglieder an.
Stimmberechtigt sind:
a) 9
Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der
Jugendhilfe erfahren sind,
b) 6
Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten
freien Träger vorgeschlagen sind.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom
Rat gewählt.
Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r
Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem 1. Gesetz
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und der Gemeindeordnung
sowie der Geschäftsordnung des Rates. Ebenso wie für die Wahl aller anderen
kommunalen Ausschüsse sind danach alle
Mitglieder des Ausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)
in einem Wahlgang zu wählen.
Listenverbindungen sind nicht
zulässig.
Die Bürgermeister hat kein
Stimmrecht.
Für die Berechnung der den
Fraktionen zustehenden Sitze wird zunächst ermittelt, wie sich die 9 Sitze für
die Ratsmitglieder (oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer) auf
die Fraktionen verteilen:
CDU 3 SPD 2 Grüne 2
AfD 1 FDP 1
BA Allianz
Anschließend werden die 6
Sitze für die Frauen und Männer, die auf Vorschlag der freien Träger vergeben
werden, verteilt:
CDU 2 SPD 2 Grüne 1
AfD FDP
BA Allianz
(der 6. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen AfD und FDP
ermittelt)
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe wurden aufgefordert,
einen Vorschlag einzureichen:
1.
Arbeiterwohlfahrt
Ortsverein Hilden im Kreisverband Mettmann e.V.
2.
autismus
Rhein-Wupper e.V.
3.
Bergische
Diakonie Aprath Kinder- und Jugendhilfe-Verbund
4.
Bildung3
gGmbH
5.
Bildungs-
und Erziehungsverein
6.
Hand in
Hand e.V.
7.
Deutscher
Kinderschutzbund
8.
Ortsverband
Hilden e.V."
9.
Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreis Gruppe Mettmann"
10.
Diakonie
im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann
11.
Die
Kleinen Strolche e.V.
12.
donum
vitae e. V. Kreis Mettmann
13.
Europa
Scouts
14.
Evangelische
Jugend- und Familienhilfe gGmbH
15.
Evangelische
Kirchengemeinde Hilden
16.
Familienbildungswerk
DRK Kreisverband Mettmann e.V.
17.
Förderkreis
KIPKEL e.V.
18.
Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte Hilden e.V.
19.
Frühförderung
der Lebenshilfe e. V.
20.
Johanniter
Unfall-Hilfe e.V. - Ortsverband Hilden
21.
Katholische
junge Gemeinde (KjG) St. Konrad
22.
Kindergarten
im Park e.V.
23.
Klartext
Jugendhilfe&Familienberatung
24.
mikas
25.
Paritätischer
Kindergarten e.V.
26.
Pfadfinderstamm
Apollo Hilden
27.
Sozialdienst
katholischer Frauen und Männer e.V.
28.
Sozialpädagogische
Einrichtung Mühle e.V.
29.
Katholische
Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden
30.
Intensiv
Pädagogischer Dienst Bergisch Land
31.
shift
Systemische Hilfe in Familie&Team
32.
Zwischenschritt
Zudem wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, dass Vorschläge
eingereicht werden können.
Die eingereichten Vorschläge sind in der
Anlage dargestellt.
Beratende Mitglieder sind:
a) der
Bürgermeister oder der Sozialdezernent als sein Vertreter;
b) die
Leiterin/ der Leiter der Verwaltung des Amtes für Jugend, Schule und Sport oder
deren Vertretung;
c) eine
Richterin/ ein Richter des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ ein
Jugendrichter, die/ der von der zuständigen Präsidentin/ dem zuständigen
Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wird;
d) eine
Vertreterin/ ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/ der von der Leiterin/
dem Leiter der Agentur für Arbeit Düsseldorf bestellt wird;
e) eine
Vertreterin/ ein Vertreter der Grund-, Haupt- und Förderschulen, die/ der vom
Schulamt Mettmann bestellt wird;
f) eine
Vertreterin/ ein Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/ der vom
Regierungspräsidenten Düsseldorf bestellt wird;
g) eine
Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei, die/ der vom Landrat des Kreises
Mettmann zu benennen ist;
h) je
eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche,
die/ der von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden
bestellt wird;
i) eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der
Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird,
j) eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlamentes, die/ der von der
Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlamentes bestellt wird,
k) je
ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/ die/ der von den Fraktionen
zu benennen sind, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind.
l) eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der
Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen
ist.
m) eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates Hilden, die/ der durch den
Integrationsrat Hilden gewählt wird.
Für die Mitglieder
nach Buchstaben c) – m) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter