Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Vorlage
WP 20-25 SV 01/005
Art
Mitteilungsvorlage
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreter des Bürgermeisters von
dem Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungsformel
lautet:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter