Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
WP 20-25 SV 01/003
Art
Mitteilungsvorlage
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen
werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit
folgender Formel einverstanden erklären:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter