Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
WP 20-25 SV 01/003
Art
Mitteilungsvorlage

Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender Formel einverstanden erklären:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“

 

 

 

gez.

in Vertretung

 

 

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter