Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung III/50.2
Vorlage
WP 20-25 SV 50/001
Aktenzeichen
III/50.2 Ro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 050303 „Hilfen nach AsylbLG“ ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 613.000,65 €, der in Höhe von 554.665,66 € nicht aus dem Fachbereichsbudget gedeckt werden kann.

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 209.716,34 € mit Deckung aus dem Produkt 060301 - Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien.

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 245.043,71 € mit Deckung aus Mehrerträgen aus der Isolierung von corona-bedingten Finanzschäden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden vom Amt für Soziales, Integration und Wohnen als zuständiges Fachamt in 2019 Prognosen für die Entwicklung der Asylbewerberzahlen aufgestellt.

 

Irrtümlich wurden 290 Asylbewerber am Jahresende 2020 im Haushaltsplan erfasst. Dadurch resultieren auch erhöhte Fallkosten und Erstattungswerte im Produkt, die im Weiteren wie folgt aufgeführt werden.

 

Die Prognose für das Haushaltsjahr 2020 ging im Anfangsbestand von 306 zugewiesenen Asylbewerber aus. Bis 12/2020 sollten nur noch 161 Asylbewerber in Hilden zugewiesen sein. Durchschnittlich wären es somit 234 Asylbewerber im Jahr 2020.

 

Tatsächlich hat sich die Anzahl der zugewiesenen Asylbewerber aber drastisch anders entwickelt, so dass zum 08.10.2020 insgesamt 274 Asylbewerber im Leistungsbezug in den Unterkünften untergebracht waren. Die prognostizierte Anzahl von durchschnittlich 234 Asylbewerbern ist faktisch um 56 Asylbewerber auf 290 abgewichen. Dadurch haben sich deutliche Mehraufwendungen ergeben.

 

Die derzeitigen Erträge belaufen sich auf 2.682.435,60€. Durch die durchschnittlich 56 Asylbewerber mehr als geplant werden die Erträge im laufenden Haushaltsjahr um voraussichtlich 100.000 Euro übertroffen. Das ergibt sich zum einen aus höheren FlüAg- Erstattungen des Landes (Anlage 2) und zum anderen durch die einkalkulierten Kosten der Unterkunft in Höhe von ca. 90.000€. Diese Mehrerträge können zum Ausgleich der Unterdeckung gem. §9 Haushaltssatzung im Produkt 050303 genutzt werden.

 

Zusammen mit den Mehrkosten durch die Covid19- Pandemie ergibt sich insgesamt ein Mehrbedarf von 613.000,65 € für das laufende Haushaltsjahr (Anlage 1). Durch amtsinterne Refinanzierungsmöglichkeiten verringert sich der Mehrbedarf um insgesamt 58.335,00 €. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 245.043,71 €, die aufgrund der Corona-19-Pandemie zur Verfügung gestellt werden (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz-NKF-CIG).

 

Es verbleibt aber trotzdem ein Betrag in Höhe von 209.716,34 €. Die Unterdeckung soll dezernatsintern über das Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien“ gedeckt werden.

 

 

gez.

in Vertretung

 

 

 

Norbert Danscheidt

Erster Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303

Hilfen nach AsylbLG

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

050303

533800

Hilfen nach AsylbLG

2.181.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

050303

533800

Hilfen nach AsylbLG

2.635.760,05

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke