Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Anfrage Bündnis 90 / Die
Grünen-Antrag vom 26.08.2020:
Anfrage im Haupt- und
Finanzausschuss am 26.08.2020 zu TOP Ö7 (Corona-Hilfen)
Die Verwaltung führt in
Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing eine Erhebung zu folgenden
Fragestellungen durch:
1.
Wie hat sich
die Corona-Krise auf den Einzelhandel, die Dienstleister*innen, die
Gastronomiebetriebe und die therapeutischen Praxen in Hilden ausgewirkt? Welche
Anbieter mussten schließen, wie viele sind in ihrer Existenz gefährdet?
2.
Welche
Anbieter sind von der Corona-Krise besonders betroffen? (Branche, Größe,
Standort, Dauer ihrer Existenz, etc.)
3.
Welche
Probleme stehen einer zukünftigen Existenzsicherung entgegen? (Mietzahlungen,
Rückzahlungen von Krediten….)
4.
Welche
Hilfeleistungen sollte die Stadt nach Meinung der Betroffenen erbringen -
welche Hilfeleistungen sind schon in Anspruch genommen worden?
Die nachfolgenden Antworten stellen eine Einschätzung der Situation durch Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing auch auf Grundlage zahlreicher Kontakte mit betroffenen Betrieben und Selbständigen dar:
Zu 1.
Der stationäre Einzelhandel ist sehr unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen. Lebensmittelanbieter, Drogeriemärkte und auch Fahrradhändler konnten ihre Umsätze halten oder steigern. Die für unsere Innenstädte prägenden Modeanbietern (Textil, Schuhe u.a.) wurden vom lock down zu Saisonbeginn der Frühjahr- und Sommermode getroffen. Die aufgelaufenen Jahresumsätze in dieser Branche betragen ca. -30% gegenüber dem Vorjahr. Auch die aktuellen Umsätze (im Wochen- oder Monatsvergleich) liegen ca. 10-20% unter den Vorjahreswerteten.
Erkennbare Auswirkungen in Form geschlossener Geschäfte stellen bislang die Ausnahme dar (z. B. Reisebüro Hebbel) oder betreffen Filialisten, die bereits vor März 2020 in wirtschaftlicher Schieflage gewesen sind. Die Soforthilfen des Landes haben vielen Unternehmen geholfen, Liquiditätsengpässe zu überwinden. In zahlreichen Einzelhandelsunternehmen sind Teile der Belegschaft weiter in Kurzarbeit, was teilweise an verkürzten Öffnungszeiten ablesbar ist. Die Gastronomie kann unter Beachtung der Corona-Verordnungen nicht das frühere Umsatz-Potential erreichen. Die anstehenden Wintermonate und fehlende Feierlichkeiten in der Gastronomie und im Event-Bereich lassen befürchten, dass nicht alle gastronomischen Betriebe ihre laufenden Ausgaben werden decken können. Die ausgesetzte Insolvenzpflicht verdeckt mutmaßlich die schlechte wirtschaftliche Situation einiger Betriebe, die faktisch überschuldet sind. Therapeutische und medizinische Praxen sind überwiegend wieder im Normalbetrieb.
Zu 2+3.
Bei den gewünschten Informationen handelt es sich um sensible unternehmensinterne Daten, die im Regelfall nicht nach außen kommuniziert werden, da sich bei Veröffentlichung erhebliche Nachteile für das Unternehmen ergeben können (z.B. Lieferanten stellen Belieferung ein, Kunden kaufen woanders, Banken streichen Kreditlinien).
Zu 4.
Bundes- und Landeshilfen sind von vielen Hildener Unternehmen in Anspruch genommen worden (unter anderem Sofort- und Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld). Die NRW-Soforthilfe haben insgesamt 2.024 Hildener Unternehmen erhalten, überwiegend kleinere Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (1.451 Unternehmen). Insgesamt wurden rund 17,7 Mio. € an Hildener Unternehmen ausgezahlt.
Die Stadt Hilden ist für viele Unternehmen vor Ort ein wichtiger Auftraggeber und Vertragspartner. Auf Grundlage des beschlossenen Haushalts können geplante Investitionsmaßnahmen zügig umgesetzt werden.
Die Eigenkapitalquote vieler Unternehmen ist nachhaltig geschwächt. Zusatzbelastungen sollen vermieden werden, damit die Unternehmen wieder Substanz gewinnen können.
Im Rahmen eines Runden Tisches
haben Personen aus Einzelhandel und auch der Gastronomie ihre Situation mit der
Politik erörtert und Hilfestellungen auf lokaler Ebene diskutiert. Politische
Anträge dazu werden im Rat der Stadt Hilden am 23.09.2020 behandelt.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin