Betreff
Feststellung der Wahlergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2020
- SV wird nachgereicht, wenn die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen vorliegen -
Vorlage
WP 14-20 SV 10/101
Aktenzeichen
10.4
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gemäß § 46b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das Ergebnis der Wahlen des/ der Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin (siehe Anlage) fest.

 

Gewählt ist Herr Dr. Claus Pommer.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Wahlleiter prüft gemäß § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus den Wahlniederschriften das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 25 zu § 61 Abs. 1 Satz 5 und § 75a KWahlO zusammen und leitet dieses dem Wahlausschuss zu.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest:

·        die Zahl der Wahlberechtigten

·        die Zahl der Wähler,

·        die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,

·        die Zahlen der für die Bewerber abgegebenen Stimmen und den danach gewählten
Bewerber

 

Die jetzige Feststellung des Wahlergebnisses bezieht sich auf die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, weil für die Wahl des Gemeinderates am 27.09.2020 noch eine Nachwahl im Wahlbezirk 3010 erfolgen muss.

 

gez. Norbert Danscheidt

Wahlleiter