- SV wird nachgereicht, wenn die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen vorliegen -
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gemäß § 46b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das Ergebnis
der Wahlen des/ der Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin (siehe Anlage) fest.
Gewählt ist Herr Dr.
Claus Pommer.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Wahlleiter prüft gemäß § 61
Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und
Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus den Wahlniederschriften das endgültige
Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 25 zu § 61 Abs. 1 Satz 5
und § 75a KWahlO zusammen und leitet dieses dem Wahlausschuss zu.
Der Wahlausschuss prüft die
rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische
Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen
ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Bedenken gegen sie
vermerkt er in der Niederschrift.
Der Wahlausschuss stellt fest:
·
die Zahl der
Wahlberechtigten
·
die Zahl der
Wähler,
·
die Zahlen der
gültigen und ungültigen Stimmen,
·
die Zahlen der
für die Bewerber abgegebenen Stimmen und den danach gewählten
Bewerber
Die jetzige Feststellung des
Wahlergebnisses bezieht sich auf die Wahl des Bürgermeisters/der
Bürgermeisterin, weil für die Wahl des Gemeinderates am 27.09.2020 noch eine
Nachwahl im Wahlbezirk 3010 erfolgen muss.
gez. Norbert
Danscheidt
Wahlleiter