Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt die Einrichtung einer Stabsstelle mit 2 Planstellen der
Entgeltgruppe A 13/EG 13 für die Digitalisierung/strategische
Organisationsentwicklung zur Kenntnis, die der Bürgermeisterin direkt
unterstellt wird. Der Stellenplan der Stadt Hilden wird im Wege eines
Nachtragsstellenplans um die beiden Planstellen erweitert. Gleichzeitig zieht
der Rat gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden
in diesem Fall die Vorberatungskompetenz des Personalausschusses an sich.
Das
Personalkostenbudget wird ab dem Jahr 2022 erhöht. Die Verwaltung wird
beauftragt, innerhalb des Personalkostenbudgets 2020 / 2021 die Finanzierung
der beiden Planstellen sicherzustellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Um den
kontinuierlich steigenden gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen
gerecht zu werden, ist eine umfassende Modernisierung der Verwaltung
erforderlich. Hierzu hat es in den letzten Jahren viele Ansätze gegeben, die in
ihrer Gesamtkraft jedoch noch nicht ausreichend sind.
Der Prüfungsbericht
des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 10.08.2020 zum Jahresabschluss 2019 weist
deutlich auf Schwachstellen im Kontroll- und Steuerungssystem hin. So wird
festgestellt, dass es kein langfristiges strategisches Zielprogramm gibt, an
dem sich das Verwaltungshandeln orientiert. Die Einführung eines nachhaltigen,
vorausschauenden und risikopräventiven Personalmanagements sowie die Ein- und
Durchführung eines dauerhaften antizipativen Aufbauorganisations- und
Ablauforganisationsmanagements und -controllings scheitere an der mangelhaften
Personalausstattung der Bereiche. Die bislang getroffenen Maßnahmen seien nicht
ausreichend.
Darüber hinaus
sieht die Verwaltung es als unabdingbar an, verschiedene
Controlling-Instrumente einzuführen, die einerseits der Steuerung dienen,
anderseits dem Rat und den Ausschüssen einen transparenten Einblick in die
Verwaltungsarbeit ermöglichen sollen.
Die bisherigen
Versuche, die stark operativ gesteuerte Organisationsarbeit hin zu einer
strategisch/konzeptionell ausgerichteten zu entwickeln, müssen durch gebündelte
Ressourcen stärker ausgebaut werden, um den gewünschten Erfolg zu zeigen und
sich nicht weiterhin auf diverse einzelne Ansätze zu beschränken. Die bereits
in Angriff genommenen Einzelthemen der Verwaltungsmodernisierung wie z.B. die
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems, die Einführung
prozessorientierten Arbeitens, der Aufbau eines systematischen
Personalentwicklungssystems, die Reorganisation des Rechnungswesens, die
Einführung diverser Controlling-Systeme müssen in Einklang mit einer
einheitlichen Strategie weitergeführt und gestärkt werden.
Die notwendigen
Fachkompetenzen im Kontext der Digitalisierung der Verwaltung und der
Prozessoptimierung sind bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden und müssen
dringend aufgebaut / hinzugewonnen werden Die Aufbau- und die
Ablauforganisation sind entsprechend kontinuierlich anzupassen, um als
Fundament eine leistungsfähige Verwaltung zu ermöglichen. Als wichtig wird
erachtet, dass die strategischen Positionen von einem übergeordneten
Blickwinkel aus entwickelt werden. Es macht insofern Sinn, diese Aufgabe
organisatorisch direkt bei der Bürgermeisterin anzusiedeln. Viele einzelne
konzeptionelle Ansätze, die aus Fachamtssicht sinnvoll entwickelt wurden und
werden, können dadurch in Einklang gebracht und auf eine einheitliche Strategie
ausgerichtet werden. Auch die Festlegung
von Prioritäten bzgl. der vielfältigen Aktivitäten ist nur aus übergeordneter
Sicht möglich.
Sinnvoll ist die
Einrichtung einer Stabsstelle, mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und
Strategische Organisationsentwicklung. Mittelfristig soll die Arbeit, die durch
die Stabsstelle eine deutlich gestärkte Steuerungswirkung entfalten kann, zu
einer Verschlankung der Verwaltung führen, indem durch konsequent
prozessorientiertes Arbeiten unter Ausschöpfung aller digitalen Technologien
sukzessive die Aufbauorganisation auf ein angemessenes Maß angepasst wird.
Die Verwaltung
schlägt vor, eine Stabsstelle bestehend aus zwei Planstellen einzurichten:
a)
1
Planstelle Digitalisierung
Aufgabe: Steuerung der digitalen
Transformation der Verwaltung, dazu gehört: die Einführung digitaler
Technologien, die das Verwaltungshandeln bürgerfreundlicher, effektiver und
wirtschaftlicher machen, Digitalisierungsvorhaben und -projekte der Fachämter
zu bündeln und an einer einheitlichen Strategie auszurichten, den digitalen
Zugang zur Verwaltung für die Bürger/innen weiter auszubauen und damit auch die
gesetzlichen Vorgaben (Online-Zugangsgesetz) einzuhalten, die Entwicklung einer
Smart-Gouvernement-Strategie
b)
1
Planstelle Strategische Organisationsentwicklung
Aufgabe: Entwicklung eines internen
Kontrollsystems für das Verwaltungshandeln, Erarbeitung von Strategien für die
Kernthemen „Kommunikation, Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse in der
Verwaltung“, Durchführung von Aufgaben- und Zweckkritikverfahren, Etablierung
eines Systems für eine bedarfsgerechte Personalbemessung, Ableitung von
Konzepten, Integration konzeptioneller Ansätze der Fachämter, Anbindung der
strategischen Ziele an die Finanzplanung, Festlegung einer geeigneten am
demografischen Wandel als auch an den veränderten gesellschaftlichen
Anforderungen orientierten Aufbauorganisation, Einführung einer transparenten
Ablauforganisation, Unterstützung der Fachämter in der Einführung von
Controlling-Instrumenten.
Um die Einrichtung
dieser beiden Planstellen kurzfristig zu ermöglichen und diese ausschreiben und
besetzen zu können, ist der Beschluss eines Nachtragsstellenplans 2020 durch
den Rat der Stadt Hilden gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. h) GO NRW erforderlich. Dies
soll mit dieser Sitzungsvorlage geschehen. Gleichzeitig macht der Rat von
seinem Recht nach § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt
Hilden Gebrauch, in diesem Fall die Vorberatungskompetenz des
Personalausschusses an sich zu ziehen.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
verschiedene |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Ergebnishaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020 |
|
11 |
Personalaufwendungen |
50.845.444 |
||
2021 |
|
11 |
Personalaufwendungen |
52.493.879 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
nein |
|
Planstelle(n): Einrichtung von 2 Planstellen
A13/EG13 mit dem Nachtragsstellenplan 2020 |
|||
Vermerk Personaldezernent Gez. Danscheidt |