Betreff
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalwahl 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 10/096
Aktenzeichen
10.4-he
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalwahl 2020 zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf verschiedenen Wahlphasen der anstehenden Kommunalwahl. Das Land hat deshalb Ende Mai das Kommunalwahlgesetz geändert.

 

1.         Wahlbezirke /Stimmbezirke

Bisher durften Wahlbezirke maximal 2.500 Einwohner umfassen. Größere Wahlbezirke mussten in Stimmbezirke aufgeteilt werden. In Hilden wurden aufgrund dieser Bestimmung zehn Wahlbezirke in Stimmbezirke aufgeteilt. Insgesamt wurden 32 Wahlvorstände gebildet. Der Gesetzgeber hat nun die Einwohnergrenze auf 5.000 erhöht. Damit entfiel die Notwendigkeit, Wahlbezirke zu unterteilen. Für die Kommunalwahl 2020 werden nur 22 Wahlvorstände gebildet.

 

2.      Briefwahl
Da mit einer deutlichen Zunahme der Briefwahl gerechnet wird, wurde die Anzahl der Briefwahlvorstände auf 22 erhöht. Jedem städt. Wahlbezirk wird somit ein Briefwahlbezirk zugeordnet. Damit wird die Feststellung der Wahlergebnisse beschleunigt.

Wie bisher, kommen Briefwahlvorstände im Bürgerhaus zusammen. Unter Bedingungen der Corona-Pandemie reichen die Räumlichkeiten dort nicht aus, deshalb werden Briefwahlvorstände zusätzlich im Rathaus und im Foyer der Stadthalle untergebracht.

 

3.         Senioreneinrichtungen

Änderungen bei Wahllokalen in Senioreneinrichtungen:

Trotz teilweiser Lockerungen muss davon ausgegangen werden, dass Kontaktverbote und der Schutz von Senioreneinrichtungen noch längere Zeit notwendig sind. Aufgrund dieser Lage werden keine Wahllokale in den beiden Einrichtungen Seniorenzentrum Stadt Hilden, Erikaweg 9, und dem Seniorenzentrum am Stadtpark, Hofstr. 3. eingerichtet werden. Die ca. 1.000 Wähler/innen je Wahllokal stellen eine Gefährdung für die Bewohner/innen dar.

Wahlbezirk 3020 - Seniorenzentrum Stadt Hilden, Erikaweg 9:

Das Wahllokal wird zum innenliegenden Pausenhof der Astrid-Lindgren-Schule, Zur Verlach 42, verlegt.

Ein Klassenraum der Schule wurde bisher als Wahllokal für den Wahlbezirk 3040 genutzt. Durch getrennte Zugänge ins Gebäude, Abtrennungen durch Flatterband und einen separaten Ausgang erfolgt eine wirksame Trennung der Laufwege der beiden Wählergruppen. Die Zu- und Ausgänge sind barrierefrei.

 

Wahlbezirk 3080 - Seniorenzentrum am Stadtpark, Hofstr. 3:

Als geeigneter Ersatz wird das Foyer der HDI Service AG, Pro-Aktiv-Platz 1, genutzt. Das Foyer bietet ausreichenden Platz für einen Wahlraum. Der Raum ist auch gut zu belüften. Das Wahllokal liegt in unmittelbarer Nähe zum Seniorenzentrum und ist somit für dessen Bewohner/innen erreichbar.

 

4.         Terminverschiebungen

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wurde vom 16.07. auf den 27.07.2020 verschoben. In der Folge mussten weitere Termine angepasst werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Wahlbenachrichtigungen erst ab Mitte August in den Versand gehen. Die Zeit für die Briefwahl reduziert sich somit auf ca. 4 Wochen.

 

5.      Wahlamt
Das Wahlamt kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht im Rathaus untergebracht werden. Die erwartete Besucherzahl würde sicherlich auf den engen Fluren zu Problemen mit den Abständen führen. Es wurde daher intensiv nach alternativen Räumen gesucht.

Eine Bedingung war die Option, die Besucherinnen und Besucher in einer Art „Einbahnstraße“ zur einen Tür hinein und zu anderen wieder hinaus zu lenken. Außerdem standen Barrierefreiheit, eine gute Versorgung mit Frischluft, eine zentrale Lage in der Innenstadt und damit eine gute Erreichbarkeit auf der Liste. Nicht zuletzt mussten auch die Voraussetzungen für die notwendige IT-Infrastruktur stimmen.

Von zehn potentiellen Räumen erfüllte ein Ladenlokal im Rathaus Center mit einer Größe von rd. 250 qm alle Voraussetzungen. Es wurde für das Wahlamt vorübergehend angemietet.

6.      Öffnungszeiten Wahlamt
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, hat das Wahlamt seine Servicezeiten erweitert: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 13.00 Uhr

 

7.      Wahlsonntag
Die Wahlvorstände werden hinreichend mit persönlicher Schutzausstattung versorgt. Desinfektionsmittel werden bereitgestellt. Für die Vorstände werden Spukschutzwände installiert. Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert.

Der Landeswahlleiter sieht keine Maskenpflicht für die Wähler/innen. Trotzdem werden sie gebeten, Masken zu tragen und möglichst eigene Stifte zu benutzen.
 

8.      Wahlparty
Die Wahlparty hat in der Vorbereitung eine längere Vorlaufzeit.  Wir müssten bereits jetzt Verträge mit

·                    der Stadthalle,

·                    dem Moderator und

·                    dem / den Musiker/n

schließen.

Nach derzeitigem Stand können große Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nicht stattfinden.  Aufgrund der großen Unsicherheit, wie sich die Lage bis zur Wahl entwickelt, wurde ein Verzicht auf die Wahlparty beschlossen.

 

Gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter und örtlicher Wahlleiter