Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Stadt Hilden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalwahl 2020 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Corona-Pandemie
hat massive Auswirkungen auf verschiedenen Wahlphasen der anstehenden
Kommunalwahl. Das Land hat deshalb Ende Mai das Kommunalwahlgesetz geändert.
1.
Wahlbezirke /Stimmbezirke
Bisher durften Wahlbezirke maximal 2.500
Einwohner umfassen. Größere Wahlbezirke mussten in Stimmbezirke aufgeteilt
werden. In Hilden wurden aufgrund dieser Bestimmung zehn Wahlbezirke in
Stimmbezirke aufgeteilt. Insgesamt wurden 32 Wahlvorstände gebildet. Der
Gesetzgeber hat nun die Einwohnergrenze auf 5.000 erhöht. Damit entfiel die
Notwendigkeit, Wahlbezirke zu unterteilen. Für die Kommunalwahl 2020 werden nur
22 Wahlvorstände gebildet.
2. Briefwahl
Da mit einer deutlichen Zunahme der Briefwahl gerechnet wird, wurde die Anzahl
der Briefwahlvorstände auf 22 erhöht. Jedem städt. Wahlbezirk wird somit ein
Briefwahlbezirk zugeordnet. Damit wird die Feststellung der Wahlergebnisse
beschleunigt.
Wie bisher, kommen Briefwahlvorstände im Bürgerhaus zusammen. Unter
Bedingungen der Corona-Pandemie reichen die Räumlichkeiten dort nicht aus,
deshalb werden Briefwahlvorstände zusätzlich im Rathaus und im Foyer der
Stadthalle untergebracht.
3.
Senioreneinrichtungen
Änderungen bei Wahllokalen
in Senioreneinrichtungen:
Trotz teilweiser Lockerungen muss davon
ausgegangen werden, dass Kontaktverbote und der Schutz von
Senioreneinrichtungen noch längere Zeit notwendig sind. Aufgrund dieser Lage
werden keine Wahllokale in den beiden Einrichtungen Seniorenzentrum Stadt
Hilden, Erikaweg 9, und dem Seniorenzentrum am Stadtpark, Hofstr. 3. eingerichtet
werden. Die ca. 1.000 Wähler/innen je Wahllokal stellen eine Gefährdung für die
Bewohner/innen dar.
Wahlbezirk 3020 - Seniorenzentrum Stadt Hilden, Erikaweg 9:
Das Wahllokal wird zum innenliegenden Pausenhof der
Astrid-Lindgren-Schule, Zur Verlach 42, verlegt.
Ein Klassenraum der Schule wurde bisher als Wahllokal für den Wahlbezirk
3040 genutzt. Durch getrennte Zugänge ins Gebäude, Abtrennungen durch
Flatterband und einen separaten Ausgang erfolgt eine wirksame Trennung der
Laufwege der beiden Wählergruppen. Die Zu- und Ausgänge sind barrierefrei.
Wahlbezirk 3080 - Seniorenzentrum am Stadtpark, Hofstr. 3:
Als geeigneter Ersatz wird das Foyer der HDI Service AG, Pro-Aktiv-Platz
1, genutzt. Das Foyer bietet ausreichenden Platz für einen Wahlraum. Der Raum
ist auch gut zu belüften. Das Wahllokal liegt in unmittelbarer Nähe zum
Seniorenzentrum und ist somit für dessen Bewohner/innen erreichbar.
4.
Terminverschiebungen
Die Frist für die
Einreichung der Wahlvorschläge wurde vom 16.07. auf den 27.07.2020 verschoben.
In der Folge mussten weitere Termine angepasst werden. Dies führt im Ergebnis
dazu, dass die Wahlbenachrichtigungen erst ab Mitte August in den Versand gehen.
Die Zeit für die Briefwahl reduziert sich somit auf ca. 4 Wochen.
5. Wahlamt
Das Wahlamt kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht im Rathaus untergebracht
werden. Die erwartete Besucherzahl würde sicherlich auf den engen Fluren zu
Problemen mit den Abständen führen. Es wurde daher intensiv nach alternativen
Räumen gesucht.
Eine Bedingung war die Option, die Besucherinnen und Besucher in einer Art
„Einbahnstraße“ zur einen Tür hinein und zu anderen wieder hinaus zu lenken.
Außerdem standen Barrierefreiheit, eine gute Versorgung mit Frischluft, eine
zentrale Lage in der Innenstadt und damit eine gute Erreichbarkeit auf der
Liste. Nicht zuletzt mussten auch die Voraussetzungen für die notwendige
IT-Infrastruktur stimmen.
Von zehn potentiellen Räumen erfüllte ein Ladenlokal im Rathaus Center mit
einer Größe von rd. 250 qm alle Voraussetzungen. Es wurde für das Wahlamt
vorübergehend angemietet.
6. Öffnungszeiten Wahlamt
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, hat das Wahlamt seine Servicezeiten erweitert: Montag bis
Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 19.00 Uhr und
Samstag von 09.00 bis 13.00 Uhr
7. Wahlsonntag
Die Wahlvorstände werden
hinreichend mit persönlicher Schutzausstattung versorgt. Desinfektionsmittel
werden bereitgestellt. Für die Vorstände werden Spukschutzwände installiert. Die
Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert.
Der Landeswahlleiter sieht keine Maskenpflicht für die Wähler/innen. Trotzdem
werden sie gebeten, Masken zu tragen und möglichst eigene Stifte zu benutzen.
8. Wahlparty
Die Wahlparty hat in der Vorbereitung eine längere Vorlaufzeit. Wir müssten bereits jetzt Verträge mit
·
der
Stadthalle,
·
dem
Moderator und
·
dem
/ den Musiker/n
schließen.
Nach derzeitigem Stand können große Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
nicht stattfinden. Aufgrund der großen
Unsicherheit, wie sich die Lage bis zur Wahl entwickelt, wurde ein Verzicht auf
die Wahlparty beschlossen.
Gez. Norbert
Danscheidt
1. Beigeordneter und örtlicher Wahlleiter