Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates 2020
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge
zur
Integrationsratswahl am 13. September 2020 zuzulassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Wahl des
Integrationsrates der Stadt Hilden findet am gleichen Termin wie die
Kommunalwahl statt.
Die Frist für die Einreichung der
Wahlvorschläge endete am 27. Juli 2020. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden
unverzüglich durch den Wahlleiter geprüft. Der Wahlausschuss muss über die
Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.
Insgesamt sind fünf Listenvorschläge und
Wahlvorschläge von drei Einzelbewerbern eingereicht worden.
Bei dem Wahlvorschlag der Partei Die Linke
musste eine Bewerberin zurückgewiesen werden, da die erforderliche Unterschrift
bei der Zustimmungserklärung fehlte. Diese wurde trotz Aufforderung nicht bis
zum Fristablauf nachgereicht.
Die in der Anlage 1 aufgeführten
Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind zur Wahl
zuzulassen.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge
entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel.
gez.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter als Wahlleiter