Betreff
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 10/095
Aktenzeichen
10.4-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge

zur Integrationsratswahl am 13. September 2020 zuzulassen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Hilden findet am gleichen Termin wie die Kommunalwahl statt.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am 27. Juli 2020. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden unverzüglich durch den Wahlleiter geprüft. Der Wahlausschuss muss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden. 

Insgesamt sind fünf Listenvorschläge und Wahlvorschläge von drei Einzelbewerbern eingereicht worden.  

Bei dem Wahlvorschlag der Partei Die Linke musste eine Bewerberin zurückgewiesen werden, da die erforderliche Unterschrift bei der Zustimmungserklärung fehlte. Diese wurde trotz Aufforderung nicht bis zum Fristablauf nachgereicht.

Die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind zur Wahl zuzulassen.   

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel.

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter