Betreff
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 10/094
Aktenzeichen
10.4-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden beschließt, die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten
Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2020 zuzulassen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am 27. Juli. 2020, 18:00 Uhr. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden unverzüglich durch den Wahlleiter geprüft.

 

Der Wahlausschuss muss bis zum 05. August 2020 über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.

 

Für die Bürgermeisterwahl haben fünf Parteien und Wählervereinigungen sowie zwei Einzelbewerber Wahlvorschläge eingereicht.  CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Bürgeraktion Hilden haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag eingereicht. Bei den Parteivorschlägen sind die gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden.

 

Die Einzelbewerber Herr Klimczak und Herr Küppers erfüllen die persönlichen Voraussetzungen gem. § 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Sie haben die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften eingereicht. Diese wurden durch das Wahlamt geprüft. Die Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

 

Die Kandidaten in den Wahlbezirken und die Reservelisten können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.

 

Die Reihenfolge der Kandidaten/Parteien(Wählergruppen) entspricht der Sortierung auf den Stimmzetteln

 

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter