Betreff
Weiterbewilligung der Zuschussgewährung an freie Träger
Vorlage
WP 14-20 SV 51/319
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortsetzung des Projektes KIPKEL sowie die Unterstützungs- und Präventionsangebote durch Hand in Hand e.V. und den Treff für junge Eltern zur Kenntnis. Im Rahmen der Budgetierung des Fachamtes und durch den Haushaltsbeschluss des Rates sind die Projekte bis 2021 durchführbar.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Weiterbewilligung der Zuschussgewährung an freie Träger

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind Präventionsangebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Bei den Angeboten handelt es sich um freiwillige Leistungen.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen wurden die Aufwendungen hierfür im Budget geplant und auf der sog. Liste der freiwilligen Leistungen aufgeführt, welche Teil der vorangegangenen Haushaltsberatungen war. Der Haushalt wurde durch den Rat beschlossen.

 

1)    Unterstützungs- und Präventionsangebot für Kinder psychisch kranker Eltern (KIPKEL)

 

Leistung nach §16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in Familien)

Das Angebot beinhaltet schwerpunktmäßig die Unterstützung von Kindern bei deren Eltern / Elternteilen eine diagnostizierte psychische Erkrankung vorliegt. Das Beratungsangebot soll Kinder vor Überforderung und Krankheit schützen.

Der Bericht des Trägers liegt vor, siehe hierzu SV 51/313.

 

Beschluss des Projektes im JHA am 18.01.2001 (SV 51/64).

Entscheidung über den weiteren Zuschuss zuletzt im JHA am 01.12.2016 (SV 51/129).

 

Die jährliche Zuschusssumme beträgt 6.000€.

 

2)    Unterstützungs- und Präventionsangebot durch Hand in Hand e.V.

 

Leistung und Angebot als Träger der freien Jugendhilfe (§74 SGB VIII)

Die Angebotsschwerpunkte beinhalten Hausaufgabenbetreuung, Sprachförderung, Sprachkurse mit Kinderbetreuung, Elternseminare sowie Beratung.

Der Bericht des Trägers liegt vor, siehe hierzu SV 51/313.

 

Beschluss des Projektes im JHA am 05.12.2013 (SV 51/279).

Entscheidung über den weiteren Zuschuss im JHA am 01.12.2016 (SV 51/109).

 

Die jährliche Sachkostenpauschale beträgt 1.440€. Darüber hinaus wird dem Verein im Haus der Jugend ein Raum kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

3)    Unterstützungs- und Präventionsangebot für Eltern „Treff für junge Eltern“

 

Das Angebot bildet einen Baustein in der Präventionskette der Frühen Hilfen gemäß dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Im Auftrag des Amtes für Jugend, Schule und Sport setzt der Elterntreff thematische Schwerpunkte und vermittelt auf Wunsch zu weiteren Beratungs- und Anlaufstellen.

 

Der Aufwand beläuft sich insgesamt auf 3.300€.

 

Eine entsprechende Leistungs- und Kooperationsvereinbarung wird in diesem Jahr abgeschlossen. Die Leistung wird erstmals im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Angebot von freiwilligen Leistungen als Präventivangebot im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe im JHA beraten.

 

 

Die aufgeführten Leistungen und Angebote sollen zunächst für den Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2021 weiter bewilligt werden. Die Mittel stehen zum aktuellen Zeitpunkt im Haushalt 2020 und 2021 zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Prüfung von freiwilligen Leistungen werden die genannten Projekte geprüft und ggfls. nachgesteuert.

 

Aus Sicht des Fachamtes leisten die Akteure und freien Träger einen großen Anteil im Gesamtsystem der Hilfen zur Erziehung.

 

gez.

Birgit Alkenings