Betreff
Jahresbericht 2019 der Freien Träger
Vorlage
WP 14-20 SV 51/313
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Jahresberichte der Freien Träger für das Berichtsjahr 2019 zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Anlage finden sich die Jahresberichte 2019 der Freien Träger der Jugendhilfe. Die Berichte wurden nach einer abgestimmten Struktur verfasst und liegen in eigener Verantwortung der jeweiligen Trägerorganisation. Es sind folgende Jahresberichte vorhanden, hier jeweils mit der Fördersumme im Berichtsjahr 2019 aufgeführt:

 

Nr.

Träger

Kontraktinhalt

Fördersumme 2019

1

Diakonie im Kirchenkreis
   Düsseldorf-Mettmann

Sozialpädagogische Familien­hilfe (SPFH)

125.500,00 €

2

Diakonie im Kirchenkreis
   Düsseldorf-Mettmann

Übergangshelfer

43.000,00 €

3

Diakonie Hilden und SKFM Hilden

Trennung und Scheidung

172.522,00 €

4

Diakonie Hilden und SKFM Hilden

Fachmediation

2.975,00 €

5

Diakonie Hilden und SKFM Hilden

Begleitete Umgangskontakte

4.140,96 €

6

Diakonie Hilden und SKFM Hilden

Vormundschaften

69.432,50 €

7

Ev. Kirchengemeinde Hilden

SonderBar

15.645,39 €

8

Freizeitgemeinschaft für
   Behinderte und Nichtbehinderte

Abenteuerspielplatz

248.746,00 €

9

Hand in Hand

Institutionelle Förderung

1.440,00 €

10

Kath. St. Jacobus Gemeinde

Jugendtreff 41

96.183,00 €

11

Kinderschutzbund

Institutionelle Förderung

4.000,00 €

12

Kipkel

Institutionelle Förderung

6.000,00 €

13

SPE Mühle

Jugendclub Mühle und
   Jugendclub Mühle-Ost

147.583,00 €

14

SPE Mühle

Suchtberatung

131.301,00 €

15

SPE Mühle

Tagesgruppe

275.631,30 €

 

Summe der Ausgaben an die Freien Träger in 2019                1.343.600,15 €

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

teilweise

freiwillige

Leistung

 

teilweise

 

 

Folgende Mittel sind verausgabt worden:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0603010110

531800

Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann - Sozialpädagogische Familienhilfe

 125.500,00 €

2018

0603050020

531800

Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann - Übergangsbegleitung

43.000,00 €

2018

0603120070

 

533400

Diakonie Hilden und SKFM Hilden - Trennung und Scheidung

172.522,00 €

2018

0603120070

533400

Diakonie Hilden und SKFM Hilden - Fachmediation

 2.975,00 €

2018

0603120070

533400

Diakonie Hilden und SKFM Hilden - Begleitete Umgangskontakte

    4.140,96 €

2018

0603120070

533400

Diakonie Hilden und SKFM Hilden - Vormundschaften

  69.432,50 €

2018

0601070060

531870

 

 

Ev. Kirchengemeinde Hilden „Sonderbar“

  15.645,39 €

2018

0601070020

531860

Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte - Abenteuerspielplatz

248.746,00 

2018

0603050040

531700

Hand in Hand e.V.

1.440,00 €

2018

0601070030

531870

Kath. St. Jacobs Gemeinde
„Treffpunkt 41“

96.183,00 €

2018

0601070010

531800

Kinderschutzbund

4.000,00 €

2018

0603010100

531800

KIPKEL

Präventivangebot

6.000,00 €

2018

0601070040

531840

SPE Mühle - Jugendclub

147.583,00 €

2018

0701020010

531840

SPE Mühle - Suchtberatung

131.301,00 €

2018

0603010050

531840

SPE Mühle - Tagesgruppe

275.631,30 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

z.T.

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer