Betreff
Zuschussgewährung für das DRK Müttercafé
Vorlage
WP 14-20 SV 51/305
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss dem Deutschen Roten Kreuz für die Durchführung des „DRK-Müttercafes“ für den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021, einen jährlichen Zuschuss von 1.500€ zu gewähren.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Das DRK-Familienbildungswerk ist eine anerkannte Einrichtung der Weiterbildung (WbG NRW) und erfüllt ihren Auftrag gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetzes – speziell den §§ 1, 2 und 16 - und ist handlungsbeteiligt an der „Förderung und Erziehung in der Familie“, der „Unterstützung und Beratung der Eltern“ und der „Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt“. Auf diesen bundes- und landesgesetzlichen Grundlagen ist die Familienbildung in NRW eine unverzichtbare Partnerin im (Weiter-) Bildungsnetzwerk NRW und ein Fachdienst im Bereich der Frühen Hilfen.

 

Auch das Weiterbildungsgesetz NRW formuliert die Einrichtungen der Familienbildung als eine besondere diesem Auftrag verschriebene Sparte, aber nichtsdestoweniger als einen integralen Teil der Weiterbildung in NRW. Familienbildung liefert dabei mit ihren Angeboten ihren spezifischen fachlichen Beitrag zur Grundversorgung der Menschen mit Weiterbildung.

 

Stärkung und Förderung der Elternkompetenz, Gesundheitsvorsorge und gesellschaftliche Teilhabe stehen im Mittelpunkt der Angebote im DRK-Familienbildungswerk. Die Veranstaltungen werden durch qualifizierte, ausgebildete Fachkräfte und in/mit Kooperationen der unterschiedlichen Fachdienste und sozialen Einrichtungen unterstützt.

 

Das DRK-Müttecafé ist ein wöchentlicher, offener und niederschwelliger, transkultureller Treffpunkt.

 

Hier stehen folgende Themenbereiche im Fokus:

 

      Stärkung der Erziehungskompetenz und Elternverantwortung

      Förderung der Eltern-Kind Beziehungen

      Stärkung der Konfliktfähigkeit und Kommunikation im familiären Zusammenleben

      Frühzeitige Unterstützung von Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung

      Begleitung von Familien in Übergangssituationen (z.B. Kita, Schule, Berufstätigkeit der Eltern)

      Anregung zur Netzwerkbildung von Eltern bzw. Müttern

      Raum für transkulturelle Begegnungen

      Spracherwerb und Vertiefung der deutschen Sprache

 

Die Arbeit des DRK-Müttercafés ist ein Teil der Frühen Hilfen.

 

Frühen Hilfen bilden den erste Baustein in der Präventionskette und sind im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) darstellt.

 

Bei der Unterstützung des Angebotes handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die in der Vergangenheit auch schon angeboten worden ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot und die damit verbundenen Ziele nun im Rahmen einer Kooperations- und Fördervereinbarung schriftlich zu fixieren und die Zuschusssumme in Höhe von 1.500€ pro Jahr bis 30.06.2021, zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Haushaltsansätze sind im Budget des Fachamtes vorhanden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb v. Einrichtungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

 

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

 

53*

Transfer-aufwendungen

10.545.790

2021

 

53*

Transferaufwendungen

10.951.923

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

30.06.2021

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Es ist davon auszugehen, dass die Finanzmittel im Produkt auch nach heutigem Stand für die Zuschussgewährung ausreichend sind.

 

Franke