Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss dem Deutschen Roten Kreuz für die Durchführung des
„DRK-Müttercafes“ für den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021, einen jährlichen
Zuschuss von 1.500€ zu gewähren.
Erläuterungen und Begründungen:
Das DRK-Familienbildungswerk ist eine
anerkannte Einrichtung der Weiterbildung (WbG NRW) und erfüllt ihren Auftrag
gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetzes – speziell den §§ 1, 2 und 16 - und ist
handlungsbeteiligt an der „Förderung und Erziehung in der Familie“, der
„Unterstützung und Beratung der Eltern“ und der „Erhaltung und Schaffung
positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen
Umwelt“. Auf diesen bundes- und landesgesetzlichen Grundlagen ist die
Familienbildung in NRW eine unverzichtbare Partnerin im (Weiter-)
Bildungsnetzwerk NRW und ein Fachdienst im Bereich der Frühen Hilfen.
Auch das Weiterbildungsgesetz NRW formuliert
die Einrichtungen der Familienbildung als eine besondere diesem Auftrag
verschriebene Sparte, aber nichtsdestoweniger als einen integralen Teil der
Weiterbildung in NRW. Familienbildung liefert dabei mit ihren Angeboten ihren
spezifischen fachlichen Beitrag zur Grundversorgung der Menschen mit
Weiterbildung.
Stärkung und Förderung der Elternkompetenz,
Gesundheitsvorsorge und gesellschaftliche Teilhabe stehen im Mittelpunkt der
Angebote im DRK-Familienbildungswerk. Die Veranstaltungen werden durch
qualifizierte, ausgebildete Fachkräfte und in/mit Kooperationen der
unterschiedlichen Fachdienste und sozialen Einrichtungen unterstützt.
Das DRK-Müttecafé ist ein wöchentlicher,
offener und niederschwelliger, transkultureller Treffpunkt.
Hier stehen folgende Themenbereiche im Fokus:
• Stärkung der Erziehungskompetenz und Elternverantwortung
• Förderung der Eltern-Kind Beziehungen
• Stärkung der Konfliktfähigkeit und Kommunikation im familiären
Zusammenleben
• Frühzeitige Unterstützung von Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung
• Begleitung von Familien in Übergangssituationen (z.B. Kita, Schule,
Berufstätigkeit der Eltern)
• Anregung zur Netzwerkbildung von Eltern bzw. Müttern
• Raum für transkulturelle Begegnungen
• Spracherwerb und Vertiefung der deutschen Sprache
Die Arbeit des DRK-Müttercafés ist ein Teil
der Frühen Hilfen.
Frühen Hilfen bilden den erste Baustein in
der Präventionskette und sind im Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG) als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes
(BKiSchG) darstellt.
Bei der Unterstützung des Angebotes handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die in der Vergangenheit auch schon angeboten worden ist.
Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot und die damit verbundenen Ziele nun im Rahmen einer Kooperations- und Fördervereinbarung schriftlich zu fixieren und die Zuschusssumme in Höhe von 1.500€ pro Jahr bis 30.06.2021, zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Haushaltsansätze sind im Budget des Fachamtes vorhanden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Bereitstellung von Hilfen
innerhalb und außerhalb v. Einrichtungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
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freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
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53* |
Transfer-aufwendungen |
10.545.790 |
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2021 |
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53* |
Transferaufwendungen |
10.951.923 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
30.06.2021 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es ist davon auszugehen, dass die
Finanzmittel im Produkt auch nach heutigem Stand für die Zuschussgewährung
ausreichend sind. Franke |
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