Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Historie und Aufgabenfelder der
Zentralen Vergabestelle
Seit dem 01.10.1999
wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen (Wertgrenze Unterschwellenvergabeordnung
UVgO und VOB ab 20.000 Euro ohne USt.) und beschränkten (Wertgrenze Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB ab 10.000 Euro ohne USt.) Ausschreibungen
der Stadt Hilden ab. Hierüber wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage
berichtet. Die Zentrale Vergabestelle ist organisatorisch im Amt für
Finanzservice und dort im Sachgebiet Finanzen angesiedelt. Die Aufgaben der zentralen
Vergabestelle werden von zwei Mitarbeitern mit einem Stellenanteil von 1,22 Vollzeitäquivalenten
ausgeführt.
Die
Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:
- Die
ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten
Vergaben
- Die
Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl.
Berichtswesen
- Die
Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen
Vergabevermerken
- Die
Pflege und Fortschreibung der Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und
freihändige Vergaben, sowie offene Verfahren und Verhandlungsvergaben in den
Bereichen Vergabeverordnung (VgV), UVgO und VOB
- Die Pflege und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
- Die Information und Beratung der Fachämter
zu allen vergaberechtlichen Themen
- Berichtswesen
im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben, sowie
offenen Verfahren und Verhandlungsvergaben nach VgV, UVgO und VOB
- Abfragen
und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention
innerhalb des Vergabeverfahrens
- Elektronische Archivierung aller
durchgeführten Vergaben
- Hilfestellung bei der Vorbereitung
von Vergabeunterlagen jeglicher Art
2. Einführung der neuen Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen 2019
Mit Bekanntmachung
vom 31.01.2019 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A
aktualisiert. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf die Gleichsetzung von
öffentlicher und beschränkter Ausschreibung, die Einführung des Direktauftrages
und den Umgang mit Eignungsnachweisen.
Nach § 3a Abs. 1
VOB/A wird die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter
Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb eingeführt. Das entspricht der Regelung
für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in der UVgO und bedeutet eine
Flexibilisierung für die öffentlichen Auftraggeber und eine Vereinheitlichung
im Hinblick auf die UVgO. Zu betonen ist dabei, dass diese Wahlfreiheit aber
nur bezogen auf die beschränkte Ausschreibung mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb besteht; ein durch den Aufwand eines solchen
Teilnahmewettbewerbs eher unattraktives Verfahren.
Bis zu einer
Wertgrenze von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer kann der Auftraggeber einen
Direktauftrag vergeben (vgl. § 3a Abs. 4 VOB/A). Hierfür ist kein
Vergabeverfahren nötig, wohl aber sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, und es soll zwischen den
Auftragnehmern gewechselt werden. Dies soll die Vergabe kleiner und kleinster
Aufträge erleichtern.
Bei der
Eignungsprüfung wurden Erleichterungen eingeführt. Dabei geht es vor allem um
die Vorlage von Nachweisen, bei denen es Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung
für die Bieter gibt. Damit soll erreicht werden, dass die Beteiligung an
Vergaben der öffentlichen Hand einfacher und damit attraktiver wird. So kann
der Auftraggeber nach § 6a Abs. 5 VOB/A bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro
auf bestimmte Angaben zur Eignung verzichten, wenn dies durch Art und Umfang
des Auftrags gerechtfertigt ist. Dies ist jedoch auf das Feld der fakultativen
Eignungsnachweise beschränkt. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
Unbedenklichkeit ist nach wie vor Voraussetzung für die Entgegennahme
öffentlicher Aufträge. Nach § 6b Abs. 3 VOB/A verzichtet der Auftraggeber auf
die Vorlage von Nachweisen, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im
Besitz dieser Nachweise ist. Dadurch soll verhindert werden, dass ein
Unternehmen bei derselben Vergabestelle die immer gleichen Nachweise vorlegt.
3. Einführung neuer Schwellenwerte
Ab dem 01.01.2020
gilt die von der Kommission erlassene Verordnung (EU) 2019/1828 vom 30. Oktober
2019. Diese ändert u.a. die Richtlinie 2014/24/EU im Hinblick auf die
Schwellenwerte. Diese betragen nun für den VOB-Bereich 5.350.000 € und für den
UVgO Bereich 214.000 €, jeweils ohne Umsatzsteuer. Diese Anpassungen erfolgen
in regelmäßigen Abständen, in Reaktion auf die Binnenmarktrelevanz öffentlicher
Aufträge.
4. Nahezu vollständige Elektronische
Vergabe (e-Vergabe) im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen
Seit dem 18.10.2018
ist die vollständige e-Vergabe für Beschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert
oberhalb der Schwellenwerte für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend.
Ab dem 01.01.2020 gilt nun auch die Ausschließlichkeit der E-Vergabe im
Unterschwellenbereich für Liefer- und Dienstleistungen. Außer für Beschränkte
Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ist für alle
Vergaben ab 25.000 € ohne USt. für die Angebotsabgabe und die gesamte
Kommunikation der elektronische Weg verpflichtend. Die Erfahrungen aus dem Oberschwellenbereich
sind durchweg positiv. Die größten Fehlerquellen für postalische Angebote, wie
zu spät eingehende, oder falsch beschriftete, und damit nicht zuzuordnenden Angebote,
können damit ausgeschlossen werden.
5. Statistische Angaben
Die in der Anlage
beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der Einführung
der Zentralen Vergabestelle. So ist der Statistik zu entnehmen, dass 2019
insgesamt 98 öffentliche und beschränkte Vergaben durchgeführt wurden mit einem
Auftragsvolumen von 16.776.981 €. Damit der höchste Wert der letzten zehn Jahre
erreicht. Im Bereich der öffentlich ausgeschriebenen Bauleistungen haben nur 31
% der Freischaltungen im Vergabesystem (599) zu abgegebenen Angeboten (185)
geführt. Hierbei wird der niedrigste Wert seit 2009 erreicht, was dem
allgemeinen Trend bei Bauleistungen entspricht: einer hohen Nachfrage und einem
begrenzten Angebot. Aus den marktbedingt gestiegenen Baukosten lässt sich auch
die enorme Steigerung des Auftragsvolumens bei Bauleistungen ableiten bei einer
weniger volatilen Anzahl der Ausschreibungen im Betrachtungszeitraum 2009 bis
2019.
gez. Birgit Alkenings