Betreff
Sachstandsbericht Zentrale Vergabestelle 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 20/131
Aktenzeichen
II/20 ZVS
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen (Wertgrenze Unterschwellenvergabeordnung UVgO und VOB ab 20.000 Euro ohne USt.) und beschränkten (Wertgrenze Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB ab 10.000 Euro ohne USt.) Ausschreibungen der Stadt Hilden ab. Hierüber wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet. Die Zentrale Vergabestelle ist organisatorisch im Amt für Finanzservice und dort im Sachgebiet Finanzen angesiedelt. Die Aufgaben der zentralen Vergabestelle werden von zwei Mitarbeitern mit einem Stellenanteil von 1,22 Vollzeitäquivalenten ausgeführt.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-           Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-           Die Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen

-           Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-           Die Pflege und Fortschreibung der Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändige Vergaben, sowie offene Verfahren und Verhandlungsvergaben in den Bereichen Vergabeverordnung (VgV), UVgO und VOB

-           Die Pflege und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-           Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-           Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben, sowie offenen Verfahren und Verhandlungsvergaben nach VgV, UVgO und VOB

-           Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahrens

-           Elektronische Archivierung aller durchgeführten Vergaben

-           Hilfestellung bei der Vorbereitung von Vergabeunterlagen jeglicher Art

 

 

2.         Einführung der neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019

 

Mit Bekanntmachung vom 31.01.2019 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A aktualisiert. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf die Gleichsetzung von öffentlicher und beschränkter Ausschreibung, die Einführung des Direktauftrages und den Umgang mit Eignungsnachweisen.

 

Nach § 3a Abs. 1 VOB/A wird die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb eingeführt. Das entspricht der Regelung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in der UVgO und bedeutet eine Flexibilisierung für die öffentlichen Auftraggeber und eine Vereinheitlichung im Hinblick auf die UVgO. Zu betonen ist dabei, dass diese Wahlfreiheit aber nur bezogen auf die beschränkte Ausschreibung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb besteht; ein durch den Aufwand eines solchen Teilnahmewettbewerbs eher unattraktives Verfahren.

 

Bis zu einer Wertgrenze von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer kann der Auftraggeber einen Direktauftrag vergeben (vgl. § 3a Abs. 4 VOB/A). Hierfür ist kein Vergabeverfahren nötig, wohl aber sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, und es soll zwischen den Auftragnehmern gewechselt werden. Dies soll die Vergabe kleiner und kleinster Aufträge erleichtern.

 

Bei der Eignungsprüfung wurden Erleichterungen eingeführt. Dabei geht es vor allem um die Vorlage von Nachweisen, bei denen es Möglichkeiten der Aufwandsreduzierung für die Bieter gibt. Damit soll erreicht werden, dass die Beteiligung an Vergaben der öffentlichen Hand einfacher und damit attraktiver wird. So kann der Auftraggeber nach § 6a Abs. 5 VOB/A bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro auf bestimmte Angaben zur Eignung verzichten, wenn dies durch Art und Umfang des Auftrags gerechtfertigt ist. Dies ist jedoch auf das Feld der fakultativen Eignungsnachweise beschränkt. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Unbedenklichkeit ist nach wie vor Voraussetzung für die Entgegennahme öffentlicher Aufträge. Nach § 6b Abs. 3 VOB/A verzichtet der Auftraggeber auf die Vorlage von Nachweisen, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Unternehmen bei derselben Vergabestelle die immer gleichen Nachweise vorlegt.

 

 

3.         Einführung neuer Schwellenwerte

 

Ab dem 01.01.2020 gilt die von der Kommission erlassene Verordnung (EU) 2019/1828 vom 30. Oktober 2019. Diese ändert u.a. die Richtlinie 2014/24/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte. Diese betragen nun für den VOB-Bereich 5.350.000 € und für den UVgO Bereich 214.000 €, jeweils ohne Umsatzsteuer. Diese Anpassungen erfolgen in regelmäßigen Abständen, in Reaktion auf die Binnenmarktrelevanz öffentlicher Aufträge.

 

 

4.         Nahezu vollständige Elektronische Vergabe (e-Vergabe) im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen

 

Seit dem 18.10.2018 ist die vollständige e-Vergabe für Beschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der Schwellenwerte für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend. Ab dem 01.01.2020 gilt nun auch die Ausschließlichkeit der E-Vergabe im Unterschwellenbereich für Liefer- und Dienstleistungen. Außer für Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ist für alle Vergaben ab 25.000 € ohne USt. für die Angebotsabgabe und die gesamte Kommunikation der elektronische Weg verpflichtend. Die Erfahrungen aus dem Oberschwellenbereich sind durchweg positiv. Die größten Fehlerquellen für postalische Angebote, wie zu spät eingehende, oder falsch beschriftete, und damit nicht zuzuordnenden Angebote, können damit ausgeschlossen werden.

 

 

5.         Statistische Angaben

 

Die in der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der Einführung der Zentralen Vergabestelle. So ist der Statistik zu entnehmen, dass 2019 insgesamt 98 öffentliche und beschränkte Vergaben durchgeführt wurden mit einem Auftragsvolumen von 16.776.981 €. Damit der höchste Wert der letzten zehn Jahre erreicht. Im Bereich der öffentlich ausgeschriebenen Bauleistungen haben nur 31 % der Freischaltungen im Vergabesystem (599) zu abgegebenen Angeboten (185) geführt. Hierbei wird der niedrigste Wert seit 2009 erreicht, was dem allgemeinen Trend bei Bauleistungen entspricht: einer hohen Nachfrage und einem begrenzten Angebot. Aus den marktbedingt gestiegenen Baukosten lässt sich auch die enorme Steigerung des Auftragsvolumens bei Bauleistungen ableiten bei einer weniger volatilen Anzahl der Ausschreibungen im Betrachtungszeitraum 2009 bis 2019.

 

 

gez. Birgit Alkenings