Betreff
Sachstandsbericht Hilfen zur Erziehung (HzE)
Vorlage
WP 14-20 SV 51/293
Aktenzeichen
III/51 KGi
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Jahr 2019 war für das Sachgebiet Soziale Dienste zusammenfassend von zwei großen Herausforderungen geprägt.

Zum einen verlangte die Personalsituation, welche von längeren Krankheitsausfällen sowie vakanten Stellen bestimmt wurde, ein hohes Maß an Flexibilität und Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Parallel dazu treffen wir in der Jugendhilfe auf immer komplexere Familiensysteme in teils prekären Lebenslagen.  Ferner ist ein spürbarer Anstieg an Mitteilungen wegen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen. Ergänzend dazu gab es in 2019 zwei grundlegende gesetzliche Neuerungen, welche eine Anpassung der Arbeitsabläufe und -strukturen bedingte:

 

1)    Das Bundesteilhabegesetz in der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII

2)    Die neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren

 

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde unter diesen Voraussetzungen im letzten Jahr ein hohes Maß an Teamfähigkeit und intensiver kollegialer sowie fachlicher Beratung abverlangt.

Einem mutigen und sich gegenseitig gut ergänzenden Team ist es zu verdanken, dass dies auch in 2019 immer wieder gelungen ist.

 

Eltern und Familien in ihren Erziehungskompetenzen zu unterstützen und zu stärken, Kinder und Jugendliche in sehr schwierigen Lebenslagen zu schützen und wirksame Präventionsnetzwerke weiter auf- und ausbauen - das sind gemeinsame Leitsätze, an denen sich die Arbeit der Sozialen Dienste orientiert.

 

Einige konkrete Herausforderungen im Sachgebiet in 2019 waren:

 

·        Eine alleinerziehende Mutter mit vier kleinen Kindern musste akut in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden.

Nahezu zeitgleich stand das Team vor der Herausforderung sechs Geschwister aus einer Familie, die sich in einer sehr schwierigeren Lebenssituation befand, kurzfristig unterzubringen, da die Kindesmutter plötzlich verstorben war. Solche nicht vorhersehbaren Ereignisse zwingen zu schnellem und zugleich gut reflektiertem und fachlich fundiertem Handeln. Diese Fallverläufe zeigen zudem auf, wie begrenzt ein Budget in diesem Bereich plan- und steuerbar ist.

 

·        In 2019 konnte ein Anstieg an Meldungen über die Polizei wegen Häuslicher Gewalt verzeichnet werden. Dies ist nicht zuletzt auf die intensivierte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei zurückzuführen. Jegliche Art von häuslicher Gewalt (aktiv und passiv wahrgenommen) stellt eine Kindeswohlgefährdung dar, so dass jede Meldung in den Sozialen Diensten ein Kinderschutzverfahren eröffnet.

 

·        Auch aus dem städtischen Asylbereich war ein Anstieg an Mitteilungen wegen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen. Hier gilt es in den kommenden Monaten und Jahren die Lebensbedingungen der Minderjährigen in den Unterkünften zu verbessern. Dazu wird ein abgestimmtes Kinderschutzkonzept für die städtischen Einrichtungen gemeinsam mit Amt 50 entwickelt. Ziel ist es innerhalb dieses Prozesses unter anderem kinderfreundliche Räume in den Unterkünften zu etablieren, die Eltern in ihrer Elternkompetenz zu unterstützen und zu stärken - insbesondere bei hoch belasteten und traumatisierten Familien.

 

·        2019 war offiziell das Jahr der Kinderrechte. Die Sozialen Dienste haben sich dieser Thematik sehr selbstkritisch gestellt. Was machen wir schon und wo müssen wir noch genauer hinschauen, um Kinder und Jugendliche noch stärker zu beteiligen, waren dabei die zentralen Fragen. Ausgehend von dieser Fragestellung hat am 8. November 2019 ein Partizipationsfachtag mit Eltern stattgefunden, welcher großen Anklang gefunden hat. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Fachtag werden evaluiert und in den weiteren Prozess der Partizipation und Qualitätsverbesserung einfließen.

 

·        Gemeinsam mit der Bergischen Diakonie Aprath e.V. und dem Förderzentrum Mitte konnte in 2019 eine Soziale Gruppe eingerichtet werden, die extrem expansive Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule unterstützt und immer wieder auffängt, wenn es im regulären Schulalltag nicht weitergeht. Diese Maßnahme wurde jüngst in einem ersten Qualitätsgespräch von allen Seiten als sehr gut bewertet. Kinder, die sonst nicht beschulbar wären, können mit diesem vor Ort Angebot nochmal an die Hand genommen und individuell unterstützt und begleitet werden.

 

·        Das Familienbüro Stellwerk ist nach wie vor ein sehr beliebter Anlaufpunkt für Hildener Familien. Ob es nun die sehr gut besuchten JuMa-Treffs sind, die Beratungen durch die Fachkräfte vor Ort oder der Antrag für die unkomplizierte Bezuschussung z.B. der Klassenfahrt für Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen. Insbesondere Familien mit Flucht- und/oder Migrationsgeschichte nutzen die Beratung oder kommen mit ihren Sorgen und Fragen, weil es hier unbürokratisch und niederschwellig immer ein offenes Ohr gibt. In 2019 konnte- trotz weiterhin noch nicht wiederbesetzter Stellenanteile- erneut das Theater für Kinder mit Familienfrühstück im Area als auch ein Ausflug mit „Herzlauf“ in den Movie Park realisiert werden.

 

 

In 2020 werden voraussichtlich alle Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst besetzt sein, im Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung wurde über den Stellenplan eine Aufstockung um eine halbe Stelle (0,5 VZÄ) beantragt und auch die Fachstelle Eingliederungshilfe wird, nach abgeschlossener Organisationsuntersuchung, weiter personell mit 0,25 VZÄ ausgebaut.

 

Kinderschutz ist kein abgegrenztes Thema des Fachamtes, sondern immer eine Gemeinschaftsaufgabe in der Gesellschaft sowie eine Querschnittsaufgabe für die Verwaltung. Kinder wachsen heute mit anderen Herausforderungen und schnelleren, globalen Entwicklungen auf, als ihre Eltern- und Großelterngeneration. Kinder brauchen sichere Bindungen zu Eltern und anderen Bezugspersonen und Eltern erleben Erleichterung, wenn diese Grundsätze geteilt werden und sie mit dem Jugendamt einen verbindlichen und verlässlichen Ansprechpartner an der Seite wissen.

Momentan häufen sich bundesweit die Meldungen zu gestiegenen Fallzahlen in den Jugendämtern und Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung und im Kinderschutz.

Studien belegen, dass es einen direkteren Zusammenhang zwischen den sozioökonomischen Lebenslagen für Familien, den brüchigen Familienkonstellationen und der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung (HzE) gibt. Besonders Alleinerziehende sind gefährdet. Was auch erste Ergebnisse der aktuellen Familienbefragung darlegen.

Steigende Fallzahlen sind aber auch auf eine Kultur der Wachsamkeit zurückzuführen. Sie ist ein Ergebnis der seit mehr als 10 Jahren geführten Kinderschutzdebatte und Fallverläufen, die in den Medien für Aufsehen in der Bevölkerung gesorgt haben. Sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeitenden Fachkräften, ist von einer höheren Sensibilität beim Thema Kinderschutz auszugehen. Eine Entwicklung, die auch gewollt ist.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

WP 14-20 SV 51/293

 

 


Personelle Auswirkungen

Im Stellenplan enthalten:

ja

 

 

Planstelle(n):

 

Vermerk Personaldezernent

Die angesprochenen Stellenanteile sind im Stellenplanentwurf 2020 enthalten.

 

Gez. Danscheidt