Betreff
Aufstellung eines Sonnensegels auf dem Spielplatz im Stadtpark
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 14.11.2019
Vorlage
WP 14-20 SV 66/166
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Im Zuge der Neugestaltung des Stadtparks sind einige positive Neuerungen zur Naherholung durchgeführt worden. Für Kinder ist die Lage auf dem Spielplatz jedoch noch zu optimieren, insbesondere aufgrund starker Sonneneinstrahlung in den Sommermonaten sollte ein Sonnensegel aufgestellt werden.


Antragstext:

 

Die Fraktion der Freien Demokraten beantragt für den neu gestalteten Spielplatz im Stadtpark die Aufstellung eines Sonnensegels. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten zu ermitteln und zur Entscheidungsfindung in einer der nächsten Sitzungen dem Rat vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem beigefügten Antrag der FDP-Fraktion wird für den neben dem Stadtparkkiosk gelegenen städtischen Kinderspielplatz die Aufstellung eines Sonnensegels beantragt. Begründet wird die Aufstellung mit der starken Sonneneinstrahlung, insbesondere in den Sommermonaten.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat die vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und vom Rat der Stadt Hilden beschlossene Planung des Projektes „Revitalisierung Stadtpark“ im ersten Bauabschnitt umgesetzt und dabei auch den dortigen Kinderspielplatz erneuert.

 

Hierzu ist festzustellen, dass sich die Situation auf dem Kinderspielplatz in Bezug auf die Beschattungsverhältnisse durch die Neugestaltung nicht verschlechtert hat.

Wie anhand von Luftbildern nachzuvollziehen ist, war schon bislang, selbst bei dem im Frühjahr üblichen relativ niedrigen Sonnenstand und vergleichsweise weitem Schattenwurf, der Spielplatz nahezu ohne Schatten. Mit fortschreitender Jahreszeit und höherem Sonnenstand minimiert sich der Schattenwurf auf dem Spielplatz weiter, bis schließlich nur noch unter den Bäumen/Gehölzen eine Beschattung vorliegt. Im Hochsommer ist insofern auch nur unter dem vorhandenen Kirschbaum bzw. der vorhandenen Platane westlich des Spielplatzes (Sitzplatz) eine Beschattung gegeben. Ebenso bieten sich unter dem vorhandenen Baumbestand schattige Aufenthaltsbereiche auf den benachbarten Rasenflächen an.

 

Um die Situation zu verbessern, beantragt die FDP-Fraktion die Installation eines Sonnensegels.

 

Um eine wirksame Beschattung auf dem Spielplatz zu erzielen (Beschattung der Spielgeräte sowie der Sandfläche; Flächengröße insgesamt ca. 250 m²), müsste ein großes Sonnensegel in/über der/die Sandfläche installiert werden. Ein umfassender Sonnenschutz auf der Spielplatzfläche ist jedoch aus Gründen der Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen den Standpfosten und den Fallschutzbereichen um die Spielgeräte sowie unter Berücksichtigung der Höhe der Spielgeräte nur mit sehr hohem Aufwand (Kosten) realisierbar.

Insofern könnte ggfs. eine kleine Teilfläche (ca. 50-60 m²) problemloser mit einem Sonnenschutz versehen werden.

 

Gleichfalls müsste das Sonnensegel als „Allwetter-Anlage“ für den dauerhaften Einsatz errichtet werden, da - anders als zum Beispiel wie bei einer betreuten Einrichtung (Kindergarten o.ä.) - das Sonnensegel in einem öffentlichen und frei zugängigen Bereich aufgestellt ist und nicht abends oder etwa bei Sturm ab- und wiederaufgebaut werden kann. (Eine vollautomatische Anlage mit entsprechender Sensortechnik kommt aus Sicht der Verwaltung wegen der hohen Kosten und Störanfälligkeit im ungesicherten öffentlichen Bereich nicht in Frage).

 

Die Systeme, die von verschiedenen Herstellern für die Beschattung der kleineren Teilfläche angeboten werden, sind mit einem Sonnenschutzsegel ausgestattet, welches einen wirksamen UV-Schutz besitzt, ansonsten aber wind- und wasserdurchlässig ist. Diese Systeme sind nicht schneelastsicher, weshalb die Segel im Zeitraum von Oktober bis März demontiert, gereinigt und eingelagert werden sollten. Bei guter Pflege sollen die Segel dann eine Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren erreichen. Die Standpfosten werden wahlweise aus feuerverzinktem Stahl, Aluminium oder Edelstahl hergestellt und mittels Schraub- oder Betonfundamenten im Boden verankert. Bei einer Aufstellung im öffentlichen, frei zugänglichen Raum ist aus Gründen der Haltbarkeit Betonfundamenten und einer möglichst stabilen Ausführung einer solchen Anlage der Vorzug zu geben.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Bereiche - wie z.B. Spielplätze - leider nicht selten Schauplatz mutwilliger Sachbeschädigungen sind. Insofern ist auf eine robuste Ausgestaltung einer solchen Anlage zu achten, gleichwohl werden wohl Vandalismusschäden nicht völlig zu vermeiden sein.

 

Auf Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen wurden bei einigen Anbietern solcher Sonnenschutzsysteme Abfragen bezüglich der Kosten für die Errichtung einer solchen Anlage durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass für den Bau eines solchen Sonnenschutzes mit Kosten in Höhe von 10.000 € bis 16.000 € (inkl. MwSt.) zu rechnen ist.

Weitere Kosten fallen durch die Reinigung (jährlich), die Erneuerung des Segels (alle 10 Jahre) sowie durch die Kontrolle der Standpfosten an. Zusätzlicher Aufwand entsteht ebenfalls 2-mal pro Jahr durch die Montage bzw. die Demontage des Sonnensegels. Der personelle Aufwand wird auf 40 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt.

 

Falls die Aufstellung eines Sonnensegels auf dem Spielplatz im Stadtpark konkret beabsichtigt ist, sollte gleichzeitig auch bedacht werden, wie man mit vergleichbaren Situationen auf anderen städtischen Spielplätzen umgeht. Auf zahlreichen Spielplätzen ist keine bzw. nur eine geringe Beschattung der Sandfläche bzw. Spielfläche vorhanden. Hier sind die Kinder im gleichen Umfang der Sonneneinstrahlung ausgesetzt wie auf dem Spielplatz im Stadtpark. Konsequenterweise müsste dann auch an allen diesen Standorten eine Nachrüstung mit entsprechenden Sonnenschutzanlagen erfolgen. Hierfür wären dann auch die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass ja im Rahmen der Revitalisierung des Stadtparkes in nur 100m Entfernung zu dem diskutierten Spielplatz ein neuer Waldspielplatz mit attraktiven Spielgeräten gebaut worden ist. Hier ist ganztätig eine Beschattung durch den Baumbestand vorhanden.

 

Im Haushaltsplanentwurf sind für eine solche Maßnahme keine Mittel eingeplant. Wenn eine Beschlussfassung ohne Erhöhung des Ansatzes erfolgt, so werden andere konkret eingeplante Maßnahmen verschoben werden müssen.

 

 

gez. Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

Klimarelevanz:

Mit Ausnahme der durch Produktion, den Transport sowie Aufstellung des Sonnensegels bzw. durch den jährlichen Auf- und Abbau verursachten Emissionen, entstehen durch den Betrieb der Einrichtung keine weiteren Umweltbelastungen.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielpätze

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergibt sich folgender Finanzmittelbedarf:

(Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

I660000061

 

096021

Lieferung und Montage Spielgeräte Spielplätze

16.000€

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke