Betreff
Auswahl "plusKita - Einrichtungen" gemäß KiBiz ab 01.08.2020
Vorlage
WP 14-20 SV 51/289
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 44 in Verbindung mit § 45 KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2020 – 31.07.2025 aufzunehmen.

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

2.

AWO Kindertageseinrichtung Kolpingstraße

AWO Kreis Mettmann

Innenstadt

3.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

KK Düsseldorf-Mettmann

Nord

4.

Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“

Stadt Hilden

Nord

5.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

KK Düsseldorf-Mettmann

Ost

6.

Familienzentrum „Mühle“ e.V.

SPE Mühle e.V.

Stadtwald/Ost

7.

Ev. Familienzentrum „An der Erlöserkirche“

KK Düsseldorf-Mettmann

Süd

8.

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“

AWO Kreis Mettmann

Süd

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2020 bis 31.07.2025 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Budgetierung des Fachamtes zur Verfügung.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dem Elementarbereich wird eine Schlüsselfunktion für eine gelingende Bildungsbiografie zugewiesen. Die Bildungschancen und die Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an zu ermöglichen, ist im aktuellen Reformschritt des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die höchste Priorität eingeräumt. Zur Zielerreichung wurde bereits 2014 das Instrument der plusKITA entwickelt. Es sollen insbesondere die Kindertageinrichtungen mit zusätzlichen Landesmitteln unterstützt werden, in denen ein hoher Anteil von Kindern betreut wird, die sozial und sozialökonomisch benachteiligt sind und somit ein besonderer Unterstützungsbedarf bei den Kindern und den Familien vorhanden ist. PlusKITAs zeichnen sich durch ein besonderes Profil aus, um die Entwicklung des Kinders unter Einbezug der Eltern durch gezielte individuelle und alltagsintegrierte Förderangebote zu begleiten. Der besondere Fokus liegt bei der Sprachentwicklung und Sprachförderung. PlusKITAs erhalten eine Landesförderung (100%) in Höhe von 30.000 € pro Kindergartenjahr (erstmalig ab 01.08.2020, seit 01.08.2014 - 31.07.2019 25.000 €). Neue „Sprachförderkitas“ (aktuelle Landesförderung bis 31.7.20 5.000 € je Kita) dürfen nicht benannt werden. Eine Verlängerung der Förderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Im Prinzip wurden beide Förderungen zusammengefasst, da das Aufgabenportfolio sich überschneidet. Die Zuweisung an eine Kindertageseinrichtung dieser Landesmittel soll grundsätzlich dauerhaft sein, die Mittelvergabe darf jedoch auch befristet für fünf Jahre erfolgen. Die Mittel sind zweckgebunden für Personaleinsatz von mindestens 0,5 VZ zu verwenden. Diese Fachkraft soll über besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung verfügen. Das gesamte Team einer plusKITA sollte ebenfalls auf der Grundlage des Curriculums der „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich- Grundlagen NRW“ fortgebildet sein und sich kontinuierlich weiter qualifizieren. Der KGST-Wert für eine solche Fachkraft (EG S8b SuE TVöD) liegt bei rd. 62.000 € pro Jahr, 0,5 VZ demnach bei rd. 31.000 €.

 

Die Stadt Hilden hat per Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 18.11.2019 ein Kontingent in Höhe von 240.000 € zur Benennung von acht plusKITAs erhalten. Insgesamt stellt das Land 100 Mio. € für diesen Zweck zur Verfügung. Die Verteilung ergibt sich zu 75% aus der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes, im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug. Zu 25% ergibt sich die Verteilung aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

 

Das Kontingent ab 01.08.2014 war mit ähnlichem Verteilerschlüssel für die Städte ermittelt worden. Aktuell sind bis zum 31.07.2020 die folgenden Kindertageseinrichtungen als „plusKITA-Einrichtungen“ benannt:

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

2.

Städt. Familienzentrum „Die Arche“

Stadt Hilden

Innenstadt

3.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

KK Düsseldorf-Mettmann

Nord

4.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

KK Düsseldorf-Mettmann

Ost

5.

Familienzentrum „Mühle“ e.V.

SPE Mühle e.V.

Stadtwald/Ost

 

Nunmehr gilt es nach sechs Jahren die Benennung zu überprüfen. Die Verteilung der Landesmittel obliegt der Jugendhilfeplanung. Das Fachamt hat in Anlehnung an die Kriterien des Landes die folgenden Auswahlparameter/Sozialraumkriterien genutzt:

 

  • Prozentualer Anteil von Familien mit einem Bruttojahreseinkommen unter 25.000 € pro Jahr*
  • Prozentualer Anteil von Kindern mit Familiensprache vorrangig nicht Deutsch**

 

in einer Kindertageseinrichtung.

 

*Datenbestand Fachamt Erhebung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

**Datenbestand KiBiz.web.nrw.de Kitajahr 2019/2020

 

Auf die Stadtteile Nord, Stadtwald/Ost, Süd, West, Mitte (Innenstadt) bezogen

  • Prozentualer Anteil der Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren im Stadtteil bezogen auf die Gesamtzahl dieser Altersgruppe*
  • Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 7 Jahren und Kindern unter 11 Jahren im Stadtteil in Bezug auf die Gesamtzahl**

 

*Datenbestand Einwohnermeldedatei

**Quelle Statistik Bundesagentur für Arbeit, Regelleistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende, Datenstand November 2019.

 

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen wurden gebeten, ihr Interesse zu bekunden. Die Übernahme der Aufgaben einer plusKita geht mit den o.a. personellen Auswirkungen einher. Aus diesem Grund kann keine Kindertageseinrichtung ohne Trägereinwilligung bestimmt werden. Gemäß der Anlagen 1 - 4 haben 4 Träger mit insgesamt 7 Kindertageseinrichtungen ihr Interesse signalisiert. Auch das Fachamt hat ein Interesse eine städtische Kindertageseinrichtung als plusKITA zu benennen. Zur Vorstellung der Auswahlparameter und Vorauswahl der entsprechenden Kindertageseinrichtungen, wurden alle Träger zur einem Trägergespräch eingeladen. Der Termin war für den 18.03.2020 vorgesehen, konnte aber aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden. Die Träger wurden aus diesem Grund schriftlich am 31.03.2020 über die geplante Auswahl der Kindertageseinrichtungen informiert. Die Auswahlkriterien wurden allen Trägern beigefügt und auf Wunsch erläutert.

In der Anlage 5 - Auswertung Sozialraumkriterien + Kita-Daten- werden die Auswertungen/Daten im Einzelnen dargestellt.

Es konnte im Hinblick auf die Verteilung der Kontingente mit den Trägern ein Einvernehmen erzielt werden. Im Ergebnis können nun aus Sicht des Fachamtes erfreulicherweise Kindertageseinrichtungen als plusKITAs benannt werden, die gemäß der o.a. Auswahlparameter auch das entsprechende Klientel in der Kindertageseinrichtung haben und aber auch in der Verteilung den Ergebnissen der Stadtteilauswertungen und den daraus vermutlich resultierenden Bedarfen entspricht. Weiterhin ist es sehr erfreulich, dass auch eine Trägervielfalt und eine gute Verteilung auf die Stadtteile erfolgen kann. Die Förderung soll zunächst nur für fünf Jahre ausgesprochen werden. Es werden 4 neue Kindertageseinrichtungen an den Start gehen. Selbstverständlich sollen die nun genannten und ausgewählten Kindertageseinrichtungen vorrangig die Möglichkeit erhalten unbefristet als plusKita benannt zu werden, sofern sich nach Ablauf von 5 Jahren die Datenlage nicht erheblich verändert haben sollte.

Dies ermöglicht eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gibt den Trägern dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Im Anschluss sollten jedoch mindestens die Kindertageseinrichtungen, die dann seit 2014 gefördert wurden einen unbefristeten Status erhalten.

 

Gemäß der festgelegten Sozialraumindikatoren sollen die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 30.000 € für den Zeitraum 01.08.2020 bis 31.07.2025 zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages den Status „plusKITA“ erhalten und werden entsprechend in die Jugendhilfeplanung aufgenommen:

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

2.

AWO Kindertageseinrichtung Kolpingstraße

AWO Kreis Mettmann

Innenstadt

3.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

KK Düsseldorf-Mettmann

Nord

4.

Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“

Stadt Hilden

Nord

5.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

KK Düsseldorf-Mettmann

Ost

6.

Familienzentrum „Mühle“ e.V.

SPE Mühle e.V.

Stadtwald/Ost

7.

Ev. Familienzentrum „An der Erlöserkirche“

KK Düsseldorf-Mettmann

Süd

8.

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“

AWO Kreis Mettmann

Süd

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Das bewilligte Kontingent ist eine 100% Landesförderung. D.h. für benannte plusKITA-Einrichtungen ist die Landesförderung in Höhe von 30.000 € je Kita als gesetzlicher Betriebskostenzuschuss an den Träger weiterzureichen (Ertrag Sachkonto 414100 = Aufwand 531820). Entsprechend kann die Förderung aus dem Budget des Fachamtes bedient werden. Für die genannte städt. Kindertageseinrichtung ist eine Zweckbindung für Personalausgaben vorgesehen (Ertrag 414130 = Aufwand - Personalaufwendungen 50*). Freie Träger als auch die Stadt Hilden haben jeweils nach Abschluss eines jeden Kindergartenjahres die zweckentsprechende Verwendung gegenüber dem Landesjugendamt nachzuweisen. Dabei ist das oberste Gebot der zweckentsprechenden Verwendung im ganzen Kindergartenjahr vorrangig den gemäß KiBiz geforderten Personalwert zu jeder Zeit tatsächlich (und nicht nur vertraglich) vorzuhalten.

 

In der Haushaltsplanung ist bereits 1 städt. Kindertageseinrichtung und 2 Einrichtungen freier Träger enthalten. Es ergeben sich Veränderungen im Bereich des Kostenträgers „Förderung von Familienzentren - 0601010080“- siehe Tabelle Finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

Hinsichtlich des Personaleinsatzes für die städtische Einrichtung ist mitzuteilen, dass eine plusKita -Fachkraft ist seit 08.2014 im Stellenplan vorgesehen ist, die Stelle aktuell aber nicht besetzt ist. Die Zuordnung dieser Fachkraft soll vom FZ „Die Arche“ zum FZ „Kunterbunt“ wechseln. Vorgesehen ist, die dort beschäftigte stellvertretende Leitung diese Aufgabe zu übertragen. Diese hat aktuell 4,14 Leitungsfreistellungsstunden und ist ständige Vertretung der Kita-Leitung. Mit Übertragung der neuen Aufgaben kann eine weitere Freistellung vom Gruppendienst von dann insgesamt 23,64 Wochenstunden erreicht werden. Die Mitarbeiterin bringt den Vorteil mit, besondere Qualifikationen im Bereich der sprachlichen Bildung zu haben und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in Bezug auf pädagogische Begleitung von Kindern und Eltern. Diese Variante ermöglicht einen wirtschaftlichen Personaleinsatz, zudem wird das Potential der Mitarbeiterin ausgeschöpft.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings