Betreff
Trägerwechsel ev. Kindertageseinrichtungen in Hilden - Neuer Träger Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann
Vorlage
WP 14-20 SV 51/288
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung Jugendhilfeausschuss Trägerwechsel zum 01.08.2020 für drei Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis:

 

  • Evangelische Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“
  • Evangelisches Familienzentrum „An der Erlöserkirche“
  • Evangelisches Familienzentrum „An der Friedenskirche“

 

Alter Träger: Evangelische Kirchengemeinde Hilden

Neuer Träger: Evangelischer Kirchenkreis Düsseldorf -Mettmann

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung Jugendhilfeausschuss zum 01.08.2020 für die Evangelischen Familienzentren einen Zuschuss zur anerkennungsfähigen Miete nach dem Kinderbildungsgesetz in der dann gültigen Fassung.

 

Städtische Anteile an der erkennungsfähigen Miete reduzieren den Gesamtbetrag an freiwilligen Zuschüssen zur Übernahme des Trägeranteils für diese drei evangelischen Kindertageseinrichtungen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Die Evangelische Kirchengemeinde Hilden hat die Stadt Hilden Ende 2019 über die Aufgabe der Trägerschaft für drei Kindertageseinrichtungen informiert:

 

  • Evangelische Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“
  • Evangelisches Familienzentrum „An der Erlöserkirche“
  • Evangelisches Familienzentrum „An der Friedenskirche“

 

Die Trägerschaft für diese drei evangelischen Kindertageseinrichtungen wird zum 01.08.2020 von dem Kirchenkreis Düsseldorf -Mettmann übernommen. Gemäß der Ordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist der vorgenannte Kirchenkreis eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die selbständig kirchliche Rechte und Pflichten in Anspruch nehmen und wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund sind bereits die Voraussetzungen zur der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt.

 

Der Wechsel der Trägerschaft ist im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu den Kindpauschalen des KiBiz ab 01.08.2020 kostenneutral.

 

Der neue Träger wurde aufgefordert, in alle Rechte und Pflichten, insbesondere die bestehenden Zuwendungsbescheide mit noch laufender Zweckbindung einzutreten und dies gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland zu erklären. Als Beispiel sei hier die Qualifizierung des Gebäudes ev. Familienzentrum „An der Erlöserkirche“ zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit Landesmitteln und städtischen Mitteln genannt. Die ist per Übernahmevertrag im Innenverhältnis, per Trägererklärung gegenüber der Stadt Hilden und Erklärung gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland erfolgt. Der Landschaftsverband hat dem Trägerwechsel zugestimmt.

 

Nachrichtlich:

Die Eltern wurden bereits informiert. Alle Betreuungsverträge gehen auf den neuen Träger über. Den Eltern wird ein Widerrufsrecht eingeräumt. Da es sich grundsätzlich jedoch weiterhin um einen evangelischen Träger handelt, wird nicht davon ausgegangen, dass Eltern von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen werden. Der Träger beabsichtigt zudem in alle bestehenden Arbeitsverträge einzutreten.

 

Die Kirchengemeinde hat dargelegt, das keine „eigentumsgleiche Überlassung“ der Gebäude in Frage kommt, weil der neue Träger nicht in der Lage ist, Rücklagen zur Instandhaltung von Dach und Fach der Gebäude zu bilden. Letztlich ist der Trägerwechsel an eine Überlassung als Mieter gebunden. Eigene Einnahmen hat der neue Träger nicht, dieser finanziert sich aus Umlagen (von den Kirchengemeinden).

 

Aus diesem Grund wurden auch Verhandlungen im Hinblick auf Mietförderung (aktuell eine Gruppe ev. Familienzentrum „An der Erlöserkirche“) und Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen geführt. Übersicht:

 

  • Ev. Kita „Sonnenschein - WP 04-09 SV 51/356 + 352 - 12% Trägeranteil

Aktuell Vermieter Stadt Hilden - Miete 0,00 €

  • Ev. FZ „An der Erlöserkirche“ - WP 04-09 SV 51/356 + 352 und WP 09-14 SV 51/253 - 50% von 12% Trägeranteil

Aktuell: im Eigentum der Kirchengemeinde - soll an ev. Kirchenkreis vermietet werden,

lediglich für eine Gruppe wird bereits eine Miete erhoben (Vermieter Diakonisches Werk)

  • Ev. FZ „An der Friedenskirche - keine Übernahme 12% Trägeranteil

Aktuell: im Eigentum der Kirchengemeinde - soll an ev. Kirchenkreis vermietet werden

 

Die Mietforderungen für die Familienzentren bewegen sich im Rahmen der Vorgaben des Kibiz (z.B. für eine Gruppe Typ I maximal 185m² x 8,73 €/m²). So ergeben sich beispielsweise Abzüge der Mieten, weil Investitionsmittel des Landes für eine Neubaufinanzierung geflossen sind.

 

Der Landschaftsverband hat für eine Mietförderung ab 01.08.2020, mit einem Landesanteil in Höhe von 40,3% zu der anerkennungsfähigen Miete, seine Zustimmung erteilt.

 

Um für die Stadt Hilden eine Kostenneutralität herzustellen, sollen die neuen städtischen Anteile an den anerkennungsfähigen Mieten für das FZ „An der Erlöserkirche“ und das FZ „An der Friedenskirche“ zu einer Reduzierung der Gesamtsumme für freiwillige Betriebskostenzuschüsse zur Übernahme der Trägeranteile führen. Da aktuell kein freiwilliger Zuschuss für das FZ “An der Friedenskirche“ gezahlt wird, reduziert sich entsprechend der Zuschuss für das FZ „An der Erlöserkirche“ oder der Kita „Sonnenschein.

 

Die Regelung soll in Anlehnung an den Vertrag zwischen Kirchengemeinde Hilden und dem ev. Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann zunächst für drei Jahre geschlossen werden, da zu diesem Zeitpunkt neue Aufwandsobergrenzen seitens des ev. Kirchenkreises mit der ev. Kirchengemeinde verhandelt und die Tragfähigkeit des Trägerwechsels überprüft wird. Der Stadt Hilden eröffnet es die Möglichkeit in drei Jahren erneut in Verhandlungen zur Übernahmen von Trägeranteilen einzusteigen.

 

 

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Personelle Auswirkungen NEIN