Betreff
Vereidigung des Beigeordneten Peter Stuhlträger, Dezernat IV
Vorlage
WP 14-20 SV 10/085
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Bestätigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 16 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW zur Kenntnis, dass Herr Peter Stuhlträger zum Beigeordneten gewählt ist.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Nachdem der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom 11.09.2019 Herrn Peter Stuhlträger zum Technischen Beigeordneten gewählt hat, wurde die Wahl dem Landrat des Kreises Mettmann als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 16 Abs. 2  des Landesbeamtengesetzes NRW angezeigt. Die Aufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom 10.10.2019 wie folgt Stellung:

 

„Von dem Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 11.09.2019 über die Wahl des Herrn Peter Stuhlträger zum Technischen Beigeordneten der Stadt Hilden habe ich Kenntnis genommen. Der Wahl ist eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung in verschiedenen Print- und Online-Medien vorausgegangen. Der gewählte Bewerber besitzt die erforderliche Voraussetzung im Sinne von § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Ausschließungsgründe nach § 72 GO NRW sind nicht ersichtlich.

 

Ich bestätige hiermit gemäß § 16 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen die Wahl des

Herrn Peter Stuhlträger zum Beigeordneten der Stadt Hilden. Die Ernennungsurkunde kann ausgehändigt werden.“

 

Gemäß § 71 Abs. 6 GO NRW wird der Beigeordnete von der Bürgermeisterin vereidigt.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin