Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt die Bestätigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 16 Abs. 2 des
Landesbeamtengesetzes NRW zur Kenntnis, dass Herr Peter Stuhlträger zum
Beigeordneten gewählt ist.
Erläuterungen und
Begründungen:
Nachdem der Rat
der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom 11.09.2019 Herrn Peter Stuhlträger zum
Technischen Beigeordneten gewählt hat, wurde die Wahl dem Landrat des Kreises
Mettmann als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 16 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW angezeigt. Die
Aufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom 10.10.2019 wie folgt Stellung:
„Von dem Beschluss
des Rates der Stadt Hilden vom 11.09.2019 über die Wahl des Herrn Peter
Stuhlträger zum Technischen Beigeordneten der Stadt Hilden habe ich Kenntnis
genommen. Der Wahl ist eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung in
verschiedenen Print- und Online-Medien vorausgegangen. Der gewählte Bewerber
besitzt die erforderliche Voraussetzung im Sinne von § 71 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Ausschließungsgründe
nach § 72 GO NRW sind nicht ersichtlich.
Ich bestätige
hiermit gemäß § 16 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen die Wahl des
Herrn Peter
Stuhlträger zum Beigeordneten der Stadt Hilden. Die Ernennungsurkunde kann ausgehändigt
werden.“
Gemäß § 71 Abs. 6
GO NRW wird der Beigeordnete von der Bürgermeisterin vereidigt.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin