Betreff
Antrag der Bürgeraktion Hilden: Abschaffung der Gebühren für die Fahrradboxen an den S-Bahn-Haltepunkten
Vorlage
WP 14-20 SV 60/063/1
Aktenzeichen
IV/60.1 hb
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Gebühren dürfen als ursächlich für die schlechte Akzeptanz der vormals sehr beliebten Boxen angenommen werden. Die mit beträchtlichen Einnahmeerwartungen vor zwei Jahren eingeführte Gebühr hat sich nicht nur nicht bewährt, sie gilt auch als kontraproduktiv bei den Bemühungen, aus vielerlei Gründen die Popularität des Radfahrens in Hilden zu steigern.


Antragstext:

 

Seit Einführung einer Gebühr ist die Auslastung der abschließbaren Fahrradboxen an den S-Bahn-Haltestellen vergleichsweise gering.

 

Wir stellen daher den Antrag, die Nutzungsgebühren ersatzlos zu streichen.


Zusätzliche Erläuterungen der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2019 wurde mit Zustimmung der Fraktion Bürgeraktion als Antragstellerin über zwei verschiedene Gebührenmodelle abgestimmt. Zur Abstimmung standen die vollständige Abschaffung der Gebühren, sowie eine Absenkung der Jahresgebühr auf 40,00 €.

 

Abstimmungsergebnis war die Absenkung der bisherigen Jahresgebühr in Höhe von 80,00 €  auf eine Jahresgebühr in Höhe von 40,00 € bzw. eine von dieser Jahresgebühr ausgehende auf den einzelnen Monat herunter gerechnete Monatsgebühr.

 

Diesem Modell folgend würde die monatliche Gebühr 3,33 € betragen. Aus Praktikabilitätsgründen empfiehlt die Verwaltung, ein monatliche Gebühr in Höhe von 3,50 € zu beschließen.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seit 01.07.2017 wird für die Nutzung der abschließbaren Fahrradabstellboxen an den Fahrradabstellanlagen in Hilden eine Gebühr von 8 Euro im Monat bzw. 80 Euro im Jahr erhoben. Die Gebühr sollte neben dem ansatzweisen Ausgleich des durch die Verwaltung der Boxen entstehenden Aufwandes auch dafür sorgen, dass die Boxen auch tatsächlich genutzt werden und sich nicht nur, wie bis zum Zeitpunkt der Gebühr möglich, lediglich die Möglichkeit einer kostenlosen Nutzung gesichert wird.

 

Vor Einführung der Gebühr betrug die Auslastung am Hauptbahnhof ca. 60 Prozent und am S-Bahnhof Hilden-Süd 100 Prozent. Für den letztgenannten Bereich bestand sogar eine Warteliste.

 

Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.02.2017 beschlossen, am Haltepunkt Hilden-Süd zusätzlich 44 Fahrradabstellboxen aufzustellen. Gefördert wurde diese Maßnahme durch den VRR.

 

Im Rahmen der Erstellung des Verwendungsnachweises für diese Fördermaßnahme wurden seitens der Verwaltung jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 86 Euro je Fahrradabstellbox und Jahr ermittelt. Die Höhe der Nutzungsgebühr deckt demnach annähernd die vorhandenen Betriebskosten.

 

Ab dem Jahre 2017 wurde für die Benutzung aller Fahrradboxen in Hilden mit der Einnahme von Benutzungsgebühren in Höhe von 12.000 € gerechnet.

 

Auch wenn die o. g. Einführung der Gebühr aus betriebswirtschaftlicher Sicht sicher positiv zu bewerten ist, bleibt gleichzeitig festzustellen, dass die Auslastung der Fahrradabstellboxen stark gesunken ist. Am Hauptbahnhof sind derzeit 27 von 67 Boxen belegt (Auslastung ca. 40 %) und am S-Bahnhof Hilden-Süd sind derzeit 53 von 113 Boxen belegt (Auslastung ca. 47 %).

 

Um die Auslastung der Fahrradabstellboxen zu erhöhen, bzw. um die Anmietung der Fahrradabstellboxen attraktiver zu gestalten, sollte auch aus Sicht der Verwaltung über eine Neustrukturierung der Nutzungsgebühren nachgedacht werden.

 

Um eine Fehlnutzung der Fahrradabstellboxen zu verhindern, empfiehlt die Verwaltung, nicht gänzlich auf die Erhebung einer Nutzungsgebühr zu verzichten, sondern diese moderat, z.B. um die Hälfte, zu reduzieren. Abgesenkte Nutzungsgebühren können nämlich nicht nur dem zuvor genannten Fehlgebrauch entgegen wirken, sondern auch gleichzeitig die Auslastung der Fahrradabstellboxen erhöhen.

 

Somit würde unter Vorbeugung einer Fehlnutzung ein attraktiver Anreiz für den Umstieg vom Auto auf Fahrrad und ÖPNV gegeben und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 

gez. i. V. Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021001 Zentrale Bürgerdienste

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0210013000

433900

Benutzungsgebühren

12.000

2018

0210013000

433900

Benutzungsgebühren

12.000

2019

0201013000

433900

Benutzungsgebühren

  7.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

ab 2020

0210013000

433900

Benutzungsgebühren

3.500

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Franke