Erläuterungen zum Antrag:
Die Gebühren dürfen als ursächlich für die
schlechte Akzeptanz der vormals sehr beliebten Boxen angenommen werden. Die mit
beträchtlichen Einnahmeerwartungen vor zwei Jahren eingeführte Gebühr hat sich
nicht nur nicht bewährt, sie gilt auch als kontraproduktiv bei den Bemühungen,
aus vielerlei Gründen die Popularität des Radfahrens in Hilden zu steigern.
Antragstext:
Seit Einführung einer Gebühr ist die Auslastung der abschließbaren Fahrradboxen an den S-Bahn-Haltestellen vergleichsweise gering.
Wir stellen daher den Antrag, die Nutzungsgebühren ersatzlos zu streichen.
Zusätzliche Erläuterungen der Verwaltung:
In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2019 wurde mit Zustimmung der
Fraktion Bürgeraktion als Antragstellerin über zwei verschiedene
Gebührenmodelle abgestimmt. Zur Abstimmung standen die vollständige Abschaffung
der Gebühren, sowie eine Absenkung der Jahresgebühr auf 40,00 €.
Abstimmungsergebnis
war die Absenkung der bisherigen Jahresgebühr in Höhe von 80,00 € auf eine Jahresgebühr in Höhe von 40,00 €
bzw. eine von dieser Jahresgebühr ausgehende auf den einzelnen Monat herunter
gerechnete Monatsgebühr.
Diesem Modell
folgend würde die monatliche Gebühr 3,33 € betragen. Aus
Praktikabilitätsgründen empfiehlt die Verwaltung, ein monatliche Gebühr in Höhe
von 3,50 € zu beschließen.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit 01.07.2017 wird für die Nutzung der
abschließbaren Fahrradabstellboxen an den Fahrradabstellanlagen in Hilden eine
Gebühr von 8 Euro im Monat bzw. 80 Euro im Jahr erhoben. Die Gebühr sollte neben
dem ansatzweisen Ausgleich des durch die Verwaltung der Boxen entstehenden
Aufwandes auch dafür sorgen, dass die Boxen auch tatsächlich genutzt werden und
sich nicht nur, wie bis zum Zeitpunkt der Gebühr möglich, lediglich die
Möglichkeit einer kostenlosen Nutzung gesichert wird.
Vor Einführung der Gebühr betrug die
Auslastung am Hauptbahnhof ca. 60 Prozent und am S-Bahnhof Hilden-Süd 100
Prozent. Für den letztgenannten Bereich bestand sogar eine Warteliste.
Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 15.02.2017 beschlossen, am Haltepunkt
Hilden-Süd zusätzlich 44 Fahrradabstellboxen aufzustellen. Gefördert wurde
diese Maßnahme durch den VRR.
Im Rahmen der Erstellung des
Verwendungsnachweises für diese Fördermaßnahme wurden seitens der Verwaltung
jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 86 Euro je Fahrradabstellbox und Jahr
ermittelt. Die Höhe der Nutzungsgebühr deckt demnach annähernd die vorhandenen
Betriebskosten.
Ab dem Jahre 2017 wurde für die Benutzung
aller Fahrradboxen in Hilden mit der Einnahme von Benutzungsgebühren in Höhe
von 12.000 € gerechnet.
Auch wenn die o. g. Einführung der Gebühr aus
betriebswirtschaftlicher Sicht sicher positiv zu bewerten ist, bleibt
gleichzeitig festzustellen, dass die Auslastung der Fahrradabstellboxen stark gesunken
ist. Am Hauptbahnhof sind derzeit 27 von 67 Boxen belegt (Auslastung ca. 40 %)
und am S-Bahnhof Hilden-Süd sind derzeit 53 von 113 Boxen belegt (Auslastung
ca. 47 %).
Um die Auslastung der Fahrradabstellboxen zu
erhöhen, bzw. um die Anmietung der Fahrradabstellboxen attraktiver zu
gestalten, sollte auch aus Sicht der Verwaltung über eine Neustrukturierung der
Nutzungsgebühren nachgedacht werden.
Um eine Fehlnutzung der Fahrradabstellboxen
zu verhindern, empfiehlt die Verwaltung, nicht gänzlich auf die Erhebung einer
Nutzungsgebühr zu verzichten, sondern diese moderat, z.B. um die Hälfte, zu
reduzieren. Abgesenkte Nutzungsgebühren können nämlich nicht nur dem zuvor
genannten Fehlgebrauch entgegen wirken, sondern auch gleichzeitig die
Auslastung der Fahrradabstellboxen erhöhen.
Somit würde unter Vorbeugung einer
Fehlnutzung ein attraktiver Anreiz für den Umstieg vom Auto auf Fahrrad und
ÖPNV gegeben und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
gez. i. V. Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021001 Zentrale
Bürgerdienste |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0210013000 |
433900 |
Benutzungsgebühren |
12.000 |
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2018 |
0210013000 |
433900 |
Benutzungsgebühren |
12.000 |
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2019 |
0201013000 |
433900 |
Benutzungsgebühren |
7.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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ab 2020 |
0210013000 |
433900 |
Benutzungsgebühren |
3.500 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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