Betreff
Bestellung von Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin
Vorlage
WP 14-20 SV 01/138
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für den Fall der Verhinderung des 1. Beigeordneten legt  der Rat der Stadt Hilden die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin gemäß § 68 GO NRW wie folgt fest:

 

1.         Herr Beigeordneter Sönke Eichner

2.         Herr Beigeordneter Peter Stuhlträger


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat bestellt einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des/der Bürgermeisters/in (§ 68, Absatz 1, Satz 1 Gemeindeordnung NRW). Mit Ratsbeschluss vom 25.11.2009 wurde Herr Danscheidt zum allgemeinen Vertreter bestellt. Seitdem führt er die Bezeichnung „Erster Beigeordneter“.

 

Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des/der Bürgermeisters/in nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge der weiteren allgemeinen Vertreter bestimmt der Rat (§ 68, Absatz 1, Satz 3 Gemeindeordnung NRW).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Reihenfolge nach dem Dienstalter vorzunehmen. Der Rat ist jedoch gesetzlich nicht an eine bestimmte Reihenfolge, etwa nach dem Dienstalter, dem Lebensalter oder nach der Wichtigkeit oder dem Umfang des Arbeitsgebietes, gebunden.

 

Der Beschluss wird mit Stimmmehrheit gefasst, also mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen, die abgegeben worden sind (§ 50, Absatz 1, Satz 1 Gemeindeordnung NRW).

 

Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin